Entschädigung und Erstattung der Kosten?

5. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Daniel185
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung und Erstattung der Kosten?

Hallo zusammen!

ich hätte mal eine Verständnisfrage!ich erkläre mal kurz unseren Fall!

wir haben über lufthansa einen Flug nach San Francisco gebucht!

von Frankfurt nach Toronto und von da weiter nach SFO!

der Flug nach toronto hatte aufgrund technischer Probleme Verspätung und man hat uns deshalb nicht mehr in toronto an Bord gelassen...wir mussten daraufhin die Nacht ohne Koffer in Toronto verbringen und sind erst am nächsten Morgen in SFO gelandet...insgesamt glaube ich 11 Stunden Verspätung!

ich weiß das uns nun 600 EUR Entschädigung zustehen...meine Frage wäre allerdings ob mir auch die ticketkosten zusätzlich erstattet werden? zudem hatten wir zwei Tage vorher ein Hotel in Santa Cruz gebucht,in dem wir die erste Nacht verbringen wollten, haben wir auch einen Anspruch auf Erstattung der hotelkosten?

Gruß Daniel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Es gibt zwei unterschiedliche Ansprüche:
1. Den Anspruch auf Ersatzbeförderung oder die Erstattung der Ticketkosten
in diesem Fall wurde jedoch die Ersatzbeförderung bereit gereit gestellt und genutzt daher findet keine Erstattung der Ticketkosten statt.

2. Anspruch auf die Ausgleichzahlung
Hier steht jedem Reisenden eine Pauschale Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu, diese Pauschale soll gerade Schäden begleichen die dem Reisenden aufgrund von Annullierung/Verspätung entsteht, ein solche Schaden ist mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen daher besteht kein Anspruch auf die Erstattung des nicht genutzten Hotels.

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#2
 Von 
Daniel185
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
Es gibt zwei unterschiedliche Ansprüche:
1. Den Anspruch auf Ersatzbeförderung oder die Erstattung der Ticketkosten
in diesem Fall wurde jedoch die Ersatzbeförderung bereit gereit gestellt und genutzt daher findet keine Erstattung der Ticketkosten statt.

2. Anspruch auf die Ausgleichzahlung
Hier steht jedem Reisenden eine Pauschale Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu, diese Pauschale soll gerade Schäden begleichen die dem Reisenden aufgrund von Annullierung/Verspätung entsteht, ein solche Schaden ist mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen daher besteht kein Anspruch auf die Erstattung des nicht genutzten Hotels.



Ok,vielen Dank für die schnelle Antwort! uns hat nämlich gewundert, dass wir über die Seite von Lufthansa unsere Tickets erstatten hätten können...zumindest wurde es uns dort angeboten...wenn man das macht hat man wahrscheinlich keinen Anspruch mehr auf die 600 EUR Entschädigung!?

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Doch die Ausgleichszahlung von 600 Euro wird davon unabhängig fällig.

ABER
Wenn die Teilerstattung der Ticketkosten, hier eben für die Strecke YYZ-SFO erfolgt, kann die geleistete Ersatzbeförderung nachberechnet werden.
Wahrscheinlicher ist jedoch dass eine Ticketerstattung mit dem Hinweis abgelehnt wird, weil der Flug genutzt wurde.
Allerdings gibt es auch Berichte das in solchen Fällen der Rückflug verloren ging da dieser erstattet wurde.

Grundsätzlich ist die Ticketerstattung dafür gedacht, wenn der Reisende selbst ein Ersatzticket gebucht hat und der Preis des neuen TIckets geringer was als das der ursprünglichen Buchung.

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#4
 Von 
Daniel185
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast mir sehr geholfen, vielen Dank ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Gerne.

Einfach die 600 Euro pro Reisenden auf der LH Website (https://www.lufthansa.com/de/de/feedback) als FLugunregelmäßigkeit geltend machen.

Es gibt Berichte dass LH wohl ihre Politik der strikten Verweigerung der Zahlung aufgegeben hat und Eindeutige Fälle wie hier technischer Defekt doch innerhalb einiger Wochen freiwillig ersetzt.

viel Erfolg

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