Entschädigung erst nach Einchecken bei Verspätung?

23. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Entschädigung erst nach Einchecken bei Verspätung?

Mein Vater ist auf einer griech. Insel und der Rückflug soll statt heute abend erst morgen früh stattfinden. Jetzt lehnt die Reiseleitung Entschädigungen ab, da die Verschiebung aus "techn. Gründen" noch im Hotel mitgeteilt wurde. Schäden sind aber entstanden durch Verlust des morgigen Tages (Urlaub notwendig), Taxi statt Abholer usw.
Die EU-Informationen irritieren etwas, da immer erst von Einchecken die Rede ist. Wie ist die Rechtslage bei kurzfristigen "Verschiebungen"? Flug erst am Folgetag und über 8 Stunden Verzögerung. Vermutlich auch keine Nacht mehr im Hotel möglich.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

-- Editiert abgezockt am 23.10.2011 19:33

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Unabhängig vom Grund der Flug-Verspätung muss die Fluggesellschaft Unterstützungsleistungen erbringen, das sind in diesem Fall für eine Unterkunft sorgen, für Mahlzeiten sorgen und morgen früh für einen Transfer von der Unterkunft zum Flughafen.

Tut die Fluggesellschaft nichts, dann selbst organisieren und Rechnungen später einreichen.

Was sonstige Ansprüche angeht,fehlen noch einige wichtige Angaben, wie Ursache der Verspätung, Pauschalreise oder nicht. Ein weiterer Urlaubstag dürfte kein Schaden sein. Eher schon Verdienstausfall für einen unbezahlten Urlaubstag.

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 23.10.2011 20:10

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Danke für die ersten Hinweise. Es handelt sich um eine individuell gebuchte Reise - also Hotel separat vom Flug. Es ist aber ein Touristenbomber (Cxxxxr). Als Gründe wurden ihm nur gesagt "technische Probleme/Gründe", keine Details. Da Hotel selbst gebucht auch keine bezahlte Nacht mehr im Hotel :-(

Die Reiseleitung der anderen Passagiere(Pauschalreisende) behauptet "keine Entschädigungen, da nur Verschiebung und keine Verspätung (haha) und ohne Einchecken wäre es keine Verspätung".
Auch in einer EU-Broschüre stand was von "Einchecken", so als wenn das relevant wäre für die Berechnung der Stunden.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Egal ob Linienflug, Billigflug oder Touristenbomber. Bei Abflug in Griechenland gilt die EU-Verordnung 261/2004. Diese sieht unabhängig vom Grund der Verspätung Unterstützungsleistungen wie schon von mir geschrieben vor.

Außerdem ist nach einem Uretil des Europäischen Gerichtshofes eine längere Verspätung von mindestens 3 Stunden einer Annullierung gleichzusetzen. Falls die Ursache der Verspätung ein technisches Problem war, dann ist dies auch kein außergewöhnliches Ereignis, welches die Fluggesellschaft von der Zahlung von Ausgleichsleitungen befreien würde.

Verschiebung und Verpätung sind dasselbe. Die auf dem Ticket angegebene Abflugszeit wurde nicht eingehalten. Der Abflug verzögerte sich um mehrere Stunden und für den damit verbundenen Ärger haben die Passagiere Anspruch auf die Ausgleichsleistungen.

Dabei ist es unerheblich, ob die Passagiere schon eingecheckt hatten oder nicht. Wichtig ist nur noch der Zeitpunkt wann die Passagiere über die Flugzeitverschiebung informiert wurden. Ich habe das so verstanden, dass dies am Abflugtag erfolgt ist. Und niemand muss, um seine Ansprüche zu behalten, nach Bekanntgabe der Verspätung, zu der ursprünglichen Check-In Zeit am Flughafen erscheinen.

Da die Fluggesellschaft nicht freiwillig zahlen wird, erst mal fordern, wenn nichts passiert, Rechtsanwalt einschalten. Abflugzeiten, Bordkarten usw. welche den Vorgang dokumentieren aufheben. Zeugen helfen auch.

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" Benvenuti a bordo!"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

nach der EU-Fluggastverordnung hat man seitens der Airline sowohl Betreuungskosten zu tragen, als auch eine Ausgleichszahlung zu leisten, da technische Maengel grundsaetzlich im Einflussbereich der Airline liegen.

Das sind die Fakten. Was Reiseleitungen von Pauschalreisenden hierzu sagen, ist fuer Sie ohne Bedeutung, da Sie ja offensichtlich keine Pauschalreise gebucht haben.

Ich bin gestern aus Palma in DUS gelandet und da war auch ein Flug der besagten Fluggesellschaft mit ueber 10 Std. Verspaetung auf der Ankunftstafel. Kein Wunder bei den Uraltkisten, die von dieser Fluggesellschaft eingesetzt werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Danke für die Infos!
Wird von dem "Fluch"unternehmen sehr geschickt geregelt. Man soll sich an die Kundenbetreuung wenden und was da wohl rauskommt. Ohne Klageandrohung bekommt man bestimmt nischt.

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