Dubioser Anbieter von Langstreckenflügen

12. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Dubioser Anbieter von Langstreckenflügen

Ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mit helfen wie wir weiter vorgehen sollen.

Meine Freundin hat vor 4 Wochen für 600 Euro über das Internet einen Langstreckenflug bei einem Anbieter X (Reiseveranstalter) gekauft. Tickets wurden ausgestellt und ihr zugeschickt; die ihr zugeschickten Tickets sehen eher unprofesionell aus (nur mit Flugzeiten + Ticketnummer).
Der Anbieter X (UG - haftungsbeschränkt) ist neu auf dem Markt und hat noch keine Flüge durchgeführt, wirbt allerdings auf seiner Webpage damit eine Kooperation mit einer renommierten Airline Y zu haben.

Nun wurde über facebook bekannt (ist aber noch nicht offiziell bestätigt), dass die Airline Y, welche die die Flüge durchführen sollte, diese nicht mehr durchführen wird (Grund: Nichteinhaltung von Vereinbarungen mit X). Meine Freundin hat daraufhin den Anbieter X kontaktiert, wie der Staus der Reise ist. Dieser reagiert aber weder auf Emails, noch ist er telefonisch zu erreichen. Das ist nun alles sehr unseriös. Ich kann wir vorstellen, dass hier ein Betrug vorliegen könnte.

Was würdet ihr in dieser Situation raten?

Sicherlich war es im Nachhinein sehr naiv, sowas zu machen. Meine Freundin tut mir aber einfach gerade leid, da sie sehr lange auf den Flug gespart hatte und gerade sehr verzweifelt ist. Ich weiß leider nicht, was ich ihr raten soll und ob es Sinn macht einen Fachanwalt einzuschalten bzw. welche Möglichkeit es gibt, ihr Geld wiederzubekommen.

Danke Euch für alle Tipps!


-- Editier von Hostile777 am 12.06.2016 18:07

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120145 Beiträge, 39837x hilfreich)

Schon mal bei der Fluggesellschaft nachgefragt, ob da überhaupt etwas gebucht wurde?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, die portugiesische Fluggesellschaft Y sagte das eine Kooperation geplant war, aber "due to Non-compliances of X`s legal oligations, all flights are now cancelled".
Man solle sich nun an den Anbieter X wenden.

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#4
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Empfehlung.
Die Bezahlung konnte ausschliesslich via Überweisung getätigt werden. Da kann man nichts mehr zurückholen, oder ?

Wir haben X jetzt eine Frist bis Mitte der Woche gesetzt, bevor wir rechtl. Schritte einleiten. Ich bin mir aber gar nicht sicher ob die Emails überhaupt gelesen werden - ans Telefon geht auch keiner mehr.



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120145 Beiträge, 39837x hilfreich)

E-Mail?
Das sind doch die Dinger die im Zweifelsfall nicht angekommen sind...


Ich würde da zum Einschreiben raten.



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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie ueber ein Dokument verfuegen, auf dem eine Ticketnummer und eine Reservierungsnummer aufgedruckt sind, wenn sich ferner auf diesem Dokument die Angaben zur Flugstrecke und die Flugnummer(n), sowie Angaben zur Freigepaeckgrenze befinden, dann ist das in meinen Augen ein zur Befoerderung geeignetes Dokument, dass nicht so einfach von der Airline ausser Kraft gesetzt werden kann.

Haben Sie schon einmal die Buchung ueber 'checkmytrip' nachgeprueft???

Wenn es sich bei dem Vermittler um eine Betrugsfirma handeln sollte, dann ist das vorrangig das Problem der Airline, denn offensichtlich handelte der Vermittler Ihnen gegenueber als Vertreter der Airline und somit ist die Airline fuer ihren Erfuellungsgehilfen auch in der Verantwortung!


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Noch ergaenzend: Der / die Passagiernamen duerfen natuerlich nicht fehlen!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Man sollte durchaus mal 5 Minuten investieren, um zu prüfen, ob nicht viell. die EU Fluggastverordnung EC261/2004 gilt.

Zitat:
Meine Freundin hat vor 4 Wochen für 600 Euro über das Internet einen Langstreckenflug bei einem Anbieter X (Reiseveranstalter) gekauft.


Das sieht mir nicht nach einen Reisevertrag, sondern um einen Transportvertrag aus.

Zitat:
die ihr zugeschickten Tickets sehen eher unprofesionell aus (nur mit Flugzeiten + Ticketnummer).


Jetzt ist die Frage, was da genau steht. Welches sind denn die ersten drei Ziffern der E-Ticketnummer? Damit bekommt man raus, welche Fluggesellschaft das Ticket ausgestellt hat. Ein Reiseanbieter kann nicht einfach selbst diese Nummer ausstellen.

Zitat:
Ja, die portugiesische Fluggesellschaft Y sagte das eine Kooperation geplant war, aber "due to Non-compliances of X`s legal oligations, all flights are now cancelled".


Liegt diese Info schriftlich von der Fluggesellschaft vor?

Ok, dann handelt es sich um eine EU-Fluggesellschaft - sehr gut!
Aha, die Flüge waren geplant.

In meinen Augen gilt hier die EU Fluggastverordnung.
Damit muss die Fluggesellschaft das Ticket vollständig erstatten.

Von wo sollte es denn losgehen?
In Portugal oder Deutschland?

-- Editiert von vundaal76 am 13.06.2016 14:21

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#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Klingt mir eher wie eigene Kontingente und WetLease.

Jetzt müßte man irgendwie an die Buchung kommen. War die mal auf HK, (in der Historie) und das Ticket auf Issued, dann greift die EU Fluggastverordnung. (Art 3 II a EU 261/2004 ) über eine bestätigte Buchung verfügt.

Da gab es glaub ich mal so eine Buchungseite die war ganz gelb, die hatte zum Schluss 8 Stellig Minus im Clearing und die Airlines sind da nicht mehr so leicht raus gekommen, aus den Gebuchten Flügen.

Heute sehe ich vieles, was aussieht wie Tickets, aber bei denen immer die bestätigte Buchung fehlt. Nachdem jedoch in der Regel sehr genau darüber Buch geführt wird, ob und wie eine Airline ein Ticket bestätigt hat, kann man hier im Zweifel auch nachprüfen.

Ich sehe jedoch die Airline nicht in der Pflicht, wenn ein Reiseveranstallter Kontingente verkauft, die er noch nicht verbindlich mit der Airline gesettled hat. Oder sogar für einen Wet Lease (außer die stellen tatsächlich auch die Tickets aus) sich die Kappe auf zu setzen.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe jedoch die Airline nicht in der Pflicht, wenn ein Reiseveranstallter Kontingente verkauft, die er noch nicht verbindlich mit der Airline gesettled hat. Oder sogar für einen Wet Lease (außer die stellen tatsächlich auch die Tickets aus) sich die Kappe auf zu setzen.


Zitat:
ie ihr zugeschickten Tickets sehen eher unprofesionell aus (nur mit Flugzeiten + Ticketnummer).


Man müsste die Historie des E-Tickets nachvollziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein E-Ticket ohne Name ausgestellt werden kann.

Zitat:
wenn ein Reiseveranstallter Kontingente verkauft, die er noch nicht verbindlich mit der Airline gesettled hat.


Ich würde fast so argumentieren, dass es bei dem Transportvertrag (anders als bei einem Reisevertrag) dem Kunden herzlichst egal sein kann, was zwischen dem Verkäufer und der ausführenden Fluggesellschaft so Alles geregelt wurde.
Die EU Fluggastverordnung soll ja den Fluggast schützen.

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#12
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zusammen,

erstmal nochmal danke für Eure tolle Hilfe.

Also, Passagiername, Zeiten, Angaben zur Flugstrecke, Flugnummer(n), sowie Angaben zur Freigepaeckgrenze sind angegeben.Es ist aber kein Logo der Airline drauf, sondern nur unten im Kleingedruckten ein Verweis, dass Y die Flüge durchfühert. Die Ticketnummer besteht aus einer siebenstelligen Zahl - also keine E-Ticketnummer. Ich denke diese Nummer hat X einfach so vergeben.

Unter Beförderer is Y auf dem Ticket mit einem Kürzel angegeben. Auch der Hinweis über die Klasse ist angegeben.

Y führt aber diese Flüge noch nicht durch und hat diese Strecke bisher auch noch nicht angeboten.

Es gab angeblich eine Ausage von Y, das keine Ladegenehmigung vorliegt, weshalb die Flüge nicht zustandekommen. Die Schuld wird dem Reiseland zugeschrieben, die Genehmigung zurückgezogen zu haben.

Die Flüge in die Karibik (Direktflug) wurden von den grossen deutschen Airports angeboten, Flug einmal in der Woche, u.a. ab Hamburg und München.

Das die portugiesische Airline Y die Flüge gecancelled hat, liegt als Email Screenshot vor. Wenn man Y aber nun anschreibt und den Status erfragt, verweisen sie auf X und nehmen keine Stellung dazu.

-- Editiert von Hostile777 am 13.06.2016 16:20

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#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Das schaut wirklich so aus, dass es sich hier um einen Betrug handelt der dem persoenlichen Risiko der buchenden Person zuzurechnen ist!

Zitat (von Hostile777):
......Die Ticketnummer besteht aus einer siebenstelligen Zahl - also keine E-Ticketnummer......

Richtig erkannt, die Ticketnummer hat mindestens 13 Stellen. Es kann also auch keine Reservierungscodenummer sein, denn das so genannte Filekey besteht aus einer 6stelligen Buchstaben-/Zahlenkombination.

Zitat (von vundaal76):
......In meinen Augen gilt hier die EU Fluggastverordnung.
Damit muss die Fluggesellschaft das Ticket vollständig erstatten.......

Ist es Betrug dann ist die Airline nicht haftbar und muss auch das Ticket nicht erstatten. Die Reisende haette bevor sie bucht, sich intensiver ueberzeugen muessen, ob der Anbieter serioes ist oder nicht. Eine Anfrage bei der Fluggesellschaft vor Buchung haette sie vermutlich aufhorchen lassen.

Zitat (von Lifeguard):
......Klingt mir eher wie eigene Kontingente und WetLease......

Das sind Begriffe, da kann kein Reisender etwas mit anfangen. Auch kann keinem Reisenden zugemutet werden, dass er Fachchinesisch wie 'HK', 'Ticket auf Issued' oder 'gesettled' beherrscht.

Reisende vertrauen darauf, dass der Flug, den sie einbuchen und bezahlen, tatsaechlich auch durchgefuehrt wird. Da hat man als Reisender eine gewisse Mitwirkungspflicht, man hat sich vor Buchung zu informieren, ob der Laden serioes ist oder nicht oder man geht mit dem Ausdruck des Angebotes in sein Reisebuero, dort waere sofort aufgefallen, dass es sich ggfl. um ein Fake handelt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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