Moin liebes Forum,
hab nun schon ordentlich gegoogelt, aber nichts zu dem folgenden Sachverhalt gefunden:
Wir haben im Oktober auf einem Onlineportal einen günstigen Flug nach Neuseeland gebucht, Termin ist Anfang April.
(Buchung war für die Verbindung FRA -AUCKLAND, also nicht zwei separate Flüge, sondern ein komplettes Angebot)
Nun hat Neuseeland wohl am 5.2. ein Einreiseverbot verhängt, auch wenn man nur Zwischenstopp in China hatte. Dieses Verbot wird wohl alle 1-2 Wochen geprüft und ggf aufgehoben oder verlängert.
Meine Frage wäre nun: ab wann muss der Fluganbieter oder der Vermittler über eventuelle Optionen informieren – bzw. ab wann muss er denn eine Stornomöglichkeit einräumen? Oder muss er das überhaupt nicht (könnte er, also blöd gesagt, den Flug durchführen und sagen: dein Pech, wenn Neuseeland dich nicht reinlässt?)
Besten Dank im Voraus
-- Editiert von marcinho am 11.02.2020 18:46
Coronavirus :Einreiseverbot nach Neuseeland bei Transitaufenthalt in China - bisher kein Storno
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Wo genau / bei wem genau gebucht?
bei https://de.mytrip.com/
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatbei https://de.mytrip.com/ :
Die vermitteln ja nur ...
https://de.mytrip.com/allgemeine-geschaftsbedingungen#MEDIATION_FLIGHTS
Falls im April immer noch Quarantäne herrscht--- fliegt evtl. keiner mehr China zum Zwischenstopp an?Zitatauch wenn man nur Zwischenstopp in China hatte. :
Man organisiert als Unternehmen wahrscheinlich längst Ausweich-Zwischenstopps in anderen Ostasien-Ländern...
Zitat:Zitatbei https://de.mytrip.com/ :
Die vermitteln ja nur ...
https://de.mytrip.com/allgemeine-geschaftsbedingungen#MEDIATION_FLIGHTS
Der Flug ist mit China Air.
"China Air" -> was soll das sein?
Laut meinen Informationen hat eine andere Airline mit dem Namen "Air China" alle Flüge zwischen China und Neuseeland gestrichen.
Für Frankfurt-Shanghai/Peking-Auckland gilt die EU-Fluggastverordnung EC261/2004 - auf der gesamten Strecke, falls in Shanghai bzw. Peking kein längerer Zwischenstop eingelegt wird.
Gemäß der EU-Fluggastverordnung Artikel 8 darf der Fluggast nun wählen zwischen (1) einer kompletten Erstattung des Flugpreis oder (2) einer kostenfreien Umbuchung eines Ersatzflug (z.B. via Bangkok oder Singapore).
Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft -> hier wohl Air China.
Der Anspruch ist über ein Amtsgericht in Deutschland auch einklagbar und durchsetzbar.
Option (1) ist sehr einfach durchzusetzen, weil ...
Tip: Die chinesische Zentralregierung hat alle chinesischen Fluggesellschaften aufgefordert, Flüge auf Wunsch des Fluggastes kostenfrei zu stornieren (mit vollständiger Rückerstattung). Kontaktieren Sie deshalb bitte Air China direkt.
Option (2) wird schwieriger.
Zitat"China Air" -> was soll das sein? :
Laut meinen Informationen hat eine andere Airline mit dem Namen "Air China" alle Flüge zwischen China und Neuseeland gestrichen.
Für Frankfurt-Shanghai/Peking-Auckland gilt die EU-Fluggastverordnung EC261/2004 - auf der gesamten Strecke, falls in Shanghai bzw. Peking kein längerer Zwischenstop eingelegt wird.
Gemäß der EU-Fluggastverordnung Artikel 8 darf der Fluggast nun wählen zwischen (1) einer kompletten Erstattung des Flugpreis oder (2) einer kostenfreien Umbuchung eines Ersatzflug (z.B. via Bangkok oder Singapore).
Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft -> hier wohl Air China.
Der Anspruch ist über ein Amtsgericht in Deutschland auch einklagbar und durchsetzbar.
Option (1) ist sehr einfach durchzusetzen, weil ...
Tip: Die chinesische Zentralregierung hat alle chinesischen Fluggesellschaften aufgefordert, Flüge auf Wunsch des Fluggastes kostenfrei zu stornieren (mit vollständiger Rückerstattung). Kontaktieren Sie deshalb bitte Air China direkt.
Option (2) wird schwieriger.
Besten Dank, das hilft mir schonmal. Und Air China ist natürlich richtig. Mittlerweile steht auch auf der Website etwas dazu: https://www.airchina.de/DE/DE/promotion/refundguide?pid=TP_refundguide:20200205:KV:KRFG:DE:DE
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