Hallo,
wir haben bereits im Januar im lokalen Reisebüro über N...mann eine Reise in die Türkei gebucht. Flug von Nürnberg nach Antalya. Kriterium für den Urlaub war die Flugzeit <=3h wegen unseren beiden Kindern (1,5 und 5 Jahre).
Nun kamen die Unterlagen, in welchen der Flug letztendlich inkl. einer Zwischenlandung in Zweibrücken nun knapp über 5 Stunden dauert. Muss ich das so hin nehmen?
Besuch im Reisebüro und Anrufe beim Veranstalter sind leider erfolglos und berufen sich beide, dass jede Flugzeitenangabe frei bleibend ist. Aber eine Verdoppelung der Flugzeit erscheint in meinen Augen absolut unzweckmäßig.
Vielen Dank im Voraus!
Doppelte Flugzeit in die Türkei hinnehmbar?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ist nachweislich ein nonstop-Flug gebucht worden oder als Reiseleistung ausgewiesen?
Dann ist die Zwischenlandung nicht vertragsemäss
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Hallo,
wir haben den Zeilort aufgrund der Flugzeit ausgewählt, auf der Bestätigung steht der Flug nur mit Nürnberg - Antalya und dem Datum aufgeführt.
Uns wäre eher ein anderes Datum oder andere Uhrzeit recht als die doppelte Flugzeit.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat Kerasy "Uns wäre eher ein anderes Datum oder andere Uhrzeit recht als die doppelte Flugzeit." Ist das Reisebüro darüber informiert? Gibt es denn ein paar Tage früher oder später keine alternativen, preisähnlichen Flüge bei diesem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft?
Naja, 5 ist nicht das doppelte von 3.
Ohne die genauen Bestimmungen für den Fl***erkehr zu bestimmen, erscheint mir das rechtlich noch im Rahmen (natürlich ist das mit kleinen Kindern eine höhere Belastung).
Wenn kein Nonstop-Flug vereinbart wurde, kann man auch nicht auf diesen bestehen.
Und Umbuchen wird auch nicht helfen: es kann immer noch passieren, dass ein Flug kurzfristig geändert wird, und eine explizite Zusicherung auf einen Nonstop-Flug wird euch wahrscheinlich niemand geben. Die Gesellschaften behalten sich immer vor, bei unzureichender Auslastung flexibel zu reagieren.
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quote:
Nun kamen die Unterlagen, in welchen der Flug letztendlich inkl. einer Zwischenlandung in Zweibrücken nun knapp über 5 Stunden dauert. Muss ich das so hin nehmen?
Liste mal die Start- und Landezeiten des neuen Fluges auf.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo, und vielen Dank für die Infos. Abflug ist um 12:30 Uhr in Nürnberg, über die Zwischenlandung in Zweibrücken weiß man nicht mehr als den Ort, und dann Ankunft um 18:40 Uhr Ortseit.
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Hallo,
eine knapp 2 Stunden laengere Flugzeit sind keine doppelte Flugzeit, wie hier schon richtig bemerkt wurde.
Ansonsten ist es so, dass man nur dann einen Anspruch auf einen Nonstopflug hat, wenn man einen solchen auch gebucht hat. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird in den AGB des RV vermerkt sein, dass man sich einen Wechsel des Flugroutings vorbehaelt. Hieraus resultiert eine rd. 2stuendige verspaetete Ankunftszeit am Zielflughafen.
Eine derart geringe Verspaetung ist zumutbar und berechtigt nicht zum Ruecktritt vom Reisevertrag. Oder erwarten Sie eine Entschaedigung??
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
-- Editiert bernardoselva am 20.06.2012 14:19
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