Entschädigung für anderen Zielflughafen

21. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Fahranfängerin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Entschädigung für anderen Zielflughafen

Hallo,

ich habe ein Problem und zwar waren mein Freund und ich in der Türkei. Am 11.08.12 sollte unser Flugzeug von Antalya nach Köln-Bonn regulär um 20.30 Uhr starten. In Deutschland bekamen wir dann einen Brief, indem die Flugzeiten auf 23.25 Uhr geändert wurden. Wir wurden dann ganz normal am Hotel um 20.30Uhr abgeholt, da sich die Flugzeit wiederum um 30Min. verspätet hat, und zum Flughafen gebracht. Dort sahen wir, dass der Flug nun um 00.15Uhr starten sollte. Doch uns wurde am Terminal gesagt, dass wir beide nicht auf der Passagierliste stehen. Wir wurden nun zu den weiteren 6 Personen gebracht, die auch nicht auf der Liste standen. Nach gut 1 Stunde Wartezeit auf den Agenten wurde uns 8 mitgeteilt, dass wir erst um 6.15Uhr fliegen könnten. Wohin wurde uns zunächst verschwiegen. Nun kamen noch 2 weitere Mitarbeiter hinzu und einer, der wenigstens etwas deutsch sprechen konnte, teilte uns mit, dass wir nach Amsterdam fliegen müssen. Für die Zeitüberbrückung wurden wir in ein Hotel mit "All Inclusive" gebracht, indem wir essen, trinken und bisschen schlafen sollten. Als wir nun da waren und dessen hygenischen Zustand sahen, konnten wir unser Sandwich nicht runterbekommen. Schlafen wollten wir auch nicht in den ekelhaften Zimmern. Zu trinken gabs eine 0,5 l Flasche p.P. , mehr nicht (Das 5* Hotel hat bei Holidaycheck eine Weiterempfehlungsrate von 0%).
Um 3.30 Uhr wurden wir wieder abgeholt und zum Flughafen gebracht. Dort stellten wir uns am Terminal nach Amsterdam an, bis uns wieder gesagt wurde, dass wir nicht auf der Liste standen. Nach einem hin und her, nach ca. 30 Min. konnten wir plötzlich doch einchecken. Der Flug nach Amsterdam dauerte ca. 4 Stunden. Wir bekamen weder was zu essen noch zu trinken. Um 9Uhr (deutsche Zeit) kamen wir schließlich in Amsterdam an, wo unser Fahrer schon auf uns wartete um nach Köln-Bonn zu fahren. Auf Anfrage ob er uns, meinen Freund und mich, auf dem Weg rauslassen könnte, da wir eigentlich nach Soest müssen, sagte er, dass das nicht ginge und extra kosten würde. In Köln waren wir um 12.30Uhr (regulär: 2.25Uhr) und wir waren letztendlich um 17.40Uhr, aufgrund jeglicher Z***erspätungen, zuhause. In meinem Reisebüro erfuhr ich außerdem noch, dass wir mit einem Flugzeug (Onur Air) fliegen mussten, der in Deutschland aus Sicherheitsgründen verboten ist.
Ich habe GTI ein Beschwerdebrief geschrieben und nun die Antwort erhalten: 40€ erhalten wir p.P. als Entschädigung. Das kann doch nicht wirklich stimmen oder?

Ich danke schon mal im Voraus für die Hilfe.

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7 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Ihren Ausfuehrungen kann man nicht entnehmen ob es sich bei dieser Reise um eine Pauschalreise, oder ob es sich um eine Nur-Flug-Buchung handelte.

Unabhaengig davon kann aber schon festgestellt werden, dass die EU-Fluggastverordnung hier wahrscheinlich keine Anwendung findet, da es sich bei der Onur-Air nicht um eine in der EU zugelassene Fluggesellschaft handelt und, der Flug wurde von einem ausserhalb der EU gelegenen Flughafen angetreten.

Endgueltig kann das aber nur bestimmt werden, wenn Sie noch mitteilen welche Fluggesellschaft den tatsaechlich gebuchten Flug durchfuehren sollte? Hatten Sie fuer den urspruenglich vorgesehenen Flug nach Koeln ein 'ok'-Ticket?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fahranfängerin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir haben eine Pauschalreise bei GTI im Reisebüro gebucht. Ein Flugticket für Sky nach Köln hatten wir auch. Deswegen finde ich die Entschädigung i.H.v. 40€ nicht angemessen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Nun wird es kompliziert. Welche Flugnummer stand im Ticket (Buchstaben- / Zahlenkombination)?? Denn es gibt eine deutsche Fluggesellschaft mit dem Namen Sky und eine tuerkische. Das kann man aus den Flugnummern erkennen.

Handelt es sich um die deutsche Sky, dann wird man Sie nach der EU-Fluggastverordnung zu entschaedigen haben. Handelt es sich um die tuerkische Sky, dann haben Sie nach der EU-Fluggastverordnung keine hieraus ableitenden Ansprueche, die bei 400,-- Euro je Ticket liegen wuerde.

Also waere zunaechst zu klaeren welche Sky Sie urspruenglich befoerdern sollte. Waere das die tuerkische Sky dann gilt:

Wenn Ihnen Kosten entstanden sind, dann hat der Reiseveranstalter, wenn also die EU-Fluggastverordnung nicht anwendbar ist, Ihnen diese zu erstatten. Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein, sondern der RV ist seiner Pflicht nachgekommen, Sie zum Ausgangspunkt Ihrer Reise, also dem Flughafen Koeln, zu transportieren. Und das wohl in einem Taxi oder Mietwagen mit Fahrer.

Erscheint Ihnen die zusaetzliche Erstattung zu niedrig, koennen Sie natuerlich einen Anwalt einschalten und den RV verklagen. Ob sich das aber rentiert steht auf einem anderen Blatt.

Was Ihnen Ihr Reisebuero erzaehlt hat ist nur bedingt richtig. Vor einigen Jahren wurden der Onur einmal kurzfristig fuer Deutschland die Landerechte entzogen, nicht sehr viel spaeter wurde die Sanktion aber wieder aufgehoben. Der kurzfristige Entzug der Landerechte veranlasste viele RV dazu keine Fluege mehr bei Onur einzukaufen mit der Wirkung, dass die Fluggesellschaft Deutschland nicht mehr anflog.




Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 22.08.2012 17:05

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fahranfängerin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Das hört sich nicht gut an. Die Flugnr. lautet ZY 615 und ich nehme an, dass das die türkische Gesellschaft ist.
Das ist echt schade, dass die Entschädigung so minimal ausfällt. Kann man da wirklich nichts anderes noch machen, ohne es gerichtlich zu klären?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

ZY ist der Code fuer die tuerkische Sky. Also ist die EU-Fluggastverordnung nicht anwendbar.

quote:
.....Das ist echt schade, dass die Entschädigung so minimal ausfällt. Kann man da wirklich nichts anderes noch machen, ohne es gerichtlich zu klären?.....

Was wollen Sie denn? Sich den naechsten Urlaub vorfinanzieren lassen? Das wird nicht machbar sein.
Sie koennen den RV verklagen, schlagen dann vor Gericht vielleicht je Person noch 50,-- Euro mehr raus, oder Sie holen sich eine 'blutige Nase' und haben die Kosten am Hals. Vielleicht hilft auch, dass Sie den RV nochmals anschreiben, moeglicherweise legt der noch ein paar Euro drauf.

Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fahranfängerin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein einen neuen Urlaub wollten wir dadurch eigentlich nicht finanzieren. Aber irgendwie finde ich es unverschämt, dass Sky unseren Flug streicht und uns in ein anderes Flugzeug packt, das dann überbucht wird und wir nach Holland müssen und dann nur 40€ p.P. bekommen, obwohl wir 10 Stunden länger unterwegs waren.
Ja ich schreibe denen einfach nochmal und schaue mal ob die uns etwas entgegen kommen.

Danke für die Hilfe



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Aber irgendwie finde ich es unverschämt, dass Sky unseren Flug streicht und uns in ein anderes Flugzeug packt, das dann überbucht wird und wir nach Holland müssen und dann nur 40€ p.P. bekommen, obwohl wir 10 Stunden länger unterwegs waren......


Tja, dann muss man halt mir einer deutschen Fluggesellschaft in ein Land fliegen, dass nicht zur EU gehoert, dann hat man mehr Rechte und auch hoehere Preise.

Uebrigens - in der Rechtsprechung ist es ueblich, dass die Richter bei derartigen Verspaetungen je Stunde Verspaetung ueber 5 Stunden hinaus, dem Reisenden je Stunde 5 % des anteiligen Tagesreisepreises als Ausgleich zusprechen.

Also z.B. Reisepreis je Person Euro 1.400,-- fuer eine 2woechige Reise = anteiliger Tagesreisepreis Euro 100,--.
5 Stunden anrechenbare Verspaetung = 25 % von Euro 100,--, macht Euro 25,-- je Person (siehe Frankfurter Tabelle). Jetzt koennen Sie sich selbst ausrechnen was zu erwarten ist oder nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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