Fewo Unterkunft Preis vom Vermieter nicht aktzeptiert

13. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
WilliamWartha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fewo Unterkunft Preis vom Vermieter nicht aktzeptiert

Guten Tag
Wir haben am 29.juli,eine Villa auf Jamaika, über Fewo direkt gebucht. Der Preis war echt super deshalb haben wir gleich alles bestellt und gezahlt. Ich habe, da der Preis mir schon sehr billig vorkam, den Vermieter kontaktiert und der meinte das ist kein aktueller Preis. Wir haben trotzdem gebucht und bei Fewo noch im August angerufen, ob alles passt. Alles gut wurde uns mitgeteilt es ist alles bezahlt. Dann haben wir bis jetzt im Dezember nichts mehr gehört weder von Fewo noch von dem Vermieter. Als ich nach einem Taxi gefragt habe vom Flughafen zur Villa, hat plötzlich der Vermieter gemeint das es Probleme mit dem Preis gäbe und die diese niedrige Summe also 3200 Euro nicht akzeptieren können da die Villa Eigtl ca 650 Euro die Nacht kostet, und wir 17 Nächte gebucht haben. Mir wurde dann von der Unterkunft mitgeteilt das anscheinend der Fehler bei VRBO,also einem Partner von Fewo, liegt und die den Fehler anscheinend schon zugegeben haben. Anscheinend wird seit 3 Tagen nach einer Lösung gesucht. Wir haben aber nur noch 19 Tage bis zum Abflug und wissen nicht was wir machen sollen, da wenn man bei Fewo anruft nur gesagt bekommt es wird sich drum gekümmert oder man sagt es ist alles ok mit der Buchung. Allerdings wollen wir nicht ohne Dach über dem Kopf auf Jamaika stehen. Vielleicht habt ihr eine Lösung oder Vorschlag wie wir weiter vorgehen sollten?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127081 Beiträge, 40760x hilfreich)

Zitat (von WilliamWartha):
Vielleicht habt ihr eine Lösung oder Vorschlag wie wir weiter vorgehen sollten?

Als erstes sollte man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen lesen.

Und dann sich mit dem jamaikanischen Recht und der zugehörigen Rechtsprechung beschäftigen, was diese zu dem Thema besagen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8450 Beiträge, 1777x hilfreich)

Zitat (von WilliamWartha):
ch habe, da der Preis mir schon sehr billig vorkam, den Vermieter kontaktiert und der meinte das ist kein aktueller Preis. Wir haben trotzdem gebucht


an der Stelle frage ich mich: warum hat man gebucht obwohl man vom falschen Preis wusste

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
WilliamWartha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell

Gebucht wurde über Fewo direkt in Deutschland…
In den Vereinbarungen steht, dass der Vermieter das Recht hat 30 Tage vor Beginn der Reise, den Vertrag abzulehnen allerdings nicht 19 Tage vor Reise Beginn. Fewo muss trotzdem eine gleichwertige Unterkunft dann bereitstellen aber von Fewo hört man gar nichts. Denke ich werde den Anwalt einschalten weil mir keine andere Lösung einfällt. Ich habe mit dem Vermieter und Fewo Kontakt und keiner will die Schuld zugeben und ich bleibe wenn ich nichts mache mit den Flugkosten für 5 Personen zurück.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127081 Beiträge, 40760x hilfreich)

Zitat (von WilliamWartha):
Fewo muss trotzdem eine gleichwertige Unterkunft dann bereitstellen

Da in den AGB das genaue Gegenteil steht, mit welchem Wortlaut wurde das wann und wo vereinbart?



Zitat (von WilliamWartha):
aber von Fewo hört man gar nichts

Zitat (von WilliamWartha):
Ich habe mit ... Fewo Kontakt

Finde den Widerspruch.



Zitat (von WilliamWartha):
Denke ich werde den Anwalt einschalten weil mir keine andere Lösung einfällt.

Realistisch betrachtet, wird der Anwalt in 19 Tagen wohl nicht mehr als einen Brief hinbekommen, eine Entscheidung wird man in der Zeit nicht bekommen.


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#5
 Von 
WilliamWartha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstens zu der Frage warum gebucht wurde. Als Vergleich mal wenn im Supermarkt was günstig angeboten wird und man es kauft und bezahlt kann im Nachhinein zumindest nach so langer Zeit auch niemand kommen und sagen der Preis hat sich geändert oder ist falsch….
Und zum wieder Spruch ich selber habe bei Fewo angerufen allerdings keine Lösung von ihnen bekommen. Das einzigste was gesagt wird ist es kümmert sich ein Experten Team darum….
Dann eine Frage wo in den AGBs steht, das Fewo das Recht hat kurz von dem Urlaub das Angebot zurückzunehmen bzw. der Vermieter? In der Buchungsgarantie steht eindeutig das dass 30 Tage vor Urlaubsantritt passieren darf dann aber trotzdem von Fewo etwas anderes gesucht wird?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127081 Beiträge, 40760x hilfreich)

Zitat (von WilliamWartha):
In der Buchungsgarantie steht eindeutig das dass 30 Tage vor Urlaubsantritt passieren darf dann aber trotzdem von Fewo etwas anderes gesucht wird?

Nö, in der "Mit-Vertrauen-Buchen-Garantie" steht
Zitat:
Stornierung durch den Gastgeber: Wenn der Gastgeber deine Reservierung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn deines Aufenthalts unerwartet storniert, helfen wir dir, eine vergleichbare Unterkunft zu finden
.

Und das ist so ziemlich das Gegenteil von
Zitat (von WilliamWartha):
Fewo muss trotzdem eine gleichwertige Unterkunft dann bereitstellen

Man wird dann ein paar Vorschläge bekommen - entweder vom Preis her vergleichbar oder von der Klasse her vergleichbar. Falls denn was verfügbar ist.



Zitat (von WilliamWartha):
Das einzigste was gesagt wird ist es kümmert sich ein Experten Team darum….

Nun, das könnte erfolgversprechender sein, als der Anwalt.
Wenn Fewo ein relevanter Partner für den Vermieter ist, könnten die durchaus gute Verhandlungspositionen haben.


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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8570 Beiträge, 4083x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Als Vergleich mal wenn im Supermarkt was günstig angeboten wird und man es kauft und bezahlt kann im Nachhinein zumindest nach so langer Zeit auch niemand kommen und sagen der Preis hat sich geändert oder ist falsch
Dieser Vergleich funktioniert nicht! Wo in deinem Vergliech bist du zu einem Spupermarktmitarbeiter gegangen und dieser hat dir gesagt, der Preis stimmt nicht, BEVOR du gekauft hast!!!

Zitat:
Wir haben trotzdem gebucht
Vielleicht habt ihr gebucht, aber es kam nie ein gültiger Vertrag zustande!

Ihr habt von dem Fehler gewusst, also konntet ihr daher auch keinerlei gültigen Vertrag bekommen. Die Buchung war schon beim buchen an sich nichtig.

Ihr habt es trotzdem versucht und seit nun damit kräftig auf die Nase gefallen, wie man sagt.

Zitat:
Lösung oder Vorschlag wie wir weiter vorgehen sollten?
Zu eurem Betrugsversuch stehen und den richtigen Preis zaheln, wäre doch mal was...

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#8
 Von 
WilliamWartha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also uns zu beschuldigen, das wir einen Betrugsversuch gestartet haben ist mal echt lächerlich.
Der Preis von der Ferienwohnung stand bei Fewo so drin, dann haben wir gebucht und bezahlt und alles ist bis heute von Fewo bestätigt und der Vermieter hat das auch gewusst. Lediglich vor 4 Tagen auf meine Anfrage hin meinte er es stimmt etwas mit dem Preis nicht. Also mal den Ball flach halten wer hier den Betrugsversuch durchführen möchte.
Anbieter A war der Preis teuer und wir sind eben zu Anbieter B gegangen und da kam auch ein gültiger Vertrag zustande.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127081 Beiträge, 40760x hilfreich)

Zitat (von WilliamWartha):
wir sind eben zu Anbieter B gegangen und da kam auch ein gültiger Vertrag zustande.

Man hat schon einen Anwalt mit Kenntnissen in jamaikanischem Recht gefunden und der konnte schon alles prüfen?
Das ging ja fix ...



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ihr habt von dem Fehler gewusst, also konntet ihr daher auch keinerlei gültigen Vertrag bekommen. Die Buchung war schon beim buchen an sich nichtig.

Korrekt, nach dem Recht in DE wäre dem so.
Wie es in Jamaika ist, weis hier keiner ...


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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von WilliamWartha):
In den Vereinbarungen steht, dass der Vermieter das Recht hat 30 Tage vor Beginn der Reise, den Vertrag abzulehnen allerdings nicht 19 Tage vor Reise Beginn


damit aber würde ich sagen, dass der TS gute Karten hat.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ihr habt von dem Fehler gewusst, also konntet ihr daher auch keinerlei gültigen Vertrag bekommen. Die Buchung war schon beim buchen an sich nichtig.


Wieso "vom Fehler gewußt", wenn der Veranstalter 6 Monate nichts dazu sagt? Scheinbar hat ers selber nicht mal gewußt.

Das hier sollte man sich auch mal durchlesen:
https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/preisfehler-error-fares-urlaub/

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127081 Beiträge, 40760x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
damit aber würde ich sagen, dass der TS gute Karten hat.

Darf ich fragen, woher man die Kenntnisse in Jamaikanischen Recht hat?



Zitat (von Daskalos):
Wieso "vom Fehler gewußt",

Weil der Vermieter es ihm mitgeteilt hat.

Damit wusste man, das der Preis nicht gilt, hat aber dennoch gebucht und versucht nun diesen ungültigen Preis durchzusetzen.
In DE wäre man dann zivilrechtlich beim Thema Rechtsmissbräuchlichkeit, strafrechtlich ginge das in Richtung versuchter Betrug.



Zitat (von Daskalos):
wenn der Veranstalter 6 Monate nichts dazu sagt?

Es gibt keinen Veranstalter.
Es gibt einen Vermittler und einen Vermieter in Jamaika.


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#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2533 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wieso "vom Fehler gewußt",
Deshalb ...
Zitat (von WilliamWartha):
Ich habe, da der Preis mir schon sehr billig vorkam, den Vermieter kontaktiert und der meinte das ist kein aktueller Preis. Wir haben trotzdem gebucht

Damit ggf. (Auszug aus der von Dir gelinkten Seite ) ...
Zitat:
Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.


Außerdem dürfte sich die Aussage der Seite auf einen Reiseveranstalter aus Deutschland, zumindest aber wohl aus dem EU-Raum handeln. Seit wann gehört Jamaika nochmal zur EU?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#13
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1641 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von WilliamWartha):

Der Preis von der Ferienwohnung stand bei Fewo so drin, dann haben wir gebucht und bezahlt und alles ist bis heute von Fewo bestätigt und der Vermieter hat das auch gewusst. Lediglich vor 4 Tagen auf meine Anfrage hin meinte er es stimmt etwas mit dem Preis nicht.


Das scheint so ja nicht ganz richtig zu sein.

Zumindest stellst du es in deinem Eingangsbeitrag anders dar:

Zitat (von WilliamWartha):
Ich habe, da der Preis mir schon sehr billig vorkam, den Vermieter kontaktiert und der meinte das ist kein aktueller Preis. Wir haben trotzdem gebucht und bei Fewo noch im August angerufen, ob alles passt.


Ihr habt gebucht, obwohl euch der falsche Preis bekannt war?

Vielleicht schilderst du den Sachverhalt einfach mal unmissverständlich und wahrheitsgemäß.

Wenn es nämlich so gewesen ist, wie im Eingangsbeitrag geschildert, hättest du m.E. gar nicht buchen dürfen bzw. musst jetzt damit leben, dass du die Unterkunft nicht zum lt. Vermieter nicht mehr aktuellen Preis bekommst.



-- Editiert von User am 16. Dezember 2024 18:28

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8570 Beiträge, 4083x hilfreich)

Vielleicht wollte hier der Vermieter auch einfach nur eine "Lektion" erteilen?

Der VM hat vielleicht schon vor längerer Zeit herausgefunden, dass die Mieter ihn hier austricksen wollten!?

Der VM hat dann einfach nur bis kurz vor knapp gewartet, den Mietern ihre tricksereien offenzulegen und sie damit auf die "Nase fallen zu lassen". Wäre auch nicht unmöglich...

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17612 Beiträge, 5983x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Der VM hat vielleicht schon vor längerer Zeit herausgefunden, dass die Mieter ihn hier austricksen wollten!?
Das verstehe ich nicht, die Mieter buchen doch gar nicht direkt beim VN.

Zitat (von WilliamWartha):
Ich habe, da der Preis mir schon sehr billig vorkam, den Vermieter kontaktiert und der meinte das ist kein aktueller Preis.
Dir war also bewusst, dass der Preis falsch ist und somit steht dir überhaupt nichts zu (BGB §122 (2))

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127081 Beiträge, 40760x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
die Mieter buchen doch gar nicht direkt beim VN.

Das steht in den AGB aber anders ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
WilliamWartha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es war so, ich habe auf Fewo nach Unterkünften geschaut und etwas sehr gutes und günstiges gefunden also 17 Nächte für 3200 Euro…
Hab halt da gebucht und dann nur mal nach der Villa gegoogelt bzw auf Instagram geschaut. Habe die angeschrieben weil ich nicht wusste ob’s die Villa überhaupt gibt oder das ein Fake ist kam mir halt bisschen günstig vor und der meinte dann, das es Eigtl nicht sein kann das es so günstig ist. Habe dann bei Fewo angerufen das geschieldert, die aber meinten es passt alles.


Auf jeden Fall ist es jetzt so ich habe selber storniert, Geld zurückbekommen. Fewo konnte mir natürlich nicht helfen. Ich habe jetzt direkt mit dem Vermieter einen sehr guten Preis ausgemacht zwar nicht ganz so günstig aber so, das beide Parteien zufrieden sind.

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