Erstattung der Übernachtungskosten

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Uhu123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung der Übernachtungskosten

Liebe Foren-Gemeinde,

wir waren in den Flitterwochen in Südafrika.
Hier hatten wir u. a. zwei Übernachtungen in einer Outlook-Lodge über das Reisebüro in Deutschland gebucht.

Wir hatten in Südafrika einen Mietwagen und sind selbst zur Adresse der Outlook-Lodge gefahren. Dort angekommen, haben wir niemanden vorgefunden. Auch Einheimische, Touristenguides und Parkmitarbeiter konnten uns nicht weiterhelfen. Die genannten Personen haben für uns die angegebene Rufnummer der Ansprechpartnerin der Outlook-Lodge mehrfach vergebens versucht zu erreichen.

Nach langer vergebener Suche, haben wir uns dann eine andere Unterkunft vor Ort gebucht.

Zurück in Deutschland haben wir lange mit dem Reisebüro hin- und hergeschrieben, bzgl. einer Rückerstattung für diese zwei Übernachtungen.

Anfangs wollte das Reisebüro nicht zurückerstatten, mit dem Argument, man hätte telefonisch erreichbar sein müssen. Auf die Nachfrage, wo das auf unserer Buchung steht, dass wir telefonisch hätten erreichbar sein müssen (damit uns die Ansprechpartnerin von diesem Ort, mit dem Auto mitnimmt), haben wir trotz vielfacher Nachfrage nie Rückmeldung erhalten.

Nebenbei sei bemerkt, dass wir (nach Nachschauen am nächsten Tag) keine verpassten Anrufe auf unsere Mobiltelefonen hatten, lediglich eine Whats app Nachricht am nächsten Tag (d.h. nachdem die erste Übernachtung schon vorbei gewesen wäre um 12:36 Uhr). Logischerweise sind wir zu dieser Uhrzeit schon längst wieder auf Safari gewesen bzw. hatten uns bereits um eine zweite Übernachtung gekümmert.

Nach Diskussionen mit dem Reisebüro und dem Reisebüro mit der Ansprechpartnerin der Outlook Lodge wurde uns eine 50%-Erstattung angeboten.

Dies sehe ich allerdings nicht ein, da wir meiner Meinung nach, nie eine Chance hatten, die Lodge zu finden und nirgends vermerkt war, dass wir telefonisch hätten erreichbar sein müssen.

Wie schätzt ihr unsere rechtlichen Möglichkeiten/Chancen ein?
Ist hierfür das Reisebüro haftbar?

Liebe Grüße

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Uhu123123):
Auch Einheimische, Touristenguides und Parkmitarbeiter

In der Aufzählung vermisse ich den Reiseveranstalter / das Reisebüro.
Wann genau hat man den versucht zu erreichen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Uhu123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Uhu123123):
Auch Einheimische, Touristenguides und Parkmitarbeiter

In der Aufzählung vermisse ich den Reiseveranstalter / das Reisebüro.
Wann genau hat man den versucht zu erreichen?


Ich habe am selben Abend (20.10.19 / 21:35 nachdem wir nach stundenlanger Suche in einem anderen Hotel untergekommen sind) eine Email an das Reisebüro geschrieben. Antwort vom Reisebüro am nächsten Tag (21.10.19 / 10:28):

..."Ich habe so eben unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Nummer angerufen und mit einem Mitarbeiter gesprochen. Es handelt sich nicht um die Nummer der Lodge, sondern um eine zentrale Nummer aller Outlook-Hotels. Wahrscheinlich waren sie gestern nicht mehr besetzt, als sie es dort versucht haben."...

Sie leitet unsere Handynummern weiter, damit wir wenigstens die zweite Nacht dort verbringen können etc..

Um diese Zeit sind wir jedoch wie oben bereits geschrieben unterwegs gewesen und haben uns natürlich auch shcon nach Ersatz umgesehen.

-- Editiert von Uhu123123 am 19.02.2020 08:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Uhu123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir hier irgendwer helfen?

Vorab vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Wahrscheinlich ist es sinnvoll das 50%-Angebot anzunehmen - bzw. noch etwas feilschen, um vielleicht noch 60% zu bekommen.

Gegen die 100%-Erstattung spricht, dass das Reisebüro sofort reagiert hat und die Nutzung der zweiten Nacht zumindest möglich gewesen wäre.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uhu123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wahrscheinlich ist es sinnvoll das 50%-Angebot anzunehmen - bzw. noch etwas feilschen, um vielleicht noch 60% zu bekommen.

Gegen die 100%-Erstattung spricht, dass das Reisebüro sofort reagiert hat und die Nutzung der zweiten Nacht zumindest möglich gewesen wäre.


Danke für die Antwort. Naja eben das sehe ich eigtl. anders. Wer wartet in Südafrika schon bis 10:30 /12:30 bis sich jmd. meldet der den Vortag nicht erreichbar war (Lodge). Ich mein dies Zeit ist begrenzt, man möchte was von der Natur sehen und Gewissheit haben, dass die nächste Nacht auch passt.

Aber rechtlich sieht es schlecht aus meinst du?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Uhu123123):
Wer wartet in Südafrika schon bis 10:30 /12:30 bis sich jmd. meldet

Es werden bei solchen Sachen auch die "lokal üblichen Bräuche" mit berücksichtigt.
Wie das in der Gegend "üblich" ist, müsste man also auch mal schauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Uhu123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay ich sehe das bisher schlicht so. Ich buche über mein Reisebüro Übernachtungen und zahle hierfür Geld.
Nun muss mir das Reisebüro alles nötige an Informationen geben, damit ich diese Übernachtungen "antreten" kann. Hat es nicht getan.. und bis Mittags am nächsten Tag zu warten halte ich auch für nicht "zumutbar".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Es ist halt schwierig.

Volle Erstattung für die erste Nacht mag durchsetzbar sein. Aber für die zweite Nacht wird es schwer.

Jetzt kommt man in den Bereich, wo eine Klärung auf dem Rechtsweg unökonomisch werden kann.

Sie wollen 100%. Das Reisebüro hat 50% angeboten. Sie streiten also nur noch um die verbleibenden 50%.
Wenn (beispielsweise) ein Gericht zu der Ansicht kommt, dass 80% Erstattung angemessen sind, dann bekommen Sie zwar weitere 30% zusätzlich zu den schon angebotenen 50%, tragen aber zwei Fünftel der Anwalts- und Gerichtskosten (weil Sie von den geforderten weiteren 50% nur drei Fünftel zugesprochen bekommen haben).

In meinen Augen lohnt sich ein Rechtsstreit nur, wenn man auch ziemlich sicher sein kann, die 100% auch zu bekommen. Das sehe ich nicht.

Ich würde eher versuchen, die schon angebotenen 50% noch etwas hochzufeilschen.

Das Reisebüro hat sich taktisch geschickt verhalten: Schnell eine Teil-Erstattung angeboten, so dass es für den Kunden unökonomisch / zu riskant wird den Rest einzuklagen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen