Guten Abend,
mich interessiert, ob es bei dem unten geschilderten Fall berechtigte Hoffnung auf eine Erstattung gibt, bzw. ob zu solchen oder ähnlichen Fällen bereits Gerichtsurteile vorliegen, die ich argumentativ verwendet könnte.
Lufthansa-Flug nach Düsseldorf mit Umsteigen in Frankfurt (bei der Fluglinie gebucht)
Ferienwohnung (bei booking.com gebucht)
1 Woche Mietwagen (über booking.com - rentalcars.com gebucht, Autovermietung Dollar (= Hertz)), Abholzeit 18:30h, mit Angabe des Fluges (Ankunft geplant 18:05h)
Reiserücktrittkosten-Versicherung für komplette Reisekosten separat gebucht
Beim Zwischenstopp in Frankfurt wurde unser Flug nach Düsseldorf sehr kurzfristig annulliert. Dies geschah zum Zeitpunkt, wo normalerweise bereits das Boarding hätte starten sollen. Lt. mündlicher Information eines Mitarbeiters wg. Unwetterwarnung im Raum Düsseldorf.
Wir wurden später (erst kurz vor 18 Uhr) auf eine Z***erbindung zum Hauptbahnhof Düsseldorf umgebucht, Ankunftszeit dort 22:45h.
Sobald ich die neue Ankunftszeit hatte, versuchte ich Dollar (Hertz) im Flughafen Düsseldorf über die im Voucher verzeichnete Telefonnummer zu erreichen. Bei 3 Versuchen zwischen 18:01h und 18:18h ging niemand dort ans Telefon. (Beweisbar durch Screenshot mit Liste der 3 Verbindungsversuche). Um 18:21h kontaktierte ich telefonisch Hertz Germany, leider ohne persönliches Gespräch, aber ich war über einen Chat-Kontakt ab 18:22h verbunden. Ich beschrieb das Problem, fragte nach der exakten Öffnungszeit der Station am Abend und ob ich das Fahrzeug am Folgetag übernehmen könne. (Zeitpunkt ebenfalls durch Screenshot gesichert).
Ich bekam die Antwort, dass das Buchungsdatum überschritten sei und ich leider am Flughafen eine neue Buchung vornehmen müsse. (Ich verstand: neue Buchung, keine Anrechnung, neue Bezahlung, gegebenenfalls zu neuen Tarifen). Der Zeitpunkt der Konversation war ungefähr zur geplanten Übernahmezeit. Es lag nicht in meiner Macht, Hertz/Dollar früher zu kontaktieren und es war unmöglich, den Flughafen pünktlich zu erreichen, so wie alle Umstände außerhalb meiner Kontrolle lagen.
Eine Telefonnummer von booking.com/ rentalcars.com sah ich nicht auf dem Voucher. Nun lese ich auf deren Internetseite in den Kontaktinformationen, dass deren Service bis 17:30h zu erreichen gewesen wäre - vermutlich Konversation in engl. Sprache, ebenso wie der Mail-Kontakt zurzeit nur mit englischsprachigen Personen möglich ist. Dort hätte ich also nach 18 Uhr auch mit niemandem reden können, um dieses Problem zu klären.
Zusätzlich hatte der Zug Verspätung, sodass wir erst gegen 23 Uhr am Hauptbahnhof Düsseldorf eintrafen. Eine Fahrt von dort zum Flughafen war damit komplett sinnlos geworden. Anbetracht der Umstände (viel zu späte Ankunft, veränderter Ankunftsort) entschieden wir uns für eine andere, mit weiteren Kosten verbundene Möglichkeit, um unser endgültiges Reiseziel zu erreichen.
Bisherige vergebliche Versuche, eine Erstattung zu erreichen, bzw. weitere Überlegungen dazu:
1. Booking.com (über Kontaktformular, Antwort englischsprachig)
Antwort: eine Umbuchung am Übernahmetag/ zur Übernahmezeit sei nicht möglich und falls das Auto nicht übernommen werde, würde die Buchung (eventuell nach einer "grace period", falls der Vermieter dies vorsieht) storniert, wobei die Stornierungsgebühr die vollen Buchungskosten betragen würde.
Eine Erstattung sei nicht möglich.
Dazu kam der wiederholte, allgemeine Hinweis auf die "wichtigen Informationen", d. h. die Mietbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
Nochmal nachgeschaut: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bei booking.com nur 48 Stunden vor Übernahme möglich (= in diesem Fall unmöglich), "grace period" des Anbieters Dollar/ Hertz 59 Minuten nach vereinbarter Zeit. Es wird jedoch gefordert, bei absehbarer Verspätung (auch bei Fl***erspätung, auch bei Angabe der Flugnummer), sich mindestens 30 Minuten vor der vereinbarten Übernahmezeit telefonisch zu melden.
Diese "30 Minuten vorher" waren bei uns knapp vorbei, der 1. Telefonversuch erfolgte jedoch ungefähr zu dieser Zeit. Es sind auch viele weitere Fälle denkbar, wo das nicht gelingt (Flugzeug fliegt Schleifen vor Landung wg. Überlastung des Flughafens, da kann man auch nicht telefonieren). Der Chat-Kontakt war zur geplanten Übernahmezeit, auf jeden Fall innerhalb der "grace period" von 59 Minuten.
Auf die besonderen Umstände (Annullierung wegen Unwetterwarnung) wird in der Antwort jedoch nicht eingegangen - außer mit dem Tipp, es doch mal bei der Fluglinie zu probieren.
2. Hertz (Mail an customerrelations, Kontakt englischsprachig)
Antwort: da die Buchung über einen Agenten (booking.com) stattfand, könnten sie da nichts tun. Ich müsse die Erstattung beim Agenten anfragen.
"Our records indicate that you prepaid for your reservation with a third-party booking. As such, your request for a refund for the cancellation must be made directly to booking.com. I regret that we are unable to assist you due to the third-party billing involvement. Please contact your booking source regarding your request for a refund."
3. Fluglinie (noch nicht probiert)
Einen Versuch wäre es vielleicht wert? Ich halte ich es aber nicht für aussichtsreich, da schlechte Wetterbedingungen "außergewöhnlich Umstände" sind, die Ausgleichsleistungen u.ä. ausschließen. Allerdings haben wir zum Wetter nichts Schriftliches, in der Mail werden keine Gründe angegeben.
4. Reiserücktrittkosten-Versicherung (noch nicht probiert)
Hier gibt es einen Passus, dass Kosten, die durch eine Verspätung entstehen, abgesichert werden. "Eine Reiseverspätung liegt vor, wenn sich der Beginn der Reise (Ziffer 1.3.2) um mindestens 2 Stunden infolge des Ausfalls öffentlicher Transportmittel verspätet. In diesem Fall erstattet der Versicherer die zusätzlichen Kosten (Ziffer 4.6.2), die der versicherten Person dadurch entstehen, dass sie die Reise verspätet antreten muss." Hier liegt genaugenommen kein verspäteter Beginn, sondern eine verspätete Ankunft vor, von ca. 5 Stunden, die durch Umstände während des Stopps entstanden, bei einem öffentlichen Verkehrsmittel (zählen Flüge dazu ?).
"Die erforderlichen Mehrkosten für die Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Anreise. Daneben erstatten wir den anteiligen Reisepreis der aufgrund der verspäteten Anreise nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort."
Ich bin nicht sicher, ob die o.g. Umstände hier abgedeckt sind. Die Automiete konnte nicht genutzt werden + zusätzlich entstanden Taxikosten für die Reise zur Unterkunft und im Folgenden Kosten für eine andere - teurere - Automiete.
5. Allgemeines
Ich schreibe das deshalb hier so ausführlich , weil es komplett meinem Rechtsverständnis widerspricht, dass in einem solchen Fall die Buchungsagentur und/oder der Autovermieter Geldbeträge einbehalten, ohne dass der Kunde eine Leistung bekommen hat bzw. bekommen konnte.
Sollte das tatsächlich nicht zu beanstanden sein, liegt hier meiner Meinung eine "Regulierungslücke" vor.
Ein anderer Autovermieter gab im Gespräch noch folgende Hinweise: bei einer Verspätung oder Annullierung zeigen die Vermieter gewöhnlich nur dann Kulanz, wenn der Kunde beim Dienstleister selbst gebucht hat. Dann kann der bereits bezahlte Betrag auf einen neuen Vertrag (Tarife direkt am Schalter meist höher als im Voraus gebucht) angerechnet werden - nicht jedoch, wenn die Buchung über einen Vermittler stattfand. Weiterhin wurde empfohlen, einen Tarif zu wählen, den man erst bei Übernahme bezahlen muss ...
Das sind allerdings - normalerweise - deutlich höhere Tarife, wenn so etwas überhaupt möglich ist.
Bei einer Buchung über einen Vermittler kann also viel schieflaufen.
Es ist eine unschöne Vorstellung, dass eine hochpreisige Miete für mehrere Wochen bei wetterbedingten Annullierungen, die in Zukunft mit Sicherheit noch häufiger auftreten werden, als "No-Show" nicht erstattbar storniert werden könnten. In der Vergangenheit habe ich mehrfach über zwei andere Vermittler gebucht, ohne Probleme, allerdings auch ohne gravierende Verspätungen.
Ob ich das in Zukunft weiterhin so mache, ist allerdings fraglich.
Über fundierte Meinungen zum Thema würde ich mich freuen,
mit freundlichen Grüßen!
Erstattung bei Automiete - Unverschuldete Nichtübernahme wegen kurzfristiger Flugannullierung (Unwet
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?



Zitatmich interessiert, ob es bei dem unten geschilderten Fall berechtigte Hoffnung auf eine Erstattung gibt, bzw. ob zu solchen oder ähnlichen Fällen bereits Gerichtsurteile vorliegen, :
Darüber kann man sprechen, wenn man alle Möglichkeiten, eine Erstattung zu bekommen, durch hat. Sprich die Fluglinie und die Versicherung
Nun ja,
falls es hier Mitlesende gäbe, die aufgrund eigener Erfahrungen oder konkreter Urteile eine Einschätzung geben könnten, dann wäre es sehr wohl möglich, vorab darüber diskutieren, ob eine bzw. welche Vorgehensweise Aussicht auf Erfolg haben könnte, d.h. ob meine Hoffnung auf Erstattung "berechtigt" oder "recht naiv" ist.
Da es bisher keine weiteren Antworten gibt, werde ich dann schrittweise weiterhin eigene Erfahrungen in der Angelegenheit sammeln.
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Zitatweil es komplett meinem Rechtsverständnis widerspricht, dass in einem solchen Fall die Buchungsagentur und/oder der Autovermieter Geldbeträge einbehalten, ohne dass der Kunde eine Leistung bekommen hat bzw. bekommen konnte. :
Nun widerspricht es aber komplett dem Rechtsverständnis, das ein Unternehmen das seine Leistung beanstandungsfrei bereitstellt, durch völlig ungerechtfertigte Zahlungen geschädigt werden soll.
Noch weniger zu rechtfertigen ist es bei einem Vermittler, der seine Leistung ja schon vollständig und beanstandungsfrei erbracht hat.
1. und 2. scheiden somit aus
3. dürfte auch ausscheiden, das ist entsprechend geregelt bei Wetterereignissen
4. hier sehe ich auch keine Aussichten, da die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt sind
ZitatSollte das tatsächlich nicht zu beanstanden sein, liegt hier meiner Meinung eine "Regulierungslücke" vor. :
Nö, es ist ja geregelt.
Nur gefällt einem das Ergebnis nicht...
Sicherheit kostet denjenigen, der die Sicherheit haben will halt Geld.
Wer dieses Geld nicht investieren will, muss mit dem Verlust leben wenn sich das Risiko realisiert.
ZitatDas sind allerdings - normalerweise - deutlich höhere Tarife :
Geiz ist halt nicht immer geil ...
ZitatEs ist eine unschöne Vorstellung, dass eine hochpreisige Miete für mehrere Wochen bei wetterbedingten Annullierungen, die in Zukunft mit Sicherheit noch häufiger auftreten werden, als "No-Show" nicht erstattbar storniert werden könnten. :
In der Tat.
Es ist halt nicht jedes Risiko im Leben auf Kosten anderer absicherbar.
Gut, dass ich nochmal nachgehakt habe.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
"Leistung beanstandungsfrei bereitstellt": vermutlich ja (weiß ich ja nicht),
Leistung abholbar: nein (unverschuldet).
Die Autovermietung hat den Profit - das Auto wurde nicht benutzt und auch nicht abgenutzt.
Der Kunde hat den Verlust - zum Glück hier nicht sehr viel ...
Wenn das Fahrzeug kurzfristig anderweitig vermietet werden konnte, hat die Vermietung sogar 2-fachen Profit. Das ist ja der Hintergrund der Regelung, dass ein Auto nur kurze Zeit nach vereinbarter Übernahmezeit "vorgehalten" wird. Es kann dann bei hohem Kundenaufkommen anderen Leuten zur Verfügung gestellt werden.
Der wiederholte Hinweis der Buchungsagentur auf die Regularien des Dienstleisters legt jedoch nahe, dass es hier auf ganz bestimmte Zeiträume ankommt, in denen man sich bei absehbarer Verspätung melden muss. Es wird suggeriert, dass, falls dies geschieht, man auf der sicheren Seite sei.
Es wirkt auf mich so, als würde diese "Sicherheit" aber nur vorgegaukelt.
Meine Kontaktaufnahmen geschahen innerhalb dieser Zeiträume. Deshalb werde ich mich vermutlich nochmals an die Buchungsagentur wenden. Diese könnte - auch wenn die "Vermittlung schon vollbracht ist" - das Geld vom Autovermieter zurückholen, der dadurch keinen realen Verlust erleidet. Das Auto stand die ganze Zeit in der Garage und wurde nicht vermietet (oder an weitere Personen vermietet), ob nun eine Nutzung vorbestellt war oder nicht.
Wenn ich von "Regulierungslücken" schreibe, meine ich damit Zustände (durchaus im bestehenden rechtlichen Rahmen ...), die ausgesprochen verbraucherunfreundlich sind. In der Vergangenheit wurden exakt aus diesem Grunde einige Dinge neu bzw. klarer geregelt, die vorher eher firmenfreundlich waren. Es besteht da m.M. durchaus noch Anpassungsbedarf. Der Kunde ist (sei!) König!
Denn nur aufgrund seiner Bedürfnisse, Wünsche und Ansprüche haben die Dienstleister überhaupt erst die Möglichkeit, Geld zu verdienen.
Mein Hinweis auf unterschiedliche Tarife war auch als Information für eventuell interessierte Leser hier gedacht.
Geldliche Dinge bei reiner Erwähnung mit "Geiz ist geil"-Sprüchen zu kommentieren, empfinde ich als unangemessen.
Wie Sie bemerkt haben dürften, erwäge ich in Zukunft direkt beim Vermieter ohne Vorauszahlung zu buchen und überhaupt keine Buchungsagenturen zu benutzen und auch andere davor zu warnen. Denn wer möchte denn - vielleicht noch mit Vergnügen! - auf diesen Schäden sitzenbleiben bzw. Geld zum Fenster hinauswerfen?
Ist dies im Sinne der Buchungsagenturen?
Wohl nicht!
Eine kulante Regelung könnte zu mehr Kundenzufriedenheit führen und im Endeffekt hätten beide Seiten etwas davon.
-- Editiert von User am 16. September 2023 23:09
-- Editiert von User am 16. September 2023 23:17
ZitatDie Autovermietung hat den Profit - das Auto wurde nicht benutzt und auch nicht abgenutzt. :
Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, das ersparte Aufwendungen herauszugeben wären.
ZitatWenn das Fahrzeug kurzfristig anderweitig vermietet werden konnte, :
Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, das der Teil der Miete welcher zu unrecht erlangt wurde herauszugeben sei.
ZitatDer wiederholte Hinweis der Buchungsagentur auf die Regularien des Dienstleisters legt jedoch nahe, dass es hier auf ganz bestimmte Zeiträume ankommt, in denen man sich bei absehbarer Verspätung melden muss. :
Da wäre mal der Wortlaut relevant.
ZitatIn der Vergangenheit wurden exakt aus diesem Grunde einige Dinge neu bzw. klarer geregelt, die vorher eher firmenfreundlich waren. :
Was dabei gerne verkannt wird, auch das bezahlt der Kunde und kein anderer.
Und es fördert die Konzentration der Großen und ganz Großen. Auf der Strecke bleiben bei so was kleine und mittlere Unternehmen die nicht mehr konkurrenzfähig sind.
Die exakten Wortlaute
In der ersten Antwort-Mail von booking.com/rentalcars.com (mit dem Hinweis, dass es nur engl.-sprachige Mitarbeiter gäbe und meine dt. Mail per Programm übersetzt wurde, ebenso wie die Antwort. Man konnte anhand von Rückfragen merken, dass meine Anfrage nicht exakt verstanden wurde.) Markierungen von mir.
Zitat:... Ich kann Ihnen jedoch einige generelle Informationen zur Verfügung stellen. Bitte beziehen Sie sich auf die folgenden Bestimmungen:
Sie müssen zur Abholzeit am Mietwagenschalter sein: Dienstleister haben möglicherweise eine Nachfrist für die Abholung, falls Sie sich verspäten sollten. Wenn Sie zu spät sind (oder nach einer Nachfrist ankommen, falls es eine gibt), kann es sein, dass das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung steht, und Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf eine Rückerstattung vom Dienstleister. Weitere Informationen finden Sie in den Geschäftsbedingungen des Dienstleisters (siehe die „Wichtigen Informationen" für jedes Angebot). Wenn Sie denken, dass Sie sich verspäten könnten, ist es äußerst wichtig, dass Sie den Dienstleister oder uns kontaktieren, auch wenn der Grund eine Fl***erspätung ist und Sie uns Ihre Flugnummer zur Verfügung gestellt haben.
In der zweiten Antwort-Mail (andere Bearbeiterin), nachdem ich alle Angaben in engl. Sprache gemacht hatte:
Zitat:... Rental companies don’t hold cars forever - if the driver doesn’t arrive at the counter on time, then (after a certain ‘grace period’) the company will make the car available for other people to book.
Unless all the pick-up requirements are met, the counter staff aren’t allowed to hand over the keys, and the rental will be cancelled. The cancellation fee will be the full cost of the booking, so there won’t be any refund.
When someone’s booking a car on the phone, the agent they talk to will explain this.
When someone’s booking a car online, our website/app will provide links to this information in several places (na ja ....).
When the car is confirmed, we send them a voucher that also contains all the requirements. (nur das "Allerallerwichtigste" - wie Sie brauchen einen Führerschein und eine Kreditkarte auf den Namen des Hauptmieters etc., nichts zu "grace period")
If you like, you can still access the rental terms now. (... s.u.)
As you state your flight was rebooked, it would be worthwhile trying to reclaim your car rental cost from your airline.( ... haha)
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Ausführliche "Wichtige Informationen" betr. der Bedingungen von Dollar/Hertz, nur ersichtlich beim Buchungsvorgang, nur wenn man "wichtige Informationen" anklickt: dann öffnet sich ein ellenlanges Pop-up-Fenster, nicht speicherbar, nicht in PDF druckbar. Ich habe noch mal so getan, als wollte ich buchen und dann mehrere Screenshots gemacht. Diese ausf. Infos sind nicht im Voucher mit dabei.
Zitat:Grace Period
You must be at the rental counter by your pick-up time: if you are late, the car maybe no longer available and you won't be entitled to a refund. If you think you might be late it is vital that you contact the renting company at least 30 minutes before your pick-up time, even if it is because of a flight delay and you've provided your flight number. In case of delay the reservation will be held for 59 minutes from the specified reservation time, after which it will be classed as a no-show.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Allgemeine Kundeninformationen auf der Seite von rentalcars.com
https://www.rentalcars.com/en/guides/pick-up-and-drop-off/running-late-to-pick-up/
Zitat:"Every rental company has a ‘grace period’, which is how long they’ll wait before marking a driver as a ‘no show’, and potentially giving the hire car to someone else. This period usually varies between 29 minutes and 2 hours. The time periods below presume that the driver does not get in touch with the rental company to let them know they’re running late. If you call them, they may hold the car for you – but it is not guaranteed."
"If it’s the day you're due to pick up the car, ring the rental company to let them know you’re running late. If they know you’re on your way, they might be able to hold your car back until you arrive. It’s definitely worth trying to keep your original rental, as rental cars tend to cost much more at the last minute."
"It’s a good idea to add your flight number when you’re booking the car. The rental company will know if your flight is delayed and is more likely to hold the car for you until you arrive. If you’ve just found out that your flight is delayed, just ring the rental company to let them know you’re running late."
"When you’ve booked through Rentalcars.com and you’re running late, just call us - we can change the time of your rental, or contact the rental counter to sort everything out for you.
You can also call the counter yourself: you’ll find the counter number on your voucher.
(Zur Erinnerung: mehrfache Versuche, den "Counter" zu erreichen, ca. 30-15 Minuten vor Übernahmezeit. Chat-Kontakt mit Vermietfirma innerhalb der "grace-period", da hieß es schon "Buchungsdatum vorbei, komplett neue Buchung notwendig."
Telefonnr. von booking.com/ rentalcars.com auf Voucher nicht auf Anhieb ersichtlich (ist vorhanden, aber nicht als Nr. des Vermittlers gekennzeichnet. Zusätzlich ist diese Telefonnummer lt. Internetseite nur bis 17:30h zu erreichen. Ob es eine 24/7 Nummer gibt, ist unklar.)
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ZitatZitat (von vewy923): :
Wenn das Fahrzeug kurzfristig anderweitig vermietet werden konnte,
Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, das der Teil der Miete welcher zu unrecht erlangt wurde herauszugeben sei.
Das stimmt, ist aber extrem schwierig zu beweisen. Der Vermieter verweist ja (wegen "third-party-booking") ausschließlich auf den Vermittler. Ich bezweifele auch, dass das Auto vermietet wurde, weil der Flughafen ja wegen Unwettergefahr nicht angeflogen wurde.
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ZitatZitat (von vewy923): :
In der Vergangenheit wurden exakt aus diesem Grunde einige Dinge neu bzw. klarer geregelt, die vorher eher firmenfreundlich waren.
Was dabei gerne verkannt wird, auch das bezahlt der Kunde und kein anderer.
Und es fördert die Konzentration der Großen und ganz Großen. Auf der Strecke bleiben bei so was kleine und mittlere Unternehmen die nicht mehr konkurrenzfähig sind.
Das mag sein, hier geht es aber um die "ganz Großen".
Wenn keinem Beteiligten der "Schaden" zugemutet werden kann, bietet es sich geradezu an, auch solche Umstände "versicherbar" zu machen ... das gibt es ja auch sonst für alles, was man sich nur denken kann.
Die o.g. Klausel in der Reiserücktritt-Versicherung trifft es - vermutlich - nicht ganz, aber diesen Passus gab es früher (vor ? Jahren) gar nicht. Es bestand aber Bedarf, so etwas einzuführen.
Würde man alle (nicht-selbstverschuldeten) Reiseumstände bei der Anreise (nicht nur Verspätungen von öff. Verkehrsmitteln vor dem Flug), sondern auch Umstände beim Flug (die nicht zu Lasten der Fluglinie gehen) mit einschließen können und entstehende Folgekosten (wie nicht nutzbare, nicht stornierbare Buchungen) absichern können, wäre das Problem ja auch gelöst.
Das darf dann gerne auch 3,50 Euro

Ich weiß nur nicht, wo man so etwas "anregen" kann ...
-- Editiert von User am 17. September 2023 20:59
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