Falsches Hotel wegen Überbuchung

11. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
ShtHappns
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Hotel wegen Überbuchung

Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben was ich machen soll.

Ich hatte für meine Mutter eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. (In dem Hotel, in das sie unbedingt wollte, ist auch meine Tante. Meine Tante hatte die Reise jedoch deutlich früher gebucht. Es sind unabhängige Reisen).
Sie hatte dem Reiseveranstalter unverzüglich ca. 2300€ überwiesen. Dieser hatte ihr per Email alles bestätigt. Soweit alles ok.

Heute, angekommen in dem Hotel, sagte Ihr der/die Rezeptionist/in, dass sie, trotz Vouchers für dieses Hotel, nicht einchecken kann. Daraufhin habe ich vergeblich versucht die Vertretung in der Türkei und hier in Deutschland zu erreichen - keine Notfallhotline.

Meine Mutter hatte man zwischenzeitlich in einem anderen Hotel in einigen Kilometern Entfernung untergebracht. Selbe Sterne-Zahl, jedoch muss man für diverses extra Zahlen und eine Pauschalreise in dieses Hotel kostet laut Vergleichsseiten die Hälfte (ca. 1100€ ).

Meine Mutter ist jetzt alleine dort und möchte natürlich in das bezahlte Hotel in dem auch meine Tante ist oder nach Hause.

Ich werde morgen noch mal den Reiseveranstalter kontaktieren. Trotzdem:

Was steht meiner Mutter rechtlich zu?

Kann sie auf eigene Faust zurückfliegen und den Pauschalreisepreis zurüverlangen oder muss sie da ausharren?

Soll ich jetzt schon einen Juristen beauftragen?

Danke für die Antworten.

-- Editiert von ShtHappns am 11.08.2019 21:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Heute, angekommen in dem Hotel, sagte Ihr der/die Rezeptionist/in, dass sie, trotz Vouchers für dieses Hotel, nicht einchecken kann.


Was war die Begründung?
Zitat:

Kann sie auf eigene Faust zurückfliegen und den Pauschalreisepreis zurüverlangen oder muss sie da ausharren?


Ihre Mutter könnte nunmehr den Reisevertrag fristlos kündigen. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter mindestens den gesamten Reisepreis erstatten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Man muss dem Reiseveranstalter Gelegenheit geben den Mangel zu beseitigen, dazu ist man verpflichtet.
Also dem lokalen Vertreter (Reiseleitung) den Mangel melden und Abhilfe einfordern. Angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen (3 - 4 Tage).
Gibt es keine Reiseleitung, dann ist die 24-Stunden-Hotline, wie in den Reiseunterlagen notiert, zu informieren und dort Abhilfe einzufordern.

Wird keine Abhilfe angeboten, kann man den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn die Mängel erheblich sind.

Zitat (von ShtHappns):
.......Daraufhin habe ich vergeblich versucht die Vertretung in der Türkei und hier in Deutschland zu erreichen - keine Notfallhotline.......

Das ist nicht möglich. Jeder seriöse Reiseveranstalter oder seine Vertretung ist erreichbar. Ganz sicher ist die Reiseleitung mit Anschrift und Telefonnummer am Reiseleitungs-Counter im Hotel notiert.

Zitat (von ShtHappns):
.....jedoch muss man für diverses extra Zahlen......

Über zusätzliche Kosten, die im gebuchten Hotel inkludiert wären, Belege sammeln.

Zitat (von ShtHappns):
........eine Pauschalreise in dieses Hotel kostet laut Vergleichsseiten die Hälfte (ca. 1100€ )......

Beweise sichern!

Zitat (von ShtHappns):
.......Kann sie auf eigene Faust zurückfliegen und den Pauschalreisepreis zurüverlangen oder muss sie da ausharren?......

Bei fristloser Kündigung aus berechtigten Gründen muss der Reiseveranstalter für den schnellstmöglichen Rücktransport sorgen und muss auch den kompletten Reisepreis erstatten. Wird das verweigert kann man selbst für Abhilfe sorgen.

Ob eine unterschiedliche Unterbringung zu Ihrer Tante ein ausreichender Grund zur Kündigung ist, das muss man dann vor Gericht erstreiten.

Deshalb wird ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt durchaus sinnvoll sein, wenn man diesen beauftragt.


Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
ShtHappns
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für Ihre Anwort.

Zitat:
Was war die Begründung?


Von Seiten des Veranstalters und seiner Vertretung vor Ort gab es keine Begründung bzw. beide weigern sich bis jetzt vehement eine zu liefern und spielen sich den Ball immer wieder gegenseitg zu.
Das gebuchte Hotel hatte uns über Umwege mitgeteilt, dass es wegen Überbuchung kein Zimmer mehr hat. Das wurde auch an den Veranstalter kommuniziert, jedoch nicht von ihm an uns bzw. meine Mutter.


Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Heute, angekommen in dem Hotel, sagte Ihr der/die Rezeptionist/in, dass sie, trotz Vouchers für dieses Hotel, nicht einchecken kann.


Was war die Begründung?
Zitat:

Kann sie auf eigene Faust zurückfliegen und den Pauschalreisepreis zurüverlangen oder muss sie da ausharren?


Ihre Mutter könnte nunmehr den Reisevertrag fristlos kündigen. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter mindestens den gesamten Reisepreis erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ShtHappns
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für Ihre Antwort.

Zitat:
Das ist nicht möglich. Jeder seriöse Reiseveranstalter oder seine Vertretung ist erreichbar. Ganz sicher ist die Reiseleitung mit Anschrift und Telefonnummer am Reiseleitungs-Counter im Hotel notiert.


Vorhanden schon, jedoch (leider) in Notfällen und am Wochenende nicht erreichbar. Heute habe ich die Zuständigen erreicht - ohne Erfolg.

Zitat:
Man muss dem Reiseveranstalter Gelegenheit geben den Mangel zu beseitigen, dazu ist man verpflichtet.
Also dem lokalen Vertreter (Reiseleitung) den Mangel melden und Abhilfe einfordern. Angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen (3 - 4 Tage).
Gibt es keine Reiseleitung, dann ist die 24-Stunden-Hotline, wie in den Reiseunterlagen notiert, zu informieren und dort Abhilfe einzufordern.

Wird keine Abhilfe angeboten, kann man den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn die Mängel erheblich sind.


Ich habe es versucht, jedoch kommt von LMX nichts. Man fühlt sich nicht zuständig und stellt sich stur. "Schuld" ist angeblich die lokale Vertretung vor Ort.

Zitat:
Deshalb wird ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt durchaus sinnvoll sein, wenn man diesen beauftragt.


Haben Sie eine Empfehlung? Ich hatte heute mit einem Anwalt für Reiserecht telefoniert. Dieser war nicht wirklich motiviert.




Zitat (von bernardoselva):
Man muss dem Reiseveranstalter Gelegenheit geben den Mangel zu beseitigen, dazu ist man verpflichtet.
Also dem lokalen Vertreter (Reiseleitung) den Mangel melden und Abhilfe einfordern. Angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen (3 - 4 Tage).
Gibt es keine Reiseleitung, dann ist die 24-Stunden-Hotline, wie in den Reiseunterlagen notiert, zu informieren und dort Abhilfe einzufordern.

Wird keine Abhilfe angeboten, kann man den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn die Mängel erheblich sind.

Zitat (von ShtHappns):
.......Daraufhin habe ich vergeblich versucht die Vertretung in der Türkei und hier in Deutschland zu erreichen - keine Notfallhotline.......

Das ist nicht möglich. Jeder seriöse Reiseveranstalter oder seine Vertretung ist erreichbar. Ganz sicher ist die Reiseleitung mit Anschrift und Telefonnummer am Reiseleitungs-Counter im Hotel notiert.

Zitat (von ShtHappns):
.....jedoch muss man für diverses extra Zahlen......

Über zusätzliche Kosten, die im gebuchten Hotel inkludiert wären, Belege sammeln.

Zitat (von ShtHappns):
........eine Pauschalreise in dieses Hotel kostet laut Vergleichsseiten die Hälfte (ca. 1100€ )......

Beweise sichern!

Zitat (von ShtHappns):
.......Kann sie auf eigene Faust zurückfliegen und den Pauschalreisepreis zurüverlangen oder muss sie da ausharren?......

Bei fristloser Kündigung aus berechtigten Gründen muss der Reiseveranstalter für den schnellstmöglichen Rücktransport sorgen und muss auch den kompletten Reisepreis erstatten. Wird das verweigert kann man selbst für Abhilfe sorgen.

Ob eine unterschiedliche Unterbringung zu Ihrer Tante ein ausreichender Grund zur Kündigung ist, das muss man dann vor Gericht erstreiten.

Deshalb wird ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt durchaus sinnvoll sein, wenn man diesen beauftragt.


Viele Grüsse
bernardoselva


-- Editiert von ShtHappns am 12.08.2019 13:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von ShtHappns):
.......Haben Sie eine Empfehlung.......

Das darf man nicht!

Aber noch etwas: Lassen Sie Ihre Mutter alles protokollieren, dazu ist die Reiseleitung verpflichtet. Die Reiseleitung muss nichts anerkennen aber alles in einem Protokoll festhalten, was gerügt wurde.


Viele Grüsse
bernardoselva


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