DER Reise gebucht via Schauinsland

9. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
xdiver
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DER Reise gebucht via Schauinsland

Wir haben unsere Hochzeitsreise am18.5. bei DER gebucht. Veranstalter ist Schauinsland Reisen, der Veranstalter hat Linienflüge bei Emirates für uns gebucht. Nun kommt am 20.4. die 80 prozentige Restzahlung, die Reise kann angeblich nicht umgebucht werden, da es sich um Emirates Linienflüge handelt und die Bundesregierung die Reisewarnung nur bis 30.4 ausgesprochen hat. Wie kann ich dennoch Umbuchen? Können die Reise und die Linienflüge getrennt betrachtet werden? Wie vermeide ich die hohe Restzahlung? Ich möchte keinresfalls einen Gutschein von über 5000 Euro erhalten. Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Warten Sie bis zum 19.04 und melden sich hier noch einmal.

In 10 Tagen wird noch viel passieren.

Bitte Füsse stillhalten! Auf keinen Fall selbst etwas stornieren.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Mental sollten Sie sich aber darauf einstellen, dass Ihre Hochzeitsreise ausfallen wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Mental sollten Sie sich aber darauf einstellen, dass Ihre Hochzeitsreise ausfallen wird.

Na, nicht ganz so pessimistisch, sie wird erst mal nur nicht zum präferierten Datum stattfinden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
xdiver
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aktueller Status: Weder DER noch Schauinslandreisen haben sich bisher gemeldet. Ich habe meine Kreditkarte temporär gesperrt um die Zahlung am Montag zu verhindern. Somit bin ich dem Rat des Verbraucherschutzes gefolgt, da nach wie vor Fernreisen in den nächsten 4 Wochen undenkbar sind. Sehr traurig wie sich hier die Regierung, Reisebüro, Veranstalter und Airline verhalten gegenüber den Verbrauchern verhalten.

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Warum hast Du nicht auf der Webseite von Schauinsland nachgesehen?

RESTZAHLUNG FÜR ANREISEN IM MAI 2020
Bis eine endgültige Entscheidung über Abreisen im Mai getroffen wurde, werden wir bei allen Pauschalreisen, Nur-Hotel und Nur-Flug-Buchungen mit Anreise im Mai 2020 die Forderung auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Restzahlung auf den Reisepreis vorläufig aussetzen. Auch bestehende Lastschriftverfahren oder Kreditkarteneinzüge werden von uns insoweit für Mai-Anreisen nicht vorgenommen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xdiver
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele Dank für den Hinweis. Leider läuft die komplette Kommunikation über DER. Hier ist seit einer Woche genau diese Antwort überfällig. Ich slebst konnte laut DER nicht mit Schauinslandreisen in Kontakt treten. Auf Schauinsland Hompage war ich vor 3 Tagen zuletzt. Dort konnte ich diesen Eintrag damals nicht finden, oder er war noch nicht dort. Schön das Schauinsland Reisen dies nun so Handhabt. Allerdings beruhigt es mich zusätzlich die Kreditkarte temporär gesperrt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Und auch auf der DER Seite steht:

Alle Restzahlungen für Abreisen im Mai werden vorerst ausgesetzt. Das bedeutet, verbleibende Zahlungen über Lastschriftverfahren oder Kreditkarte werden derzeit nicht eingezogen. Restzahlungen per Überweisung werden derzeit nicht von uns eingefordert. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres, bis Klarheit über die Durchführung Ihrer Reise besteht.

https://www.kataloge.dertouristik.info/Corona-Informationen-FAQ-Diverse.html#tabid=2

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von xdiver):
Ich slebst konnte laut DER nicht mit Schauinslandreisen in Kontakt treten.

Warum sollte das denn nicht möglich sein (abgesehen davon das es sinnlos ist)?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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