Ferienhaus in Spanien. Storno möglich oder muß ich zahlen?

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb348549-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ferienhaus in Spanien. Storno möglich oder muß ich zahlen?

Liebe Leute.
Corona lässt uns zittern.
Wie sind meine Rechte?
Gebucht: Ferienhaus, Spanien, Festland. (03.07.2020 für 14 Tage)
Über eine kleine private Vermittlung, online. (Vermittelt aus D im Auftrag für Spanische oder auch deutsche Besitzer)
Stornogebühren wie folgt:
...bis zum 34. Tag vor Reiseantritt 25% des Mietpreises.
...bis.......usw. (je kürzer, je höher die Summe)
Bisher haben wir eine Anzahlung von ca. 350 € geleistet, der Rest bei Anreise.
Jetzt die für mich entscheidende Frage.
Wenn Spanien oder Deutschland uns auf Grund der Corona Krise nicht ausreisen lassen oder die Fluggesellschaft die Flüge storniert, muß ich dann trotzdem, wenn ich das Ferienhaus storniere z.B. die 25% Mietpreis bezahlen oder nicht?
Kann mir jemand dazu etwas sagen?
Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Hier liegt ein wichtiger Grund vor, um den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ihnen muss das ganze Geld erstattet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Hier liegt ein wichtiger Grund vor, um den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ihnen muss das ganze Geld erstattet werden.

Das wäre nach deutschem Recht möglicherweise so.
Aber ich fürchte, dass hier spanisches Recht zur Anwendung kommt.
(Wenn der Vermittler wirklich nur Vermittler ist, kommt der Mietvertrag mit dem Hausbesitzer zustande - und nicht mit dem Vermittler.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
fb348549-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, im Mietvertrag steht dann der spanische Vermieter. Welche Probleme könnte ich jetzt bekommen?
Wir wollen ja wirklich warten bis die Zeit ran ist (34 Tage vor Antritt) da wir ja hoffen das alles wieder ins Lot gerät.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das wäre nach deutschem Recht möglicherweise so.


Aktuell nur bei Pauschalreisen, aber nicht bei Individualreisen.

Und außerdem gilt es zu beachten, dass es keine Reisebeschränkungen für den Zeitraum im Juli gibt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb348549-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Angenommen es wird eine Reisebeschränkung, z.B. von Spanischer Seite ausgesprochen. Z.B. am 01.Juni für die nächsten 60 Tage. Was dann? Habe ich dann ein Kündigungsrecht ohne finanzielle Verluste?

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das werden Sie wohl in einem spanischen Forum fragen müssen.
Nach Ihrer Schilderung sieht es so aus, als ob sich Kündigung und Stornokosten nach spanischen Gesetzen richten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Auch in Spanien dürfen Mietverträge bei einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

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