Doppelte Flugzeit in die Türkei hinnehmbar?

14. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kerasy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Flugzeit in die Türkei hinnehmbar?

Hallo,

wir haben bereits im Januar im lokalen Reisebüro über N...mann eine Reise in die Türkei gebucht. Flug von Nürnberg nach Antalya. Kriterium für den Urlaub war die Flugzeit <=3h wegen unseren beiden Kindern (1,5 und 5 Jahre).

Nun kamen die Unterlagen, in welchen der Flug letztendlich inkl. einer Zwischenlandung in Zweibrücken nun knapp über 5 Stunden dauert. Muss ich das so hin nehmen?

Besuch im Reisebüro und Anrufe beim Veranstalter sind leider erfolglos und berufen sich beide, dass jede Flugzeitenangabe frei bleibend ist. Aber eine Verdoppelung der Flugzeit erscheint in meinen Augen absolut unzweckmäßig.

Vielen Dank im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ist nachweislich ein nonstop-Flug gebucht worden oder als Reiseleistung ausgewiesen?
Dann ist die Zwischenlandung nicht vertragsemäss

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
Kerasy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wir haben den Zeilort aufgrund der Flugzeit ausgewählt, auf der Bestätigung steht der Flug nur mit Nürnberg - Antalya und dem Datum aufgeführt.

Uns wäre eher ein anderes Datum oder andere Uhrzeit recht als die doppelte Flugzeit.

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#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat Kerasy "Uns wäre eher ein anderes Datum oder andere Uhrzeit recht als die doppelte Flugzeit." Ist das Reisebüro darüber informiert? Gibt es denn ein paar Tage früher oder später keine alternativen, preisähnlichen Flüge bei diesem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft?

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Naja, 5 ist nicht das doppelte von 3.

Ohne die genauen Bestimmungen für den Fl***erkehr zu bestimmen, erscheint mir das rechtlich noch im Rahmen (natürlich ist das mit kleinen Kindern eine höhere Belastung).

Wenn kein Nonstop-Flug vereinbart wurde, kann man auch nicht auf diesen bestehen.

Und Umbuchen wird auch nicht helfen: es kann immer noch passieren, dass ein Flug kurzfristig geändert wird, und eine explizite Zusicherung auf einen Nonstop-Flug wird euch wahrscheinlich niemand geben. Die Gesellschaften behalten sich immer vor, bei unzureichender Auslastung flexibel zu reagieren.



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""

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:
Nun kamen die Unterlagen, in welchen der Flug letztendlich inkl. einer Zwischenlandung in Zweibrücken nun knapp über 5 Stunden dauert. Muss ich das so hin nehmen?

Liste mal die Start- und Landezeiten des neuen Fluges auf.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Kerasy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, und vielen Dank für die Infos. Abflug ist um 12:30 Uhr in Nürnberg, über die Zwischenlandung in Zweibrücken weiß man nicht mehr als den Ort, und dann Ankunft um 18:40 Uhr Ortseit.

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""

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

eine knapp 2 Stunden laengere Flugzeit sind keine doppelte Flugzeit, wie hier schon richtig bemerkt wurde.

Ansonsten ist es so, dass man nur dann einen Anspruch auf einen Nonstopflug hat, wenn man einen solchen auch gebucht hat. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird in den AGB des RV vermerkt sein, dass man sich einen Wechsel des Flugroutings vorbehaelt. Hieraus resultiert eine rd. 2stuendige verspaetete Ankunftszeit am Zielflughafen.

Eine derart geringe Verspaetung ist zumutbar und berechtigt nicht zum Ruecktritt vom Reisevertrag. Oder erwarten Sie eine Entschaedigung??


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 20.06.2012 14:19

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