Entschädigung bei wem einfordern?

21. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
paul157
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Entschädigung bei wem einfordern?

hallo zusammen,

ich habe vor 3 wochen meine freundin auf bali besucht. Mein flug hatte aber am ende 21 stunden versptung. volgende flugdaten:
start: stuttgart
1. stop: abu dhabi (9h verspätung)
2. stop: kualalumpur (nächster anschlussflug 21 stunden später wie geplant)
ziel: denpasar

laut dem internet habe ich ein anrecht auf die algemeinen entschädigungszahlungen von 600 euro, da es sich um einen flug handelt, der zwar mit zwischenstopps ausgeführt wurde, jedoch urspünglich innerhalb der eu angetreten wurde.

Nun sind meine fragen:
1. muss ich die entschädigung bei der Fluggesellschaft Etihad Airwais anfordern, die diesen flug angeboten haben, oder bei der internetseite Tripair, bei der ich den flug letzten endes gekauft und gebucht habe?
2. habe ich das auch richtig verstanden und ein anrecht auf schadensersatz?

3. unter welchen umständen bekommt man gerichtskostenhilfe? da ich noch schüler bin und kein einkomen habe kann man das scheinbar beantragen, geht das auch bei einer solchen klage?

und wie sollte ich da vorgehen? sollte ich zunächst selbst die airline anschreiben, mit einer forderung, muss die formell sein, was muss diese beinhalten? oder kann ich mir die gleich sparen, weil die ohne anwältlichen druck sowieso keine aussicht auf erfolg hätte?

mit freundlichen Grüßen,
Paul W.
und vielen dank für jegliche auch teilweiße Hilfe, ich fühle mich leider nicht wirklich gewachsen, es selbständing mit einer großen airline aufzunehmen. desswegen freue ich mich wirklich über jeden, der mir da weiterhilft.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Frag mal bei der SÖP, ob die Ethiad abwickeln. Der Anspruch ist bei der Ausführenden Airline einzureichen.
War STR AUH mit Air Hauptstadt oder mit den Scheichs?
Welcher Schaden?
Wurde ihnen nachweislich eine schneller Beförderung (Montrealer Abkommen) verweigert, oder sind sie aus AUH mit der nächsten gleichartigen Beförderung weiter befördert worden?

-- Editiert von Lifeguard am 21.04.2015 21:05

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bei allen Fluegen ist die Ankunftsverspaetung ausschlaggebend, das gilt auch fuer Umsteigeverbindungen. Weiterhin gilt, dass Forderungen aus der EU-Fluggastverordnung 261/2004 stets bei der ausfuehrenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden muessen, also keinesfalls haben Sie Ansprueche beim Ticketvermittler (Tripair) geltend zu machen.

Die Verspaetung entstand bereits auf der ersten Teilstrecke STR-AUH. Wer hat diesen Flug durchgefuehrt? Dort muessen Sie Ihre Ansprueche stellen

Die SOEP ist eine Schlichtungsstelle. Aus diesem Grunde ist es sinnlos sich derart frueh an diese Stelle zu wenden, da Sie seitens der ausfuehrenden Airline ueberhaupt noch keine Absage hinsichtlich Zahlungswilligkeit erhielten.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ja noch ergaenzend bleibt mitzuteilen, dass sich fast alle Fluggesellschaften mehr oder weniger haertnaeckig wehren zahlen zu muessen, bei ihren Argumenten sind sie sehr erfinderisch. Ist Ihnen bekannt woher die Verspaetung auf der ersten Teilstrecke ruehrt = technischer Defekt??? oder was.

Haben Sie alle Dokumente aufbewahrt = also Ticket oder das Dokument mit dem Sie eingecheckt haben??? Haben Sie noch die Ihnen beim Boarding uebergebenen Teile der Boardingpaesse, also die kleinen 'Schnippsel' mit der aufgedruckten Sitzplatznummer??

Hat man Sie eigentlich in Stuttgart, als die Verspaetung feststand, ueber Ihre Rechte informiert oder Ihnen ein Protokoll darueber ausgehaendigt??

Richten Sie sich darauf ein, dass der Weg bis zum Ziel recht holperig wird, Sie muessen da ein gewisses Mass an Standfestigkeit beweisen - Fluggesellschaften kochen auch nur mit Wasser. Ihre Rechte nach der EU-Fluggastverordnung 261/2004 sind eindeutig. Machen Sie sich deshalb keine Sorgen, innerhalb dieses Forums wird man Ihnen ueber die Vorgehensweise, die Sie an den Tag legen sollten, ausreichend Informationen geben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Laut meinen Informationen besitzt Etihad keine Verkehrsrechte, um die Strecke Stuttgart - Abu Dhabi zu betreiben, d.h. der TS kann auf dieser Strecke nicht mit Etihad geflogen sein.
Demnach kann Etihad hier eigentlich nicht der Anspruchsgegner sein.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
....Laut meinen Informationen besitzt Etihad keine Verkehrsrechte, um die Strecke Stuttgart - Abu Dhabi zu betreiben.....

Neee, aber air berlin mit EY-Flugnummer

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

genau! etihad fliegt die strecke nicht als ausfuehrendes flugunternehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
paul157
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, vielen dank für die vielen antworten, ich bin verblüfft, dass ich so viele antworten bekommen habe! vielen vielen dank!

tut mir zuerst aber leid, ich habe das möglichst kurz gefasst, weil ich sonst angst hatte, das keiner lust hat nen längeren text zu lesen.
Der flug von abu dhabi ist 9h verspätet abgeflogen, nicht der von stuttgart hatte 9h verspätung, tut mir leid, das war missverständliche geschrieben oben.

Das heißt, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich meine Ansprüche bei etihad selbst einfordern, kann aber davon ausgehen, dass etihad sich erstmal quer stellen wird.

erneut vielen vielen dank! :)

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
....nicht der von stuttgart hatte 9h verspätung.....

Das setzt den Ablauf in ein ganz anderes Licht. Eine Entschaedigung koennen Sie nun abschminken.

Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 ist bei Fluegen aus einem Drittstaat (VAE ist nicht EU) mit einer Drittstaaten-Airline (Etihad ist nicht in der EU registriert) nicht anwendbar. Die dort vorgesehenen Entschaedigungen koennen Sie also nicht einfordern.

Versuchen koennen Sie es - vielleicht gibt es eine Verguetung aus Kulanz. Einen Anspruch haben Sie aber nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der flug von abu dhabi ist 9h verspätet abgeflogen, nicht der von stuttgart hatte 9h verspätung, tut mir leid, das war missverständliche geschrieben oben.


Tja, dann wird man wohl leer ausgehen. Pech gehabt!

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, nach Montrealer Abkommen kann man immerhin noch Schadensersatz fordern.
Allerdings dann wohl in UAE.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Na, ja - ich weiss nicht. Montrealer Uebereinkunft = alles was man im ersten Satz an Verbraucherrechte egal zu welchem Themenbereich aufbaut wird meist in den folgenden Saetzen wieder relativiert. Einzig die Gepaeckbestimmungen sind einigermassen eindeutig formuliert.

Kann man meiner Auffassung nach ansonsten total vergessen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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