Erstattung Bahnkosten bei Flugausfall und Erstatzflug in andere Stadt

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2022 19:09:45
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Bahnkosten bei Flugausfall und Erstatzflug in andere Stadt

Guten Tag,

ich wollte heute morgen von Madrid nach Düsseldorf fliegen, der Flug fiel aufgrund eines Streiks jedoch aus. Am Flughafen bot man mir Ersatzflüge nach Frankfurt oder München an. Ich nahm den Flug nach Frankfurt an, da Frankfurt natürlich näher an meinem Wohnort Köln liegt.
Da Frankfurt nicht Düsseldorf bzw. Köln ist, stellte sich mir die Frage nach der Weiterbeförderung, ich habe schließlich einen Beförderungsvertrag mit der Airline bis nach Düsseldorf abgeschlossen. Am Flughafen war niemand der entsprechenden Airline als Ansprechpartner ausfindig zu machen und an der "Servicehotline" sagte man mir, nach meiner Frage bzgl. der Weiterbeförderung Richtung Köln/Düsseldorf, dass man mich nach Frankfurt geflogen hat und man für keine weiteren Beförderungskosten aufkommen bzw. sich nicht um meine Weiterbeförderung kümmern muss.

Nach kurzer Recherche im Netz fand ich jedoch gegenteilige Einträge und auch der Mitarbeiter an der Information vom Flughafen meinte das selbe. Ich habe nun eine Zugfahrt von Frankfurt-Flughafen nach Köln gebucht. Meine Frage, habe ich nun ein Anrecht auf eine Erstattung der Bahnkosten von immerhin 55€?

Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße!

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
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Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich gilt die Fluggesellschaft hat für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.

Anhand der Darstellung ist die Änderung des Zielflughafens nicht durch den Reisenden ausgelöst worden sondern durch einen Streik.
Daher hat die Fluggesellschaft immer noch die Verpflichtung für den Transport zum eigentlichen Zielflughafen zu sorgen, eine Bahnfahrt dürfte in diesem Fall auch geeignet sein um das Ziel zeitnah zu erreichen.

Das einzige Detailproblem des ganzen ist dass hier nur die Ticketkosten vom Frankfurt Flughafen bis Düsseldorf Flughafen übernommen werden müssten, wenn hier jetzt ein Ticket nach Köln Hbf gebucht wurde könnte die Fluggesellschaft einen Teil des Kosten abziehen wenn der Fahrpreis zum Flughafen DUS geringer gewesen wäre.

Um welche Fluggesellschaft handelt es sich denn?
Nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung und Zahlungsziel von zwei Wochen ist es vorallem von der Airline abhängig welches Vorgehen am sinnvollsten sein dürfte.

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#2
 Von 
guest-12327.12.2022 19:09:45
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
Das einzige Detailproblem des ganzen ist dass hier nur die Ticketkosten vom Frankfurt Flughafen bis Düsseldorf Flughafen übernommen werden müssten, wenn hier jetzt ein Ticket nach Köln Hbf gebucht wurde könnte die Fluggesellschaft einen Teil des Kosten abziehen wenn der Fahrpreis zum Flughafen DUS geringer gewesen wäre.


Der Zug nach Düsseldorf wäre, aufgrund weiterer Entfernung, teurer gewesen, aus diesem Grund habe ich direkt nach Köln gebucht

Zitat (von AlinaKl):
Um welche Fluggesellschaft handelt es sich denn?
Nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung und Zahlungsziel von zwei Wochen ist es vorallem von der Airline abhängig welches Vorgehen am sinnvollsten sein dürfte.


Air Europa

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

am besten sich dafür eine Bescheinigung der Bahn holen, dann ist der Fall klar.

UX hat ja den Sitz in Spanien aber durch DUS als Endziel würde sich der Gerichtsstand des AG Düsseldorf ergeben, was ein Mahn- und auch das reguläre Zivilverfahren sehr einfach macht.

Aber zunächst bei Air Europa den Anspruch unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen schriftlich (verwendede für den Erstkontakt immer Fax) einreichen zusätzlich den Anspruch Online/E-Mail einreichen nach Ablauf der Frist kann man dann das weitere Vorgehen bestimmen.

Grundsätzlich ist der Anspruch aber unproblematisch die Verpflichtungen zur Ersatzbeförderung ergeben sich selbst aus der EU Fluggastrechteverordnung daher ist ein Prozessrisiko extrem gering.
Die Schlichtungsstelle SÖP ist in diesem Fall nicht nutzbar da UX sich nicht selbiger angeschlossen hat.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
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(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was für ein genauer Streik war das denn in Madrid? Das ist insb. interessant, weil ja die Flüge von Air Europa nach München und Frankfurt noch flogen.
Ich würde empfehlen, hier noch ein wenig zu recherchieren, denn es könnte noch der Anspruch aus eine Ausgleichsleitungs von EUR 250 bestehen.

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#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was für ein genauer Streik war das denn in Madrid? Das ist insb. interessant, weil ja die Flüge von Air Europa nach München und Frankfurt noch flogen.
Ich würde empfehlen, hier noch ein wenig zu recherchieren, denn es könnte noch der Anspruch aus eine Ausgleichsleitungs von EUR 250 bestehen.


Was gibt es da zu recherchieren? Das ganze ist doch ausreichend bekannt.

Die Ausgleichszahlung wird es nicht geben, der Streik von Verdi des Personals der Fluggastkorntrolle hat gestern ja gleich mehrere deutsche Flughäfen lahm gelegt.
DUS gehörte auf jeden Fall dazu.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn man von Madrid nach Düsseldorf fliegt und dort die Reise beendet -> inwieweit ist man als Fluggast von dem Streik am Düsseldorfer Flughafen betroffen? Ich wüsste nicht, dass man durch die Sicherheitskontrolle muss, wenn man in Düsseldorf aus dem Flieger steigt.

In meinen Augen beeinträchtigt der Streik nicht den Flug Madrid - Düsseldorf.

Air Europa hat sich aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, den Flug Madrid-Düsseldorf zu annulieren, denn der Rückflug wäre leer gewesen. Nur mit dem Rückflug hat der betroffene Fluggast nichts am Hut.
Einschränkungen beim Folgeflug sind keine außergewöhnlicher Umstand, die die Airline freistellen, keine Ausgleichszahlung zu leisten.

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#7
 Von 
guest-12327.12.2022 19:09:45
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
am besten sich dafür eine Bescheinigung der Bahn holen, dann ist der Fall klar.


Was für eine Bescheinigung?

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Bahnticket ist die Bescheinigung.

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#9
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von cölner):
Zitat (von AlinaKl):
am besten sich dafür eine Bescheinigung der Bahn holen, dann ist der Fall klar.


Was für eine Bescheinigung?


Die Bescheinigung, dass die Buchung des Tickets nach Köln geringere Kosten als ein TIcket nach DUS ausgelöst hat.

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#10
 Von 
guest-12327.12.2022 19:09:45
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal folgendes verfasst, kann man es so schreiben? Im Netz habe ich zu meinem Anliegen keine Vorlagen gefunden


Air Europa
Hochstr. 17
60313 Frankfurt/Main

Erstattung Bahnkosten – Reservierungs-Nr. xxx/Ticket-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Streiks wurde der Flug Nr. UX1445 von Madrid nach Düsseldorf durch Air Europa gestrichen. Am Flughafen Madrid wurde mir ein Ersatzflug nach Frankfurt/Main angeboten, welchen ich , mangels Alternativen, annahm. Am Flughafen Frankfurt und an der Servicehotline stand mir dann leider kein Mitarbeiter von Air Europa zur Verfügung um die weitere Beförderung zu meinem Endziel Düsseldorf zu klären. Aus diesem Grund musste ich auf die Deutsche Bahn zurückgreifen und buchte ein Zugticket von Frankfurt/Flughafen nach Köln Messe/Deutz. Da ich in Köln wohnhaft bin, buchte ich direkt ein Ticket dorthin und nicht in das weiter entfernte Düsseldorf. Dies geschah auch im Interesse von Air Europa, da ein Zugticket nach Düsseldorf teurer gewesen wäre und Air Europa zur Erstattung meiner Auslagen verpflichtet ist. Mit dem Kauf des Flugtickets von Madrid nach Düsseldorf bin ich einen Beförderungsvertrag mit Air Europa eingegangen, welcher die Airline verpflichtet mich bis zu meinem Endziel zu befördern. Hierzu darf ich Sie gerne auf die EU-Fluggastrechteverodnung 261/2004 hinweisen. Auf dieser Grundlage bitte ich Sie die 54,75€ für das gebuchte Bahnticket, welches Sie als Anlage zu diesem Schreiben finden, innerhalb von 14 Tage auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: xxx
IBAN: xxx
BIC: xxx

Sollte ich bis zum 28.01.2019 keine Erstattung von Air Europa erhalten haben, sehe ich mich leider zur Einleitung rechtlicher Schritte gezwungen.


Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Ja das sieht zunächst gut aus dann einfach noch eine Kopie der Fahrkarte mitschicken und dann wird man sehen wie es weiter geht

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#12
 Von 
guest-12327.12.2022 19:09:45
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erwartungsgemäß habe ich bis heute keine Erstattung meiner Bahnkosten erhalten, welche weiteren Möglichkeiten habe ich denn, meine Auslagen von der Airline zurück zu bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Schreiben per Brief verschickt? Mit Zustellungsnachweis?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von cölner):
Erwartungsgemäß habe ich bis heute keine Erstattung meiner Bahnkosten erhalten, welche weiteren Möglichkeiten habe ich denn, meine Auslagen von der Airline zurück zu bekommen?


Man kann die Forderung eben selbst oder durch einen Anwalt eintreiben lassen wenn man vorher einen Zustellnachweis hat.

Das Schlichtungsverfahren ist auch möglich aber in diesem Fall deutlich kompliziert da Air Europa nicht bei der SÖP teilnimmt.

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