Hallo,
wir sind am 20.09.10 mit der Condor von Halifax nach Frankfurt/M geflogen und hatten 3 Stunden Verspätung. Durch diese haben wir dann unsere Bahntickets die wir zum Spartarif gekauft hatten nicht mehr nutzen können. Wir mussten in der Bahn den Betrag von € 171,- zuzahlen um die Heimfahrt zu nutzen.
Condor lehnt eine Erstattung rundweg ab.
Muss die Fluggesellschaft nicht diese Mehrkosten die durch deren Verschulden entstand zahlen??
Vielen Dank für Ihre Informationen.
-----------------
""
Erstattung von Bahntickets nach Flugverspätung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Muss nicht, den die Zugfahrt nach dem Abflugshafen war nicht Bestandteil Ihres Reisevertrages mit Condor. Warum haben sie nicht die Möglichkeit des Rail and Flys genutzt ? Dies kann mit beantragung des Flugtickets zu einem geringen Aufpreis mit bestellt werden und dann sind sie in der Wahl der Z***erbindung frei und nicht gebunden.
-----------------
" "
hast du schonmal bei der Fluggesellschaft nachgefragt?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gemäß Montrealer Abkommen muss Condor den Schaden ersetzen, außer Sie weisen nach, daß Sie alles Mögliche gemacht haben, den Schaden zu verhindern. Leider bringen die Airlines diesen Nachweis erst vor Gericht. Selten vorher. Das hat zur Konsequenz, daß man einen Teuren Rechtsstreit anfängt, bei dem man dann erst erfährt, dass man hinten runterfällt.
Somit ist zwar die Airline in der Beweispflicht, jedoch trägst du das Kostenrisiko des Prozesses. Leider gehört dies mitlerweile zum normalen Risikos des Fliegens. Selbst teure Airlines zeigen sich bei teuren Tickets wenig Kulanter.
-----------------
" "
Gemäß Montrealer Abkommen muss Condor den Schaden ersetzen, außer Sie weisen nach, daß Sie alles Mögliche gemacht haben, den Schaden zu verhindern. Leider bringen die Airlines diesen Nachweis erst vor Gericht. Selten vorher. Das hat zur Konsequenz, daß man einen Teuren Rechtsstreit anfängt, bei dem man dann erst erfährt, dass man hinten runterfällt.
Somit ist zwar die Airline in der Beweispflicht, jedoch trägst du das Kostenrisiko des Prozesses. Leider gehört dies mitlerweile zum normalen Risikos des Fliegens. Selbst teure Airlines zeigen sich bei teuren Tickets wenig Kulanter.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
19 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten