Erstattung eines nicht möglichen Fluges

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)
Erstattung eines nicht möglichen Fluges

Vom 03.03 - 25.3. hatte ich einen Flug mit Türkish Airlines von Frankfurt - Istanbul - Manila über Check24 gebucht.
Am 13.3. verschlechterte sich die Fluglage, so dass ich am Flughafen Manila das Rückflugsdatum auf den nächst möglichen Flug verschob. Die Dame von turkish Airlines (tA) nannte mir den 15. als nächst möglichen Flug, den ich für 350.- Euro umbuchte.
Am 15. hieß es dann: Da ich erst 12 Tage auf den Philippinen sei und keine 14, kann ich nicht zurück fliegen. Man bot mir allerdings ein kostenloses Rückflugticket am 05.04. an.
Natürlich wollte ich das nicht annehmen, denn weitere 2 Wochen unter diesen Umständen war mir zu gefährlich.
Ich fragte daher tA, dass ich das Ticket nicht annehmen kann und mir einen neuen Flug besorgen werde.
Ich bekam dafür von tA die Zusage und bekam dann auch einen mit Quatar und landete am 20.3. in Frankfurt.

Auf meine Frage bei tA in Manila, ob ich denn das Ticket zurück geben könnte, sagte sie mir: Wenn bei uns gekauft: Ja, wenn über eine Agentur: Nein.

Ich habe bis heute leider niemanden von tA in Stuttgart erreicht.

Frage: mein Ticket (25.3.) wurde über eine Agentur gekauft. Die Umbuchung (auf 15.3.)erfolgte aber über tA.
Gilt jetzt der komplette Preis beider Buchungen für tA oder nur die 350.- Umbuchung?
Hatte die tA nicht die Verpflichtung, mich auf die 12 Tage hinzuweisen, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht fliegen kann?

P.S. Obwohl Flüge Istanbul - Deutschland gestrichen waren, wurden Deutsche nach HH und M gebracht, das sie länger als 14 Tage auf den Phil waren.

-- Editiert von Frabato am 24.03.2020 16:08

-- Editiert von Frabato am 24.03.2020 16:08

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich sehe nicht durch.
Wurden denn alle von Ihnen gebuchten Flüge auch tatsächlich ausgeführt?

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ich versuche es mal zu strukturieren.

Sie fliegen am 3.3. nach Manila.
Geplanter Rückflug von Manila via Istanbul nach Frankfurt am 25.3.
Am 13.3. fragen Sie bei Turkish Airlines an, ob Sie auf einen früheren Flug umbuchen können.
Gegen Zahlung von 350 Euro wird der Flug auf den 15.3. umgebucht.
Am 15.3. wird der Transport verweigert (Anmerkungen dazu siehe weiter unten), es wird Ihnen aber ein kostenloses Umbuchen auf einen Flug am 5.4. angeboten.
Diesen haben Sie abgelehnt und stattdessen selbst einen Flug mit einer anderen Fluglinie gebucht, mit dem Sie am 20.3. in Frankfurt gelandet sind.

Welche Kosten möchten Sie denn zurück haben? Ich sehe hier eigentlich gar kein Verschulden seitens Turkish Airlines.

Zitat (von Frabato):
Hatte die tA nicht die Verpflichtung, mich auf die 12 Tage hinzuweisen, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht fliegen kann?
Turkish Airlines konnte Sie am 13.3. nicht darauf hinweisen, da die Türkei erst am 14.3. mit Inkraftsetzung zum 15.3. entschieden hat: "Reisende, die in den vorherigen 14 Tagen in Deutschland oder Österreich waren, dürfen nicht einreisen."

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#3
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Exakt so war es.

Allerdings ist das Einreiseverbot Schuld der Türkei. Durch Kauf der Tickets ist ein beidseitiger Kaufvertrag zustande gekommen. Ich zahle und tA fliegt mich.
Wenn jetzt aber tA sagt: Nein! Wir fliegen dich nicht! haben sie ja den Vertrag gebrochen.
Auch wenn sie sagen: Wir fliegen dich am 05.04 und ich sage NEIN, ist auch kein Vertrag zustande gekommen.

Daher müsste ich doch Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Man könnte das Einreiseverbot als höhere Gewalt ansehen (laut Prof. Dr. Ernst Führich). Dann müssten die Airlines kostenlos stornieren. Fraglich ist aber, ob in Ihrem Fall deutsches oder türkisches Recht gilt.

Zitat (von Frabato):
Wenn jetzt aber tA sagt: Nein! Wir fliegen dich nicht! haben sie ja den Vertrag gebrochen.
Sehe ich in diesem Fall nicht so. Wäre zu vergleichen mit einem Flug in die USA, bei denen Ihnen schon am deutschen Flughafen die Reise aufgrund Meldung aus den USA verwehrt wird. Hier hätten Sie m.E. höchstens Erstattungsanspruch auf zusätzliche Gebühren, nicht aber auf den Flugpreis.

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#5
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

danke erstmal für die juristischen Antworten.
Allerdings kann ich mir - aus menschlicher Sicht - nicht vorstellen, dass tA wegen ca 500.- Kunden und ihren Ruf verlieren will.

Ich versuche tA dauernd anzurufen. In Stuttgart, in München, in Frankfurt. Es kommt zwar eine AB-Ansage, allerdings kommt danach ein Besetzt-Zeichen.
Check24 sagt über AB, dass sie im Moment genug Probleme haben und bitten von unnötige Anrufe abzusehen

Da ich ja z ZT "arbeitslos" bin, werde ich morgen die 40km nach Stuttgart fahren und mal checken.

-- Editiert von Frabato am 24.03.2020 17:49

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Allerdings ist das Einreiseverbot Schuld der Türkei.

Echt? Und selbst wenn, wäre es irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Geld werden Sie praktischerweise abschreiben müssen.
Deutsche Gerichte sind für diesen Fall nicht zuständig.
Ein türkisches Gericht wird nicht gegen die eigene staatliche Fluglinie THY vorgehen. Da gibt es eine Weisung von ganz oben im türkischen Staat.

Zitat:
Da ich ja z ZT "arbeitslos" bin, werde ich morgen die 40km nach Stuttgart fahren und mal checken.


Den Weg können Sie sich sparen. Die Schalter von THY werden leer sein, weil die Flugbetrieb ab Deutschland eingestellt wurde. Weiterhin arbeiten an den Schaltern nur unterbezahlte Mitarbeiter von Handlingfirmen wie Swissport, Wisag, Menzies etc.
Diese Mitarbeiter werden allenfalls mit der Schulter zucken, wenn Sie da ankommen.

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