Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!

23. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
aura2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!

Bei der Online-Buchung eines Flugtickets ist folgender Fehler passiert:
Aus Versehen wurde nicht angegeben, dass der Reisende nicht der der Zahlende ist. Nun fordert der Online- Dienst 100%-ige Stornogebühr. Also sozusagen den Kauf eines neuen Tickets.
Dabei geht es nur um die Änderung eines Vornamens. Beweise für die Absicht der Person die ursprünglich reisen wollte, wie z.B. Briefe in denen davon die Rede ist und Arbeitsabmachung im Zielland sind bereits zugesendet worden. Es wurde schon Antrag auf Kulanz gestellt(bei der Fluggesellschaft und beim Online-Dienst) , allerdings ist noch keine Antwort gekommen. Kann man noch irgendetwas tun?Der Flug war für Freitag den 2. Juli geplant und ich hoffe der Termin kann auch eingehalten werden!
Ich wäre sehr dankbar für schnelle Antworten. ;) ;)

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

kann man nichts machen.

kulananträge bei den airlines dauer und haben meistens keinen erfolg :(

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#2
 Von 
GilbertF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
mir ist leider ein ähnlicher Fehler unterlaufen. Als Vorname wurde versehentlich "Lisa" anstatt "Elisabeth" angegeben. Es handelt sich um einen EU Flug bei AirFrance (Paris-Guayana).

Ich habe jetzt also die Möglihckeit eine kostenpflichtige änderung durchführen zu lassen, oder darauf zu hoffen am Flughafen so durchzukommen.

Wie würdet ihr vorgehen?

mfg
Gilbert

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Beweise für die Absicht der Person die ursprünglich reisen wollte, wie z.B. Briefe in denen davon die Rede ist und Arbeitsabmachung im Zielland sind bereits zugesendet worden.


Das wird die Fluggesellschaft wohl wenig interessieren. Sie hätten ja den richtigen Namen bei der Buchung angeben können! Um irgendwelche 'Absichten' geht es nicht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

@GilbertF:
was sagt denn die Fluggesellschaft dazu? Bei EU-Flügen dürfte es vergleichsweise unkritisch sein.
Die Abfertigung erfolgt aber oft durch Fremdpersonal, die andere Richtlinien haben. Kann schiefgehen.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sonnenblumenstern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

HALLO ZUSAMMEN!!!

ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE ! ! !
folgendes ist passiert: wir fliegen am Montag mit einer gruppe von ca 20 leuten in die türkei. das problem ist die haben den Nachnamen meiner mutter für mich angegeben.aber ich trage den Nachnamen meines vaters. ich habe angst, dass ich nicht bei den kontrollen durchkomme. Ein familienmitglied kommt mit und derjenige hat auch den nachnamen meiner mutter, meint ihr er könnte für mich das am flughafen klären?

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8x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Bis Montag bekommst du eh nichts geklärt, also versuch es einfach.

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Lustig ist es, wenn der Hinflug klappt, und man dann beim Rückflug stehen gelassen wird.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

wessen Verschulden war denn der Namensfehler?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Lustig ist es, wenn der Hinflug klappt, und man dann beim Rückflug stehen gelassen wird.


Ist doch egal

1. Du kannst das Ticket rechtzeitig tauschen
2. Du fliegst nicht hin, kaufst ein Ticket nach und fliegst damit
3. Du fliegst nicht zurück, kaufst ein Ticket nach und fliegst damit

Was sonst. Wer nicht aufpasst ist eben der Dumme.


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also man geht zum Flughafen, fragt obs umgeschrieben wird. Der Ticketschalter sagt nein, und bietet einen ein HR Ticket für 500 an. Teuerer Hinflug, weil Same Day und günstiger Rückflug.

Man Bedankt sich, weil man keine 500€ ausgeben will, und läuft nun zum Flieger, und wird mitgenommen.

Beim Rückflug läuft man wieder zum Flieger, und am Gate machen die Trouble. Nun hat man die Wahl, one way für 700, oder 450 für ein Hin und Rückflug mit einem Rückflug weit in der Zukunft. Man zahlt die 450, und denkt gar nicht daran zurück zu fliegen. Nun nervt man die Airline ordentlich mit Briefen, und die Airline macht das, was sie normalerweise vergisst, sie schickt einem eine Nachberechnung für den nicht angetretenen Rückflug. Natürlich auf YFlex, und deswegen darf man jetzt nochmal 600 zahlen.

Somit der Hinweis, Lustig wird es, wenn man auf dem Rückflug nicht mitkommt, denn dann muss man ein Ticket kaufen, oder sonstwie einen Plan B haben, um wieder nach Hause zu kommen. Beim Hinflugkann man einfach den Flug verfallen lassen. Was sehr ärgerlich ist, aber auch billiger sein kann, wenn man das TIcket nicht billig umgeschrieben bekommt.

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#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Nun nervt man die Airline ordentlich mit Briefen, und die Airline macht das, was sie normalerweise vergisst, sie schickt einem eine Nachberechnung für den nicht angetretenen Rückflug. Natürlich auf YFlex, und deswegen darf man jetzt nochmal 600 zahlen.


Diese Schauergeschichten!
Eine solche Nachberechnung ist für "Einzeltäter" gerichtlich überhaupt nicht durchsetzbar. Das käme ja einer Vertragsstrafe gleich, wenn man wg. Stau bzw. Verschlafen seinen Rückflug verpasst.

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#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Nun es gibt noch kein Urteil, was diesen Punkt in den AGBs gekippt hat. Und mich wird es nicht wundern, wenn die Forderung erst kurz vor der Verjährung kommt, wenn alle Zeugen die das Wiederlegen können sich an nichts mehr errinnern können, und alle Beweise, das man tatsächlich im Stau stand, auch weg sind.

Stand heute ist es mir nicht Bekannt, ob schonmal nachbelastet worden ist, bei jemanden, der Vorzeitig ausgestiegen ist, und Restsegmente hat verfallen lassen, oder aber den Rückflug nicht angetreten hat. Schau ich mir jedoch die Geschichte des YFullFlex an, so ist es für mich nur eine Frage der Zeit, bis irgendjemand wieder wegen nicht Beförderung auf dem 2 Segment klagt, nachdem er das erste Segment hat verfallen lassen. Er wird das dann so begründen, dass der YFullFlex zwar angeboten wird, jedoch nie zur Anwendung kommt. Spätestens in diesem Moment wird es Nachbelastungen hageln. Und ich denke mal, das hier erstmal die Kunden dran glauben dürfen, zu denen keine besonderer Kundenbindung besteht. Aber das ist meine Persönliche Meinung. Und deswegen bin ich der Meinung, dass man, sollte man jemanden dazu Raten, dies zu tun, auch vor den möglichen Konsequenzen warnen muss.

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#13
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Die Geschichte mit dem YFullFlex hat eben zwei Seiten:

1) Fluggast lässt ein Segment beim Hinflug verfallen, Airline streicht das Ticket für den Rückflug.
Fluggast kauft sich neues Ticket und klagt diesen Betrag bei der Airline ein.

Hier könnte die Airline als Beklagte wohl obsiegen, wenn sie bei der Buchung explizit darauf hingewiesen hat, dass die Flüge in der Reihenfolge geflogen werden müssen, ansonsten das Ticket annuliert wird - UND einen flexiblen Tarif zum Mehrpreis als Alternative anbietet.

2) Fluggast nimmt Hinflug war und lässt Rückflug verfallen. Airline berechnet Tarif neu und fordert eine gewaltige Differenz ein.
Hier ist mir nicht bekannt, dass es jemals zu so einer Klage gekommen ist. Die Chancen - dass die Airline gegen einen Endverbraucher obsiegt - ist extrem unwahrscheinlich. Die Nichtanspruchnahme einer bereits gezahlten Leistung führe demnach zu einer extrem hohen Vertragsstrafe - daran glaube ich nicht.

Das Einzige, was ich gehört habe, ist, dass Airlines bei besonders dreisten Verfallen-Lassen Kandidaten die Meilenkonten einfrieren.


quote:

wenn alle Zeugen die das Wiederlegen können sich an nichts mehr errinnern können, und alle Beweise, das man tatsächlich im Stau stand, auch weg sind.

Ich sehe den Fluggast hier überhaupt nicht in der Beweislast.


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Mir ist zZ keine Airline bekannt, die nicht fett darauf hinweist, dass es zur Neuberechnung kommt, wenn man die Segmente nicht wie gebucht abfliegt.
Das Problem mit dem Verfallen lassen einer bezahlten Leistung ist ja nun zu genügend vor dem OLG ausgekaspert worden, und es steht ja deutlich im Urteil drinnen, dass wenn die Airline einen Tarif anbietet, der das ermöglicht, die anderen Tarife rechtens sind.
Persönlich sehe ich nun das Risiko, dass dieser neue Tarif als Alibi Tarif dargestellt wird, und somit der nächste wieder erfolgreich den 2. Segment einstieg einklagen könnte. Was zur folge hätte, das die Airlines gezwungen werden, die YFullFlex regel auch durchzusetzen. Und das werden die wohl erstmal nicht an den Stammkunden machen.

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