Ferienhaus verdreckt - Geld zurück?

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)
Ferienhaus verdreckt - Geld zurück?

Hallo,

und ist in den Weihnachtsferien folgendes passiert:

Wir haben über das Internet ein Ferienhaus in Holland gemietet. Als wir dort ankamen, war das Haus völlig verdreckt. Im Untergeschoss lag auf quasi JEDEM Quadratzentimeter ganz feiner Staub (angeblich von einer vorherigen Renovierung). Das bemerkten wir natürlich sofort und riefen die Agentur an. Diese war nicht zu erreichen :augenroll: . Also riefen wir die Besitzerin des Hauses an, die sagte, dass abends ein "Putzmann" vorbeikommen könnte oder wir alternativ selbst putzen könnten und dafür die Endreinigung erstattet bekämen. Um das geld ging es da gar nicht, aber wir entschieden uns fürs Selberputzen, da wir sonst noch viele Stunden im Dreck hätten sitzen müssen.

Als meine Frau oben die Betten beziehen wollte (während ich unten putzte), kamen unter der Tagesdecke auf allen Betten Variationen aller möglichen Körperbehaarungen (wahrscheinlich auch von diversen Individuen) zum Vorschein :crazy: ... Auch um die Betten herum lagen massig Haare, Staub, unter den Betten Verpackungsmüll von Süßigkeiten. -- Wir versuchten erneut, die Agentur zu erreichen, wieder ohne Erfolg! Die Besitzerin erreichten wir zwar, aber sie sagte, sie könne das Problem für diese Nacht nicht lösen. In dem Haus zu schlafen war nicht möglich, also suchten wir für diese Nacht eine andere Unterkunft.

Direkt am nächsten Morgen das gleiche Spiel: mehrere Anrufe bei der Agentur, ohne Erfolg. Dann den Anrufbeantworter bequatscht und um DRINGENDE Lösung gebeten, da wir aus dem neuen Apartment auschecken mussten. Daraufhin bekamen wir einen Anruf von einer Sekretärin, die uns einen Rückruf versprach. Da dieser Rückruf bis zum Nachmittag nicht kam, mussten wir uns erneut um eine Unterkunft bemühen. Bis dahin warteten wir bereits 24 Stunden auf eine Reaktion der Agentur und haben 6 mal dort angerufen (Verbindungsdaten liegen vor).

Man ließ uns erneut im Regen stehen und wir mussten mit großem Gepäck und kleinen Kindern erneut eine Unterkunft auf eigene Faust suchen. Da man uns für eine Nacht nichts anbot, hatten wir nun die Nase voll, kündigten den Vertrag mit der Agentur via Email und checkten für den Rest des Urlaubs in einer anderen Unterkunft ein.

Man ließ uns keine Wahl! Erst zwei Tage, nachdem wir im neuen Ferienhaus waren, also am vierten Urlaubstag, meldete sich die Agentur. Kein Wort von einem Lösungsvorschlag, keine Entschuldigung, nur die Ankündigung, sie würden 20% des Mietpreises einbehalten und des Rest erstatten :zoff: .

Wir möchten jedoch den gesamten Mietpreis erstattet haben, da die Agentur von uns SOFORT unterrichtet wurde, aber keinen einzigen Lösungsvorschlag bot und sich erst nach 4 Tagen persönlich meldete.

20% sind in unserem Fall 380 Euro. Der Streitwert ist also nicht besonders hoch, aber wofür sollen wir das zahlen? Die Agentur hat gegen ihre eigenen Geschäftsbedingungen verstoßen, sich um NICHTS gekümmert und will im Grunde 380 Euro "abzocken" :augenroll: .

Wie seht Ihr die Chancen, das Geld zur Not über den Rechtsweg zu bekommen? Oder seht Ihr sogar "Fehler" in unserem Verhalten?

Danke für Antworten, Carl

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kairem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 17x hilfreich)

Hier mal ein Urteil aus einem ähnlich gelagerten Fall.

http://www.ferienhaus-consulting.de/aktuelles/gerichtsurteile/dreck-im-ferienhaus/

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für das Urteil, welches zwar für den Urlauber hart ist, welches ich aber auch nachvollziehen kann. Im Umkehrschluss bestätigt mich das aber auch in unserer Ansicht, den gesamten Betrag zurückzufordern, denn bei uns hatte die Agentur ja 1,5 Tage, um das Haus bewohnbar zu machen. Als wir dann immer noch NICHTS hörten, mussten wir eine andere Unterkunft buchen, denn wir konnten ja nicht im Auto oder auf der Straße schlafen :party: .

Bei uns hat die Agentur schlicht NICHTS getan. Keine Reaktion, kein Aufräumen / Putzen, keine Ersatzunterkunft. Aber sie wollen halt 20% dafür behalten, dass das Haus über die Schlüsselübergabe für uns bereitstand... (wenn auch total verdreckt). Komische Geschäftsidee...

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-- Editiert Carl32 am 08.01.2013 15:02

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Frage die sich zunaechst einmal stellt ist, wer war denn in Ihrem Fall ueberhaupt Vertragspartner. Sie (das ist klar) und die Vermittlungsagentur oder die Vermieterin.

Ansprueche, also Maengel, muessen Sie gegenueber dem Vertzragspartner aeussern und sind verpflichtet diesem eine angemessene Frist zur Maengelbehebung einzuraeumen. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Sollte die Vermieterin Ihr Vertragspartner gewesen sein und Sie haben sich dieser gegenueber dazu bereit erklaert die Reinigung gegen Entgeld selbst zu erledigen, dann sind Sie dazu verpflichtet, das auch einzuhalten.

Jedenfalls war meiner Meinung nach nunmehr die Vermieterin nicht mehr verpflichtet sich um die Maengelbehebung zu kuemmern.

Neue Maengel scheinen offenbar nicht aufgetreten zu sein, ausser besagtem Schmutz, den Sie beseitigen wollten.

Ob das ein Richter anders sieht moechte ich vorsichtig bezweifeln.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Abschließendes feedback:

Die Agentur hat das gesamte Geld nun zurückgezahlt. Daraus ableiten kann man den Rat: Falls man wirklich entsprechend der Vertragsbedingungen gehandelt hat (Frist für Lösungsvorschlag einräumen, rechtzeitig/direkt reklamieren) sollte man sich nicht abspeisen oder einschüchtern lassen! Und immer Fotos machen von der Misere.

Vielen Dank für die Beteiligung hier :) !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Es gibt nach wie vor kulante Vertragspartner. Das haette auch auf ein langwieriges Hickhack hinauslaufen koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Es gibt nach wie vor kulante Vertragspartner. Das haette auch auf ein langwieriges Hickhack hinauslaufen koennen.


Kulant? Das hört sich so positiv an... Die Agentur (als unser Vertragspartner) hat sich über Tage nicht gemeldet, ihre Kunden sich selbst überlassen, nicht reagiert und demzufolge natürlich auch keine Lösungsvorschläge gemacht. Für was bitte schön hätten die denn auch nur einen Euro verdient gehabt?

Ob man in so einem Fall notfalls vor Gericht geht, ist jedem selbst überlassen bzw. hängt von vielen Faktoren ab (bin ich versichert, habe ich das Geld für einen Anwalt/Prozess, bin ich psychsich so einem Stress gewachsen, etc.). Diese Agentur jedenfalls hat zum Glück für uns eingelenkt, da sie ja ebenfalls das Risiko hoher Kosten hatte im Falle eines Rechtsstreits, aber sie hat sich nun mal auch sehr "vertragswidrig" verhalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Dass Sie sich gegenueber der Vermieterin bereit erklaert haben die Reinigung selbst vorzunehmen, dafuer fuer die Endreinigung nichts zu bezahlen, sollte man nicht unberuecksichtigt lassen.

Es bestand also seitens der Agentur ueberhaupt keine Notwendigkeit sich an Sie zu wenden, da augenscheinlich alle Probleme geloest waren.

Macht man derartige Zusagen, dann bedeutet dies, dass man nicht nur mit dem Staubwedel durch die Gegend rennt, sondern eine gruendliche Reinigung vornimmt.

Fuer meine Begriffe haetten Sie das Prozessrisiko gehabt und nicht die Agentur oder die Vermieterin. Aber zum Glueck wurde ja alles durch die Kulanz der Agentur behoben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#8
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

@ bernardoselva

Ich denke, ich habe den Hergang oben ausführlich beschrieben, also einfach nochmal nachlesen ;) .

Und wie Du eine Matratze, Decken etc. von Körpersäften, Haaren etc. reinigst, kannst Du ja mal beschreiben :grins: .


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-- Editiert Carl32 am 10.01.2013 11:40

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wenn ich bei einem Bezug eines Ferienhauses quasi auf JEDEM Quadratzentimeter ganz feinen Staub vorfinde, dann wuerde ich das Objekt einer genauen Inaugenscheinnahme unterziehen und nicht der Vermieterin zusichern, dass ich das Objekt reinige um dann doch anschliessend noch zu meckern.

Reinigen bleibt reinigen, ein bisschen reinigen ist nicht angesagt - Staub ist annehmbar, aber Haare etc. nicht..... Das widerspricht sich.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#10
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Auweia, was habe ich hier losgetreten :schock: ? Da haben wir ja Glück gehabt, dass die Vermieterin (die nicht mal unsere Vertragspartnerin war) und die Agentur nicht solche Terrier waren wie Du :grins: ;) .



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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ob ich ein Terrier bin, dass moegen Sie so sehen.

Nur - ich stehe dafuer, dass ich, wenn ich meinem Gegenueber direkt oder indirekt etwas zusichere, mich auch daran halte. Diesen dann anschliessend doch auflaufen zu lassen, dass ist einfach nicht meine Welt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#12
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Diesen dann anschliessend doch auflaufen zu lassen...


So langsam wird mir klar, woraus sich Deine große Anzahl an postings wohl zusammensetzt...

Du liest nicht richtig, pickst Dir einzelne Punkte heraus, an denen Du Dich festbeißt und übersiehst das große Ganze. -- Innerhalb von einer Stunde haben wir unsere Reklamation sowohl unserem Vertragspartner als auch der Besitzerin des Hauses klar und deutlich kommuniziert. Die Besitzerin, die nicht einmal unser Vertragspartner ist und der gegenüber wir sagten, wir würden zunächst mal wischen, damit man sich überhaupt im Haus irgendwo hinsetzen kann, sagte bereits nach dem zweiten Anruf, dass sie selbst mit einer vollständigen Rückabwicklung einverstanden sei, nur..., sie war nicht unser Vertragspartner. Du gebärdest Dich irgendwie wie der Rächer der Enterbten, wenn Du ein Problem siehst, wo nicht mal die Besitzerin eines sah :crazy: .

Damit nicht untergeht, was für andere mit ähnlichen Erfahrungen wohl wichtiger ist als unser mittlerweile überflüssiger Dialog fasse ich es noch mal zusammen:

Wenn Ihr ein schmutziges Haus vorfindet oder gar eines, in welchem man nicht übernachten kann, beschwert Euch direkt, am besten auch vis Email/Fax und dokumentiert Eure Beschwerdepunkte mit der Kamera. Dann dem Vertragspartner eine Frist zur Beseitigung einräumen. Verstreicht diese, kann ein Weg unter Umständen der von uns sein.

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