Fehlerhafte Buchung eine Ferienwohnung

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Balance62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Buchung eine Ferienwohnung

Wir haben am über Internet (FeWo-direkt) fehlerhaft eine Wohnung gebucht und 10 Minuten später wieder storniert
Die Anzahlung von 394,28 Euro wurde von unsere Konto aber abgebucht.

Bei die Stornobedingungen des Vermieter steht Stornofrist von 30 Tagen.
Wir haben diesen Objekt ers vor 28 Tagen gebucht und wie oben beschrieben, innerhalb von 10 Minuten storniert.

Darf der Vermieter trotzdem unsere Anzahlung behalten?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Er darf sogar den vollen Mietzins abzgl. Einsparungen (z.B. Endreinigung) verlangen. Denn bei der Anmietung von Fewos gilt Mietrecht und kein Reiserecht.

Wenn Sie einen Fehler machen, dann können Sie dies nicht einem Dritten anlasten, egal wie schnell Ihnen das auffällt.

Mit der Einbehaltung der Anzahlung können Sie zufrieden sein. Vermietet der Vermieter die Fewo anderweitig weiter, muss er sich Einnahmen hieraus anrechnen lassen, weil sein Schaden durch die Einnahmen geringer wird.
Eine Weitervermietung müssen Sie dem Vermieter allerdings nachweisen.

Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
.......Wow wieder mal ein Beleg das man in keinster Weise eine Ahnung hat!.......

Ja, von einem Proll kann man keine andere Nachricht und Reaktion erwarten!

Zitat (von NikSeib):
.......Hat der TE die Stornobedingungen beschrieben?.....

Hat er. Er kann jedoch nicht ahnen, dass hier Hilfsschüler rumrennen, die beim Schulunterricht 'lesen' offensichtlich gefehlt haben oder nicht folgen konnten.

Zitat (von NikSeib):
......Hat er beschrieben wo sich die FeWO befindet und welches Landesrecht gilt?......

Das hier ist ein deutsches Diskussionsforum, und keines aus Hinterindien...... Also kann man nur das übermitteln,
was nach deutschem Recht gilt!
Das habe ich in der Tat versäumt zu erwähnen. Asche über mein Haupt!

Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Ach ja wo stehen die Stornobedingungen?

Da:
Zitat (von Balance62):
Bei die Stornobedingungen des Vermieter steht Stornofrist von 30 Tagen.




Zitat (von NikSeib):
Da steht nur etwas von einer Frist von 30 Tagen aber nicht ob und welche Gebühren dann fällig sind!

Man geht doch davon aus, das der Frager alles schriebt? Schon im eigenen Interesse?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Ja aber da steht nicht ob schon innerhalb der 30 Tage eine Gebühr anfällt!

Dann gibt es auch Vermieterseits keine, wenn das da nicht steht.



Zitat (von NikSeib):
noch andere Staffelungen gibt es alles mögliche!

Stimmt. Ich wäre aber davon ausgegangen, das man das dann auch geschrieben hätte.



Zitat (von NikSeib):
genauso wenig ob der TE vorher alle Bedingungen gelesen hat!

Hoffen wir mal das er entsprechend sorgfältig war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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