Finanzieller Ausgleich Flugverspätung. Gutschein?

23. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
xPainter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Finanzieller Ausgleich Flugverspätung. Gutschein?

Beim Rückflug einer Südostasien-Reise kam es zu einer Verspätung. Kurz vor der Landung wurde der Frankfurter Flughafen wegen Schneefall gesperrt. Das Flugzeug wurde nach Köln umgeleitet, der Flug aber nicht beendet. Hier mussten die Passagiere warten. Neun Stunden später als geplant dann Landung in Frankfurt. Klar, Schneechaos ist höhere Gewalt. Aber viele Passagiere konnten nicht verstehen, warum der Flug nicht einfach in Köln für beendet erklärt wurde. Stattdessen sinnlose Wartezeit. Nicht mal ein warmes Essen oder Getränk gab es in der ganzen Zeit.
Der Reiseveranstalter schreibt nun: Wartezeiten bis zu vier Stunden gelten als zumutbar ohne das Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Für die restliche Wartezeit mindert sich der anteilige Tagespreis um 5 Prozent pro Wartestunde. Sie bieten also knapp 37 Euro pro Person Entschädigung an. Aus Kulanz würde der Betrag auf 50 Euro pro Person aufgerundet. Der Haken, es wird nur eine Verrechnung bei Buchung einer neuen Reise bei dieser Firma angeboten.
Ist dieser Betrag für die Wartezeit wirklich angemessen?
Muss man sich mit dem Gutschein zufrieden geben oder kann auch Auszahlung verlangt werden? Ab wie vielen Stunden Wartezeit hat man Anspruch auf warme Mahlzeiten?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

so, wie das Ihr Reiseveranstalter berechnet hat, ist das ok. Siehe auch Frankfurter Tabelle.

Allerdings koennen Sie Bargeld verlangen und die Annahme eines Gutscheines verweigern. Es koennte dann allerdings passieren, dass der RV die zusaetzliche Kulanzzahlung widerruft, also nur das auszahlt, was Ihnen auch zusteht.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xPainter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo bernardoselva,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Grüße
X

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen