Es geht um einen Flug mit Ethiopian Airlines von Berlin über Frankfurt - Addis Abeba - nach Kapstadt.
Der Anschlussflug von Addis Abeba nach Kapstadt war hoffnungslos überbucht (Weihnachtszeit...). Man nahm uns ohne ein Wort zu sagen beim Boarding aus der Reihe, Fragen blieben unbeantwortet - man ignorierte uns. Als der letzte Bus zum Flugzeug losfuhr wurde uns klar, dass wir nicht mehr ins Flugzeug kommen würden. Nach 30 Minuten Diskussion wurde eingesehen, dass die Überbuchung wohl ein Fehler der Fluggesellschaft war und nicht unser Verschulden (!!!). Nach weiteren 4 Stunden hat man uns ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt. Insgesamt kamen wir mit 48 Stunden (!!!) Verspätung in Kapstadt an, da keine anderen Flüge mehr frei waren.
Nun meine Frage: laut Verordnung EG Nr. 261/2004 vom 17. Dezember 2004 müsste mir durch die entstandene Verspätung durch Überbuchung eine Entschädigung von 600 Euro zustehen. Ethiopian Airlines ist zwar nicht in der EU registriert, allerdings war unser Abflugflughafen innerhalb der EU. Wir haben den Flug "komplett" gebucht von Berlin nach Kapstadt.
Ich habe eine deutsche Niederlassung der Airline kontaktiert, diese meinte die Verordnung würde in diesem Fall nicht greifen und mir steht keine Entschädigung zu! Ich weigere mich das zu akzeptieren, zumal diese 48 Stunden vor allem durch das unfreundliche Verhalten des Flughafenpersonals eine reine Tortur war.
Was meint ihr dazu, habe ich eine Möglichkeit irgendeine Entschädigung zu erhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe!