Hallo, wir haben im Frühjahr eine Reise gebucht, die gem. Internetseite des direkten Anbieters bis 48 Std. Vor Reiseantritt voll stornierbar war.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie wollten wir davon Gebrauch machen, erhielten aber ein Storno-Angebot in Höhe vom ca 80% der Gesamtkosten. Jede weitere e-Mail Kommunikation scheiterte an den sprachlich kaum verständlichen Antworten bzw. ging man auf Seiten des Anbieters nicht auf konkrete Fragen ein.
Um das Risiko eines finanziellen Schadens durch nicht-Antritt nicht zu tragen, werden wir die Reise aufgrund der unbefriedigenden Situation jetzt antreten.
Dies widerspricht aber unserem eigentlichen Ziel, einen corona-unbeschwerten Urlaub zu buchen.
Gibt es daher auch nach Reiseantritt die Möglichkeit auf Teilentschädigung?
Neben der persönlich unbefriedigenden Situation möchten wir auch den Reiseveranstalter mit diesem Vorgehen nicht durchkommen lassen.
Entschädigung bei nicht ermöglichtem Storno?
21. Oktober 2021
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2021 | 08:33
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 11x hilfreich)
Entschädigung bei nicht ermöglichtem Storno?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Oktober 2021 | 09:45
Von
Status: Weiser (16541 Beiträge, 9307x hilfreich)
Zitat:Gibt es daher auch nach Reiseantritt die Möglichkeit auf Teilentschädigung?
Kommt halt darauf an, ob die Reiseleistungen wie gebucht erbracht werden.
Wenn die Reise so stattfindet, wie gebucht, dann sieht es mit einer Teilentschädigung mau aus.
Auf einen "unbeschwerten" Urlaub hat man keinen Anspruch, denn die üblichen Corona-Maßnahmen zeichneten sich ja schon bei der Buchung ab.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2021 | 10:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
ZitatEntschädigung bei nicht ermöglichtem Storno? :
Ja, das wäre möglich, Entschädigung bzw. Schadenersatz
Muss man hier aber nicht drüber nachdenken, denn der Storno wurde ja ermöglicht, der Reisende wollte dann aber doch nicht. Das ist dann aber nicht das Problem des Reiseveranstalters.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Reiserecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.177
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten