Entschädigung bei nicht ermöglichtem Storno?

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)
Entschädigung bei nicht ermöglichtem Storno?

Hallo, wir haben im Frühjahr eine Reise gebucht, die gem. Internetseite des direkten Anbieters bis 48 Std. Vor Reiseantritt voll stornierbar war.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie wollten wir davon Gebrauch machen, erhielten aber ein Storno-Angebot in Höhe vom ca 80% der Gesamtkosten. Jede weitere e-Mail Kommunikation scheiterte an den sprachlich kaum verständlichen Antworten bzw. ging man auf Seiten des Anbieters nicht auf konkrete Fragen ein.
Um das Risiko eines finanziellen Schadens durch nicht-Antritt nicht zu tragen, werden wir die Reise aufgrund der unbefriedigenden Situation jetzt antreten.
Dies widerspricht aber unserem eigentlichen Ziel, einen corona-unbeschwerten Urlaub zu buchen.
Gibt es daher auch nach Reiseantritt die Möglichkeit auf Teilentschädigung?
Neben der persönlich unbefriedigenden Situation möchten wir auch den Reiseveranstalter mit diesem Vorgehen nicht durchkommen lassen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Gibt es daher auch nach Reiseantritt die Möglichkeit auf Teilentschädigung?

Kommt halt darauf an, ob die Reiseleistungen wie gebucht erbracht werden.
Wenn die Reise so stattfindet, wie gebucht, dann sieht es mit einer Teilentschädigung mau aus.
Auf einen "unbeschwerten" Urlaub hat man keinen Anspruch, denn die üblichen Corona-Maßnahmen zeichneten sich ja schon bei der Buchung ab.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von ip552003-23):
Entschädigung bei nicht ermöglichtem Storno?

Ja, das wäre möglich, Entschädigung bzw. Schadenersatz

Muss man hier aber nicht drüber nachdenken, denn der Storno wurde ja ermöglicht, der Reisende wollte dann aber doch nicht. Das ist dann aber nicht das Problem des Reiseveranstalters.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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