Ferienhaus nicht verfügbar Ersatzangebot nicht vergleichbar

24. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wilma0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Ferienhaus nicht verfügbar Ersatzangebot nicht vergleichbar

Wir haben ein Ferienhaus auf Sardinien gebucht. 300 m vom Strand entfernt, 3 Schlafzimmer plus Dependance. Bei Anreise wurden wir vertröstet von der örtlichen Vertretung, dass das Haus erst ab 17: Uhr bezogen werden kann. Eine Mitarbeiterin erklärte uns dann zum angegebenen Zeitpunkt, dass das Haus wegen angeblicher Wasserprobleme nicht zur Verfügung steht. Das Ersatzhaus hatte keine Strandnähe und die fehlende Dependance. Wir bezogen dies mit der Zusage, dass uns innerhalb von 2 Tagen ein unserem gebuchten Haus vergleichbares zur Verfügung zu stellen. Seit dem ist die Dame der örtlichen Vertretung nicht zu erreichen weder persönlich noch per e- mail oder Telefon. Was können wir jetzt tun ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Fragen, die sich stellen sind die, wie haben Sie das Haus gebucht???? Ueber einen deutschen Reiseveranstalter??? Ueber einen Vermittler??? Wurde der Mietvertrag direkt mit dem Vermieter geschlossen???

Nur fuer den Fall, dass Sie die Buchung ueber einen deutschen Reiseveranstalter taetigten, raeumt Ihnen weitestgehend Schutz ein.

Ansonsten duerfte italienisches Recht gelten, d.h. Sie muessten den Vermieter in Italien verklagen. Das bedeutet langwierigen Stress und teuer wird es auch.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von flottegabi):
....Durchaus übliche Betrugsmasche .....

Wenn ich so etwas lese, dann gehen bei mir die Fussnaegel hoch? Wieviel Fewos werden jaehrlich vermietet und wie haeufig kommt so etwas vor? Immer schoen bei der Realitaet bleiben.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#4
 Von 
Wilma0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Haus wurde bei einem deutschen Ferienhausportal gemietet.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Wilma0):
....Das Haus wurde bei einem deutschen Ferienhausportal gemietet.....

Trat das Portal als Vermittler auf???? Oder haben Sie den Vertrag mit dem Onlineportal abgeschlossen. Das ist wichig zu wissen - teilen Sie doch hier die Website des Portals mit.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#7
 Von 
Wilma0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Vertrag wurde mit dem Onlineportal abgeschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Der Vertrag wurde mit dem Onlineportal abgeschlossen.

Welcher? Der Vermittlervertrag oder der Mietvertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Wilma0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Portal hat mit dem Kooperationspartner Kontakt aufgenommen und die haben behauptet, sie hätten uns ein höherpreisiges gegeben und dass sie weiter bemüht sin, das Problem zu klären. Wir haben geantwortet, dass das Haus keinesfalls vergleichbar mit dem gebuchten ist. Seitdem keinen Kontakt.

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das Portal hat mit dem Kooperationspartner Kontakt


Das hört sich für mich danach an, dass das Portal als Vermittler auftrat.

Wer ist denn dieser Kooperationspartner?

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