Expedia oder Air Berlin

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Flobro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Expedia oder Air Berlin

Hallo zusammen,

ich habe bei Expedia für einen Aufenthalt in Hamburg einen Flug (Air Berlin) und ein Hotel gebucht und habe mit Kreditkarte bezahlt. Einen Tag nach der Buchung bekam ich auch schon von Expedia eine Mail mit meinem Reiseplan. Darin wurde mir die Buchung von Flug (mit Flugzeiten und Flugnummern) und Hotel bestätigt.
Einen Tag vor Abreise wollte ich einen Online Check-In für den Flug durchführen, was aber scheiterte weil die Buchungsnummer nicht korrekt war. Wie mir bei einem Anruf bei Air Berlin mitgeteilt wurde, konnte das die Nummer auch gar nicht sein. Flugbuchungsnummern sind immer 6-stellig, diese war aber länger (es war die Interne Buchungsnummer von Expedia). Als mir dann die Air Berlin Mitarbeiterin, nach der Suche über Namen und Flugnummer, mitgeteilt hat, dass für meinen Namen keine Buchung vorhanden ist war ich ziemlich ratlos. Also rief ich bei Expedia an warum für mich kein Flug gebucht wurde obwohl ich von Expedia eine Bestätigung in den Händen hielt. Die Mitarbeiterin von Expedia rief dann bei Air Berlin an und fragte nach. Es stellte sich dann heraus, dass Air Berlin meine Kreditkarte nicht belasten konnte (komischerweise funktionierte die selbe Kreditkarte bei der Buchung fürs Hotel schon). AB hat desweiteren gesagt, dass sie mir am Tag nach der Buchung eine E-Mail deswegen geschickt hätten, die ich aber nie erhalten habe. Als ich mich nicht meldete haben sie einfach den Flug storniert ohne mich oder Expedia darüber zu informieren.
Glücklicherweise konnte ich dann Abends noch eine Flug direkt über Air Berlin kriegen, aber statt für 274€ wie am Anfang gebucht, für 470€.
Jede der zwei Parteien (Expedia u. Air Berlin) weist die Schuld von sich und verweist auf den anderen.

Jetzt möchte ich einfach gerne wissen, ob ich auf den Mehrkosten sitzen bleibe oder ob ich hier die Möglichkeit habe, dass ich von einer der zwei Parteien eine Entschädigung oder Ausgleich erhalte.

Danke schon einmal.

-- Editiert Flobro am 10.01.2015 12:18

-- Editiert Flobro am 10.01.2015 12:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Ihr Vertragspartner bei einer Flugbuchung – auch wenn Sie über Expedia.de buchen – ist die Airline. Expedia.de tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich als Vermittlerin aller angebotenen Leistungen der jeweiligen Anbieter auf. Deshalb sind alle Erklärungen, die den Vertrag betreffen, der Airline gegenüber abzugeben."

Quelle:https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/rechts-frage-an-eva-klaar-verbraucherzentrale-berlin/4049282.html

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wie schon zuvor bemerkt, Vertragspartner ist die Airline, da diese Ihnen die Leistung, also den Hin- und Rueckflug, schuldet.

Behauptet die Airline nun, dass man Sie ueber den Umstand informierte, dass die Kreditkartenfirma dem versuchten Einzug widersprach, muss man Ihnen zum einen nachweisen, dass die email Sie auch erreichte.

Zum anderen soll man Ihnen belegen, aus welchem Grunde der Einzug ueber die Kreditkarte misslang.

Zusaetzlich wuerde ich an Ihrer Stelle bei der Kreditkartenfirma nachfragen, ob diese von einem versuchten Einzug der Airline wusste und warum keine Einloesung erfolgte.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 12.01.2015 11:12

1x Hilfreiche Antwort

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