Es geht um das Einreiseverbot-Grenzen dicht.
Ich habe gerade folgendes im Internet gelesen:
Zitat:Individualreisende hingegen haben selbst Hotel oder Mietwagen gebucht und sind daher mit den jeweiligen nationalen Gesetzen konfrontiert. Nach deutschem Recht müssten sie nichts bezahlen, wenn sie die Leistungen nicht nutzen können. "Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Unterkunft in einem Sperrgebiet liegt und nicht erreichbar ist",
Zitat:Wer auf einem deutschsprachigen Hotelportal im Internet gebucht hat, für den gelte deutsches Recht
Der Fall: A hat in den Niederlanden eine Ferienwohnung gebucht. Über ein Portal mit. www. xxxx.de am Ende
Auf der Homepage drei Sprachen verfügbar- falls wichtig
Der Sitz ist in den Niederlanden
Hat A nun auf eine deutschsprachige Seite gebucht? wo das deutsche Reiserecht gilt?