Coronavirus :Einreiseverbot nach Neuseeland bei Transitaufenthalt in China - bisher kein Storno

11. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Coronavirus :Einreiseverbot nach Neuseeland bei Transitaufenthalt in China - bisher kein Storno

Moin liebes Forum,

hab nun schon ordentlich gegoogelt, aber nichts zu dem folgenden Sachverhalt gefunden:

Wir haben im Oktober auf einem Onlineportal einen günstigen Flug nach Neuseeland gebucht, Termin ist Anfang April.
(Buchung war für die Verbindung FRA -AUCKLAND, also nicht zwei separate Flüge, sondern ein komplettes Angebot)

Nun hat Neuseeland wohl am 5.2. ein Einreiseverbot verhängt, auch wenn man nur Zwischenstopp in China hatte. Dieses Verbot wird wohl alle 1-2 Wochen geprüft und ggf aufgehoben oder verlängert.

Meine Frage wäre nun: ab wann muss der Fluganbieter oder der Vermittler über eventuelle Optionen informieren – bzw. ab wann muss er denn eine Stornomöglichkeit einräumen? Oder muss er das überhaupt nicht (könnte er, also blöd gesagt, den Flug durchführen und sagen: dein Pech, wenn Neuseeland dich nicht reinlässt?)

Besten Dank im Voraus


-- Editiert von marcinho am 11.02.2020 18:46

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Wo genau / bei wem genau gebucht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

bei https://de.mytrip.com/

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von marcinho):
auch wenn man nur Zwischenstopp in China hatte.
Falls im April immer noch Quarantäne herrscht--- fliegt evtl. keiner mehr China zum Zwischenstopp an?
Man organisiert als Unternehmen wahrscheinlich längst Ausweich-Zwischenstopps in anderen Ostasien-Ländern...

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#5
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

"China Air" -> was soll das sein?

Laut meinen Informationen hat eine andere Airline mit dem Namen "Air China" alle Flüge zwischen China und Neuseeland gestrichen.
Für Frankfurt-Shanghai/Peking-Auckland gilt die EU-Fluggastverordnung EC261/2004 - auf der gesamten Strecke, falls in Shanghai bzw. Peking kein längerer Zwischenstop eingelegt wird.

Gemäß der EU-Fluggastverordnung Artikel 8 darf der Fluggast nun wählen zwischen (1) einer kompletten Erstattung des Flugpreis oder (2) einer kostenfreien Umbuchung eines Ersatzflug (z.B. via Bangkok oder Singapore).

Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft -> hier wohl Air China.
Der Anspruch ist über ein Amtsgericht in Deutschland auch einklagbar und durchsetzbar.

Option (1) ist sehr einfach durchzusetzen, weil ...

Tip: Die chinesische Zentralregierung hat alle chinesischen Fluggesellschaften aufgefordert, Flüge auf Wunsch des Fluggastes kostenfrei zu stornieren (mit vollständiger Rückerstattung). Kontaktieren Sie deshalb bitte Air China direkt.

Option (2) wird schwieriger.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
"China Air" -> was soll das sein?

Laut meinen Informationen hat eine andere Airline mit dem Namen "Air China" alle Flüge zwischen China und Neuseeland gestrichen.
Für Frankfurt-Shanghai/Peking-Auckland gilt die EU-Fluggastverordnung EC261/2004 - auf der gesamten Strecke, falls in Shanghai bzw. Peking kein längerer Zwischenstop eingelegt wird.

Gemäß der EU-Fluggastverordnung Artikel 8 darf der Fluggast nun wählen zwischen (1) einer kompletten Erstattung des Flugpreis oder (2) einer kostenfreien Umbuchung eines Ersatzflug (z.B. via Bangkok oder Singapore).

Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft -> hier wohl Air China.
Der Anspruch ist über ein Amtsgericht in Deutschland auch einklagbar und durchsetzbar.

Option (1) ist sehr einfach durchzusetzen, weil ...

Tip: Die chinesische Zentralregierung hat alle chinesischen Fluggesellschaften aufgefordert, Flüge auf Wunsch des Fluggastes kostenfrei zu stornieren (mit vollständiger Rückerstattung). Kontaktieren Sie deshalb bitte Air China direkt.

Option (2) wird schwieriger.


Besten Dank, das hilft mir schonmal. Und Air China ist natürlich richtig. Mittlerweile steht auch auf der Website etwas dazu: https://www.airchina.de/DE/DE/promotion/refundguide?pid=TP_refundguide:20200205:KV:KRFG:DE:DE

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