DB Schwarzfahren

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Z3rO
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Schwarzfahren

Hallo
Ich hab da ein Problem die DB hatt mich im April beim Schwarzfahren erwischt und ich hab die Kosten dafür sicher schon per Überweißung gezahlt und heute kam ein brief von der DB das ich an dem gesagten Tag Schwarzgefahren bin. Mein Problem ist ich weiß das ich das Geld überwießen habe aber ich habe den Überweißungsschein nicht mehr um dies zu bestätigen. Gibts da irgendeine möglichkeit den nochmal zu besorgen ?
Schonmal Danke
Mfg Z3rO

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Z3rO,

geh zu Deiner Bank und bitte darum, dass man Dir ein Duplikat Deines Kontoauszuges gibt. Wir vielleicht ein paar Euro kosten, aber sicherlich in überschaubarem Rahmen.

Gruß
schorlepower

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#2
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

wie wärs mit nem kontoauszug?

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

:forum:

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"Touristiker"

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#4
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
Da es hier um einen Beförderungsvertrag geht,....


Um einen Befoerderungsvertrag kann es nur gehen, wenn sich der Fahrgast im Besitz eines gueltigen Fahrscheines befindet.

Schwarzfahren ist eine kriminelle Handlung - also Strafrecht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Hans H. Koenig

quote:<hr size=1 noshade>Die Geltendmachung dieser Forderung ist selbstverständlich keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage...... <hr size=1 noshade>


Haben Sie eine Neurose? Anders sind Ihre sinnigen Sprueche nicht zu erklaeren!!
Lesen Sie doch mal § 265a StGB .

Also ganz klar - schwarzfahren ist eine Befoerderungserschleichung, also ein Straftatbestand. Das ein rechtswirksamer Befoerderungsvertrag bei einer Befoerderungserschleichung zustande kommt ist absoluter Bloedsinn.


bernardoselva

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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/faelle/at5los.htm


das Leibniz-Rechenzentrum ist durchaus ein serioeses Institut, mutmasst hier aber nur, dass ein rechtsgueltiger Befoerderungsvertrag mit Schwarzfahrern zustande kommt.

Angenommen, dass eine Strassenbahn eines Verkehrsbetriebes schuldhaft einen Unfall verursacht, und im Fahrzeug Fahrgaeste verletzt werden und der Versicherer der Verkehrsbetriebe Schmerzensgeld an die verletzten Fahrgaeste zu leisten hat. Sollte sich herausstellen, dass es sich bei einem der verletzten Personen um einen Schwarzfahrer handelt, wird sich der Versicherer weigern zu leisten, weil kein rechtgueltiger Befoerderungsvertrag zustande kam. Davon ist auszugehen.

Ich habe bei meinen Recherchen jedenfalls keinen klaren Hinweis gefunden, der sich hierzu praezise aeussert, ob, wenn schwarzgefahren wird, ein rechtsgueltiger Befoerderungsvertrag zustande kommt oder nicht. Darum bleibe ich bei meiner Auffassung, dass beim schwarzfahren kein rechtsgueltiger Befoerderungsvertrag zustande kommt, da der Schwarzfahrer einseitig vertragsbruechig wird, da er nicht zahlt.

Der zweite Link (http://www.personenverkehr.eu/Pauschalreise_Recht/Rechtsbeziehungen/Befoerderungsvertrag.htm) von Hans H. Koenig verstaerkt diese Auffassung nachhaltig. Denn hier steht zu lesen:

.......Der Beförderungsvertrag kommt, wie alle Vertragsformen, durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande. Der Fahrgast gibt z. B. durch Einstieg in den Linienbus zu erkennen, dass er einen Beförderungsvertrag abschließen möchte. Der Busfahrer nennt den Fahrpreis und der Fahrgast bezahlt. In dieser Sekunde ist der Beförderungsvertrag zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen zustande gekommen......

Da der Fahrgast sich aber der Zahlung entzieht, kann kein Befoerderungsvertrag zustande kommen.

Eigentlich ist aber der Hinweis, dass der Threaderoeffner das falsche Forum gewaehlt hat, durch die Phrasen von Hans H. Koenig verwaessert worden. Da es sich beim schwarzfahren zweifelsfrei um eine Straftat handelt gehoert die Frage in ein anderes Forum (Strafrecht).


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

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#10
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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