Ferienwohnung plötzlich Geldforderung und Verbote

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Ferienwohnung plötzlich Geldforderung und Verbote

Hallo,

ich bin ziemlich Sauer und der Urlaub ist mittlerweile versaut.

Bei Ankunft letzte Woche war die Vermieterin sehr nett, zeigte uns den Grill und Wohnung ect. Sagte uns noch das sie zuletzt Ärger mit Mietern der Ferienwohnung hatte.

Ich bin 73 und 90% Schwerbehindert, meine Frau ebenfalls im Rentenalter.

Unser Sohn ist mit seiner Familie ebenfalls paar Häuser weiter in einem Ferienhaus.


Nach 5 Tagen nun, hatten wir Besuch von meinem Sohn und wir grillten in dem vorhergesehenen Grill. Seine 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren verhielten sich dem Alter entsprechend normal und spielten auf dem Hof mit Softbällen (kein Fussball).

Wäre laut Vermieterin ja alles kein Problem bei der Ankunft gewesen.


Heute klingelt die Vermieterin unter Zeugen ihrer Tochter völlig aufgelöst und in einem mächtig unverschämten Ton, dass sie sofort 15€ haben möchte für den Grillabend (der von 17 bis 19 Uhr dauerte). Zwecks Grill Nutzung und Mehrkosten für Wasser der Toilette, wovon lediglich mein Enkel 1x diese benutzte.

Desweiteren hat sie meinem Sohn inkl. der Kinder verboten die Wohnung für besuchszwecken zu betreten.


Der Urlaub dauert allerdings noch 10 Tage und ich würde gerne mein Geld zurück und in eine andere wechseln. Was wäre hier jetzt klug und nicht sinnvoll zu tun ?

Ein besuchsrecht wird im Mietvertrag nicht ausgeschlossen. Übernachten tut hier auch niemand.

-- Editiert von Moderator am 17.08.2018 13:07

-- Thema wurde verschoben am 17.08.2018 13:07

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Leute die nicht in der Lage sind zu kalkulieren verlieren sich oft in diesen Kleinigkeiten und versuchen dann noch schnell einen Euro zu generieren....

Folgende Fragen habe ich:
War die Grillnutzung im Angebot der Wohnung enthalten? Wurde sie mit Grill angeboten?
Für wieviele Personen ist diese Wohnung ausgelegt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Über recht muss man mit der Dame nicht reden, sie glaubt ja dass sie es hat.

Zitat (von fb451712-96):
Sagte uns noch das sie zuletzt Ärger mit Mietern der Ferienwohnung hatte.

den nächsten Mietern wird sie das selbe über euch sagen.

Wenn eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags eine Option ist, kann man das machen.

Alternativ wäre wohl entweder ignorieren denkbar oder sich ihr 1 x richtig in den Weg stellen und / oder ansonsten jegliche Gespräche verweigern bis zur Abfahrt und ihr auch klar sagen, dass man keinerlei Gespräche mit ihr mehr führen wird. Für die Dauer des Mietvertrages hat , liegt das Hausrecht der Wohnung bei euch und sie ist hier nicht mehr erwünscht.
Ansonsten erklärt sie euch morgen, dass ihr den Müll falsch trennt ( +50 €), ein Blatt auf der Treppe lag (+ 80€ Reinigungskosten) etc..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Leute die nicht in der Lage sind zu kalkulieren verlieren sich oft in diesen Kleinigkeiten und versuchen dann noch schnell einen Euro zu generieren....

Folgende Fragen habe ich:
War die Grillnutzung im Angebot der Wohnung enthalten? Wurde sie mit Grill angeboten?
Für wieviele Personen ist diese Wohnung ausgelegt?


Richtig. Im Internet und Mietvertrag darf in dem vorhandenen Grill gegrillt werden.

Ausgelegt ist die Wohnung für 2 Personen +2 Kinder.

Allerdings war der Besuch ohnehin nur 2 Std da, zudem Stand die Vermieterin ständig am Zaun und beobachte das Grillevent der 6 Würstchen und 4 Steaks-:)

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn die Nutzung des Grills nicht ausdruecklich im Mietvertrag ausgeschlossen war, dann duerfen Sie ihn auch nutzen, wenn die Nutzung fachgerecht geschieht und Sie sich an evtl. oertliche Einschraenkungen halten.

Auch kann Ihnen niemand verbieten Gaeste einzuladen, wenn Sie grillen. Wird aber von den Gaesten etwas beschaedigt oder zerstoert, dann kann man Sie als Mieter dafuer in Haftung nehmen.

Ist der Energie- und Wasserverbrauch im Mietpreis enthalten??? Wenn nicht, wird eh der Verbrauch am Ende der Mietzeit abgerechnet. Ansonsten - das bisschen Wasser fuer das WC duerfte nicht ins Gewicht fallen.

Also - Schwaetzereien der Vermieterin einfach ignorieren.

Zitat (von fb451712-96):
......Ich bin 73 und 90% Schwerbehindert, meine Frau ebenfalls im Rentenalter.......

Fuer den Mietvertrag voellig uninteressant und absolut nebensaechlich..


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Strom wird separat mit 28 Cent/kWh abgerechnet. Wasser ist in der Miete mit inbegriffen.

Die Frau ist echt nicht erträglich. Begründet tatsächlich das Grillgut stehe nur den Mietern zu, nicht aber den Besuchern. Unfassbar solch Menschen. Um 18 Uhr heute will sie die 15 Euro oder die Schlüssel. Mein Sohn wird als Zeuge dabei sein. Ich Berichte nach.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Die Mieterin hat (wenn das Grillgut vom Vermieter gestellt wurde) dafür bereits gezahlt. Und zwar die Miete der Ferienwohnung. Ob sie nun das Grillgut teilen oder es komplett aufessen oder sonstwas machen. Es ist bereits gezahlt.

Ich nehme nicht an, dass man sich soviel Grillgut vom Vermieter nehmen kann wie man mag.

Die Mieter bekommen ja auch nichts zurück, weil statt 2 Erwachsene und 2 Kinder nur 2 Erwachsene die Wohnung nutzen. Weder vom Grillgut noch vom Geld für Wasser.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

mit "Grillgut" ist doch der Grill an sich gemeint, eventuell noch die Kohle (wird ja manchmal gestellt). Aber doch nicht das Fleisch, oder? (hab' ich bei einer Ferienwohnung nämlich noch nie gehört)

Ansonsten, Gäste darf man natürlich empfangen, jedenfalls solange es nicht das ganze Dorf ist. Eine Klausel im Vertrag die das verbietet dürfte sogar unwirksam sein.

Stefan

PS: Ab sofort grundsätzlich alles schriftlich festhalten und möglichst unterschreiben lassen.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Um 18 Uhr heute will sie die 15 Euro oder die Schlüssel.


Einfache Entscheidung: Die Vermieterin kriegt weder das Eine, noch das Andere.

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