Hallo,
Zur Problematik.: Unsere Flugreise bestand aus zwei Flügen Stuttgart- Amsterdam und Amsterdam - Lima.
Uns wurde 10 Tage vor dem Abflug mitgeteilt, dass der erste Flug überbucht sei und wir deshalb einen früheren Flug ( 15 h bzw einen Tag früher) nehmen müssten. Hierdruch hat sich die Gesamtreisedauer von 16h auf 31 h erhöht hat.
Meine Frage lautet somit, ob sich die Entschädigung bzgl. des erten Fluges (Stuttgart - Amsterdam) gemäß der Fluggastrechte-VO bemisst oder auf die Gesamtreise (Stuttgart - Lima).
Beide Flüge wurden gleichzeitig gebucht und von der selben Fluggesellschaft durchgeführt.
Die Fluggesellschaft teilte bereits mit, dass sie die Kosten für eine Übernachtung in Amsterdam übernehmen würden. (Welcher Betrag ist hier für ein Hotelzimmer angebracht und wird übernommen? Wird dieser Betrag auf eine mögliche Entschädigungsumme angerechnet?
Danke schoneinal für die Beantwortung
Philipp
Entschädigung bei Verdoppelung der Flugreisedauer
17. Juli 2022
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Frage vom 17. Juli 2022 | 18:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung bei Verdoppelung der Flugreisedauer
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#1
Antwort vom 17. Juli 2022 | 19:01
Von
Status: Praktikant (749 Beiträge, 150x hilfreich)
Wieviel Tage lagen zwischen der Buchung und der Mitteilung, dass Flug A überbucht sei?
#2
Antwort vom 18. Juli 2022 | 08:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischen der Mitteilung und dem Flug A lagen 10 Tage.
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