Erstattung der Flugkosten bei annullierten Flug - gebucht über Check24

2. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Luca1990
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstattung der Flugkosten bei annullierten Flug - gebucht über Check24

Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr eine Flugreise (nur Flüge) nach USA über Check24 gebucht. Die Airline, die das Ticket erstellt hat ist Swiss.
Der Flug von Zurich nach Las Vegas wurde annulliert. Ich habe anschließend am 08.04 eine Erstattugsanfrage an Check24 geleitet, die von Check24 bestätigtwurde.

Kurz: Ich habe noch keine Rückerstattung erhalten. Check24 und Swiss schieben sich gegenseitig die Schuld ab. Wer muss erstatten?

Im Detail:
Nun sind bereits 8 Wochen vergangen und nach mehreren Mails und Telefonate mit Check24 und Swiss habe ich noch keine Rückerstattung der Ticketkosten erhalten. Ich habe auch direkt die Fluggesellschaft kontaktiert und sie aufgefordert, die Flugticketkosten nach Art. 8 Verordnung 261/2004 zu erstatten.

Die Antwort von Swiss:
"Wir haben Ihr Anliegen geprüft und stellen fest, dass Sie Ihre Tickets über ein Reisebüro gebucht haben. Reisebüros arbeiten mit einem anderen Reservierungssystem, um Ihre Buchung zu erstellen. Diese Buchung enthält die Tarifkonditionen Ihres Tickets, die bei Rückerstattungen einberechnet werden müssen. Da wir jedoch keinen Zugriff auf diese Konditionen haben, können wir Ihr Ticket nicht rückerstatten. Deswegen gilt Ihr Reisebüro als Vermittlungspartner und ist für Rückfragen und Stornierungswünschen Ihr kompletter Ansprechpartner."

Check24 kann mir ebenfalls kein Zwischenstand nennen und schiebt die Schuld für die lange Wartezeit an die Airline weiter:
"Die Erstattung läuft im Normalfall über einen automatisierten Prozess in den Buchungssystemen. Dieser Prozess wird von fast allen Fluggesellschaften aktuell nicht mehr angeboten. Derzeit akzeptieren die Fluggesellschaften nur Erstattungsanfragen in einem Einzelfallprozess. D.h. jede Erstattung wird händisch, einzeln geprüft.
Bevor eine Fluggesellschaft Beträge auszahlt, muss der Kunde zuvor einen Anspruch geltend machen. Diesen Anspruch haben Sie am 08.04.2020 erhoben, in dem Sie auf den Button 'Umbuchung oder Erstattung' klickten.
Bitte erlauben Sie uns zudem den Hinweis, dass wir aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation keine Aussagen zu den Bearbeitungszeiten und –stand geben können.
Wir stehen im regelmäßigen Kontakt mit den Fluggesellschaften um den Erstattungsprozess zu beschleunigen.
An dieser Stelle, können wir Sie nur weitere Geduld bitten. Sobald wir Informationen erhalten, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen in der aktuellen Situation nicht den von CHECK24 gewohnten zeitnahen Kundenservice bieten können"

Ich möchte jetzt aber nicht ewig auf das Geld warten und überlege eine Klage zu erheben.
Wer muss mir in diesem Fall rechtlich gesehen die Flugkosten erstatten?
Check24 (das Reisebüro/Vermittler, an dem ich per Kreditkarte gezahlt habe) oder Swiss (die Fluggesellschaft, an dem der Reisevermittler die Zahlung weitergeleitet hat?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Wer muss mir in diesem Fall rechtlich gesehen die Flugkosten erstatten?

Swiss.
Das Problem: Swiss ist eine non-EU-Fluglinie und weder Start noch Ziel des Fluges liegen innerhalb der EU.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Luca1990
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Wer muss mir in diesem Fall rechtlich gesehen die Flugkosten erstatten?

Swiss.
Das Problem: Swiss ist eine non-EU-Fluglinie und weder Start noch Ziel des Fluges liegen innerhalb der EU.


Abgesehen davon, dass die EU Verordnung für Fluggastrechte auch für die Schweiz gelten sollte, hatte ich im Ticket, welches komplett storniert wurde, auch den Flug Köln - Zürich. Könnte ich dann gegen Swiss klagen?

-- Editiert von Luca1990 am 02.06.2020 22:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Abgesehen davon, dass die EU Verordnung für Fluggastrechte auch für die Schweiz gelten sollte, hatte ich im Ticket, welches komplett storniert wurde, auch den Flug Köln - Zürich.


Es wäre nett, wenn Sie derartige wichtige Details gleich am Anfang nennen - und wir hier nicht raten müssen.

Mit Check24 haben Sie schlichtweg nichts am Hut. Die sind nur der Reisevermittler.
Anspruchsgegner ist die Swiss. Die Swiss muss innerhalb 7 Tagen nach Ihrer Aufforderung zahlen, ansonsten befindet sich die Swiss im Verzug. Das ergibt sich aus der EU-Fluggastrechteverordnung EC261/2004.

Zitat:
Die Antwort von Swiss:

Sehr schön! Damit liegt Ihnen ein gerichtsfester Zugangsnachweis Ihrer Forderung vor.

Zitat:
Diese Buchung enthält die Tarifkonditionen Ihres Tickets, die bei Rückerstattungen einberechnet werden müssen. Da wir jedoch keinen Zugriff auf diese Konditionen haben, können wir Ihr Ticket nicht rückerstatten.


In meinen Augen grenzt das schon fast an Betrug seitens der Swiss. Swiss weiss sehr genau, dass für die Cash-Erstattung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung Artikel 8a die Ticketkonditionen überhaupt keine Rolle spielen. Der Text ist nur eine billige Ausrede.

Zitat:
Ich möchte jetzt aber nicht ewig auf das Geld warten und überlege eine Klage zu erheben.


Ja, das wäre auch mein Vorschlag. Ohne Klage zahlt Swiss momentan nicht.
Die Klage sollte aber ein Anwalt machen. Gerichtsstand ist in jedem Fall hier in Deutschland, vermutlich das Amtsgericht Köln.

4x Hilfreiche Antwort

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