Erstattung nach Mängelanzeige

2. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
treffer
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 80x hilfreich)
Erstattung nach Mängelanzeige

Hallo,
Ich war Mai dieses Jahres mit ATT Touristik (Öger Tours) in der Türkei (Pauschalreise). Der Hinflug startete mit insgesamt fast 6 Stunden Verspätung, weil eine Ersatzflugzeug von einer anderen Fluggesellschaft angefordert werden musste. Der eigentliche Flieger war defekt. Am Flughafen erhielt ich zwar einen Verzehrgutschein von 10 €, dem mit man gerade mal eine Currywurst mit Pommes kaufen konnte, aber keinerlei Getränke! Die musste ich aus eigener Tasche bezahlen (Flughafenpreise). Durch die Verspätung kam ich anstatt abends zum Abendessen erst um 1:30 Uhr in der Nacht im Hotel an. Der erste Urlaubstag war versaut. Nach der Mängelanzeige bei ATT bieten diese mir "großzügigerweise" 15 € an und behaupten der Flug hätte nach Ihrer Recherche nur 3 Stunden Verspätung gehabt. Dies war der erste erneute Abflugtermin, der dann noch zweimal verschoben wurde. Soll ich mich damit begnügen oder kann ich mehr herausholen? Während dem Aufenhalt gab es im Hotel noch einige kleinere Probleme, die ich auch bemägelt habe: einige Tage kein Warmwasser, Auflagen am Strand fehlten, im Flugzeug gab es weder Film noch Musik.
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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Setzen Sie ein formelles Beschwerdeschreiben an den Veranstalter auf
und geben es Ihrem Reisebüro zur Weiterleitung. Sollten Sie direkt beim Veranstalter gebucht haben, so muss die Beschwerde auch direkt dorthin geschickt werden.
Die Probleme im Hotel haben Sie hoffentlich der zuständigen Reiseleitung gemeldet?! Diese sollte dann ein sog. Mängelprotokoll aufgenommen und auch weitergeleitet haben. Sollte ein solches Protokoll nicht vorliegen, können Sie lediglich auf die Kulanz des Veranstalters hoffen, da Sie ihm ja vor Ort keine Möglichkeit zur Abhilfe gegeben haben.
LG

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"Julchen"

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