Flug 14 Stundeb nach vorne verschoben

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marta79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug 14 Stundeb nach vorne verschoben

Hallo,
ich hoffe ihr könnt uns helfen.

Wir haben eine Pauschalreise gebucht. 3 Erwchsene und ein Kind. Hinflug 17.07. um 23:40

Am Kassel Flughafen auf dem Weg nach Ägypten haben wir von anderen Gästen erfahren , dass diese E-Mail am Abflugtag über geänderten Rückflugzeiten bekommen haben und das der Rückflug statt am 01.08 um 18:40, am 01.08 um 04:00 statt findet.

Teilweise würden manche angerufen und die Stornierung würde denen angeboten.

Wir haben an diesem Tag 3 mal mit Reiseveranstalter Telefoniert und dies hat uns keiner erwähnen wollen. Ich habe schon nachdem ich am 17.07. erfahren habe dass Hinflug mit eine mir unbekannte ägyptische Fluggesellschaft stattfindet und nicht wie in der Reisebeschreibung Sundair nach einer Stornierung der Reise gefragt, Antwort war keine Chance, stornokosten 2800€. Obwohl denen zu der Zeitpunkt bekannt war, dass Rückflug auch nicht um 18:40 stattfindet. Aufgrund dessen hatten wir das Recht gehabt die Reise zu stornieren, aber dies wurde uns absichtlich verschwiegen.

Hier angekommen haben wir eine Beschwerde beim Reiseleiter eingereicht. Drauf hat er uns am Montag 24.07. einen Umschlag mit geänderten Rückflugzeiten gegeben.

8 Tage vor der Abreise. Wieder eine andere Fluggesellschft, neue Flugnummer. Wir werden hier im Hotel kurz nach Mitternacht abgeholt, zu unmöglichen Zeit.

Was können wir mache , haben wir Anspruch auf Entschädigung.

Lieben Dank im Voraus

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marta79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja, noch vergaß ich zu schreiben, dass wir eine Beschwerde E-Mail an den RV am Dienstag geschrieben haben, dass wir uns an einen Anwalt wenden und diese uns bis jetzt noch nichtmal geantwortet hat.

P. S Sorry für die Rechtschreibfehler, schreibe über Handy, und die Tastatur ist sehr klein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

damit hatte ich gerechnet, dass bei der neuen Fluggesellschaft Sundair derartige Probleme auftreten, denn die Zulassungen fuer deren Flieger sind noch nicht durch bzw. waren es bis Mitte Juli auf jeden Fall nicht. Aus diesem Grunde hat man bei anderen Fluggesellschaften subgechartert.

Zitat:
....nachdem ich am 17.07. erfahren habe dass Hinflug mit eine mir unbekannte ägyptische Fluggesellschaft stattfindet.....

Diese Fluggesellschaft hat mit Sicherheit fuer die EU eine Verkehrsgenehmigung, sonst haette sie den Flug nicht durchfuehren duerfen und mit Sicherheit wird Ihnen Sundair vorher auch nicht ein Begriff gewesen sein!

Was aber interessant ist zu wissen blieben die Flugnummern fuer den Hinflug und bleiben die Flugnummern fuer den Rueckflug unveraendert? Oder haben sich die Flugnummern geaendert???

Der Rueckflug sollte um 18:40 Uhr stattfinden. Die erste Aenderung lautete auf wieviel Uhr? und die zweite Aenderung dann auf welche Uhrzeit??

Neue Flugnummer fuer den Rueckflug - welche Fluggesellschaft soll fliegen??? Wer sollte denn wie gebucht fliegen??

Zitat:
......Wir haben an diesem Tag 3 mal mit Reiseveranstalter Telefoniert und dies hat uns keiner erwähnen wollen....../quote]
Was sollen Sie damit sagen?


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marta79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bernardosleva,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Also, Hinflug ist gar nicht betroffen, davon habe ich nicht geschrieben, war eine Verspätung von eine Std und eine andere Airline.

Zitat:
....nachdem ich am 17.07. erfahren habe dass Hinflug mit eine mir unbekannte ägyptische Fluggesellschaft stattfindet.....

Diese Fluggesellschaft hat mit Sicherheit fuer die EU eine Verkehrsgenehmigung, sonst haette sie den Flug nicht durchfuehren.

Das wusste ich erstmal nicht mit der Sicherheit, deshalb hatte ich mit der Gesellschaft die 2 Maschinen besitzt erstmal Angst bekommen.

******* fand ich von dem RV mich anzulügen, dass ich nicht stornieren kann, obwohl die schon die Geschichte mit den Rückflug wussten.

Soweit sogut.

Probleme fangen mit dem Rückflug, es gab nur eine Änderung.

Flug soll um 18:40 sein, mit Subdair
Jetzt vorgeschoben auf 04:00, eine Andere Flugnummer und Fly Ägypt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Marta79):
......Also, Hinflug ist gar nicht betroffen......,

Sie wollen doch Ratschlaege erhalten wie Sie vorgehen sollen.

Dazu sollten Sie die gestellten Fragen beantworten. Das hat schon seinen Sinn, ansonsten wuerde ich nicht danach fragen..

Zitat (von Marta79):
......Flug soll um 18:40 sein, mit Subdair.....

Was ist 'Subdair'. Kenne ich nicht???


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marta79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal,

ich dachte, ich hätte alle Fragen beantwortet....

Ich kann nicht Zitieren, weiß nicht wie das hier geht.

Sundair ist natürlich gemeint, hatte mich vertippt. Schreibe über Handy, ziemlich umständlich mit so kleiner Tastatur.

Hier kopiere ich ursprüngliche Daten:

KSF - HRG UJ 23:35 04:20+1 20

HRG - KSF SDR 18:45 23:40 20

Hinflug hatte mehr als eine Std Verspätung und wurde von Al Masaria durchgeführt.

Rückflug jetzt neue Daten:

Zeit 04:00 FEG und eine andere Flugnummer.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Marta79):
......ziemlich umständlich mit so kleiner Tastatur.....

dann sollte man sich einer groesseren Tastatur bedienen.

Zitat (von Marta79):
......ich dachte, ich hätte alle Fragen beantwortet....

Neee, haben Sie nicht. So wie Sie es jetzt schildern war beim Hinflug der Flug mit Al Masaria von vornherein vorgesehen. Gemaess EU-Fluggast-VO 261/2004 gilt 1 Std. Verspaetung als hinnehmbar und loest keinen Anspruch auf z.B. einer Ausgleichszahlung aus.

Anders waere es gewesen, wenn der Hinflug mit Sundair geplant gewesen waere. Dann waeren evtl. Ansprueche wg. einer Annullierung zum tragen gekommen.

Informationen sind immer von grosser Bedeutung. Hier will Sie kein Mensch traktieren, sondern man moechte Ihnen Tipps geben und da sind korrekte Angaben sehr wichtig.

Beim Rueckflug war Ihren Angaben nach Sundair fuer den Flug vorgesehen. Der Flug wird aber mit Fly Egypt durchgefuehrt und die Flugzeit um rd. 14 Std. vorverlegt. Das waere meiner Auffassung nach wie eine Annullierung zu behandeln. Sundair muss Ihnen demnach je Ticket (!!) 400,-- Euro Ausgleichszahlung leisten.

Diese Forderung muessen Sie bei der Fluggesellschaft und nicht beim Reiseveranstalter geltend machen!

Gegen den Reiseveranstalter haben Sie Anspruch auf den anteiligen Tagesreisepreis, da Ihnen die Nachtruhe des letzten Tages genommen wird. Sie sind allerdings verpflichtet, sofern beide Beteiligten (Fluggesellschaft und Reiseveranstalter) leisten, die Rueckzahlungen miteinander zu verrechnen.

Also - beim Reiseveranstalter machen Sie den anteiligen Tagesreisepreis geltend. Achtung - Fristen beachten. Protokoll vom Reiseleiter aushaendigen lassen.

Bei der Fluggesellschaft Sundair fordern Sie je Ticket 400,-- Euro Ausgleichszahlung. Das wird die Fluggesellschaft mit grosser Wahrscheinlichkeit ablehnen. Wenn das geschieht muessen Sie ueber www.soep-online.de ein Schlichtungsverfahren einleiten. Richten Sie sich auf eine laengere Auseinandersetzung ein.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Bei der Fluggesellschaft Sundair fordern Sie je Ticket 400,-- Euro Ausgleichszahlung. Das wird die Fluggesellschaft mit grosser Wahrscheinlichkeit ablehnen. Wenn das geschieht muessen Sie ueber www.soep-online.de ein Schlichtungsverfahren einleiten. Richten Sie sich auf eine laengere Auseinandersetzung ein.


Das geht aber nur, falls Sundair einen Rahmenvertrag mit SOEP hat. Ansonsten ist das Bundesjustizministerium zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen