Flug 2x annuliert (jweils 30min vor Abflug bekanntgegeben) + Gepäckverlust

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
dickvanburik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Flug 2x annuliert (jweils 30min vor Abflug bekanntgegeben) + Gepäckverlust

Hallo liebe Community,
erstmal ein Hallo von mir.
Zu unserer Sachlage:

mein Mitbewohner ich hatten einen Flug von Frankfurt nach Zadar und zurück mit Lufthansa gebucht. Leider kam es zu erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen unserer Reise.
Geplant war:

07.08.2018

Fahrt mit dem eigenen PKW von Stuttgart nach Frankfurt
Flug von Frankfurt nach Zadar
12.08.2018
Flug von Zadar nach Frankfurt

Fahrt mit dem eigenen PKW von Frankfurt nach Stuttgart (204 km)
Zusatzinfo
Gebuchtes Apartment in der Zielregion vom 07.08.2018 – 12.08.2018, Preis 770 €, ab 4 Wochen vor Reiseantritt nicht mehr stornierbar.
------------------------

Die Reise verlief dann tatsächlich folgendermaßen:

Wie vielleicht einige von euch mitbekommen haben, gab es am 07.08.2018 in Frankfurt erneut ein Sicherheitslack. Es wurden teilweise große Bereiche des Terminals gesperrt. Unser Gepäck konnten wir ganz normal noch abgeben.
Jedoch gab es so viel Stau an Menschenmengen und Tumulte das keiner der Passagiere rechtzeitig es zum Gate geschafft hat und der Flieger ohne Passagiere jedoch mit Gepäck abgeflogen ist.

Auf dem Heimweg buchten wir dann telefonisch unseren Hin- und Rückflug auf 2 Tage später um. Wir informierten unser Apartment über die verspätete Anreise und wollten am Zielort entscheiden, wo wir die 2 zusätzlichen Tage unterkommen. Zusätzlich versuchten wir telefonisch bei der Gepäckermittlung zu erfahren, wo unser Gepäck abgeblieben ist. Hier konnte uns niemand helfen, da das System durch das Chaos am Flughafen scheinbar nicht mehr richtig funktionierte.

Aufgrund der Ungewissheit, ob wir unser Gepäckstück 2 Tage später am Flughafen wieder erhalten würden, haben wir die Dinge, die im aufgegebenen Gepäck untergebracht waren, soweit möglich, erneut gekauft und sie versucht im Handgepäck zu verstauen, für den Fall, dass wir unseren Koffer vor der Reise nicht mehr erhalten würden. Dies war nötig, da uns niemand Auskunft über unser Gepäck geben konnte. (+ 50 € Mehrkosten pro Person = 100 € Mehrkosten gesamt)

Am 09.08.2018 (2 Tage später) machten wir uns nun erneut auf den Weg zum Frankfurter Flughafen
Wir machten uns also auf den Weg durch die Sicherheitskontrolle zum Gate und waren 3 Stunden vor Abflug bereits am Gate.
Als es Zeit wurde zu boarden, kam eine Durchsage, dass unser Flug wegen dem Wetter nicht landen konnte, deshalb umgeleitet wurde und dementsprechend annulliert wird. Man bot uns keine weiteren Informationen, sondern schickte uns alle zum Lufthansa Service Center. Wir mussten also wieder aus dem Sicherheitsbereich hinaus und standen dann geschlagene 2 Stunden in der Schlange, weil alle Menschen der annullierten Lufthansa-Flüge nun dort Rat suchten.. Dies dauerte gut eine Stunde. Es gab keine freien Flüge mehr von Frankfurt nach Zadar. Wir mussten wohl oder übel auf einen Flug Frankfurt – München – Zadar umbuchen, welcher wieder 2 Tage später flog. Den Rückflug verschoben wir nun sogar um 3 Tage, statt um 2, da es keinen passenderen Rückflug gab. Unser Urlaub ging somit zwangsweise einen Tag länger als geplant. Das Apartment war jetzt aber sowieso bereits sinnlos bezahlt.

Wir machten uns also erneut auf den Weg zurück nach Stuttgart. 770 € Apartmentkosten umsonst).

Daheim angekommen buchten wir ein neues Apartment für den neuen Reisezeitraum, welches uns nochmal in etwa das selbe kostete, wie unser ursprüngliches Apartment.

Weitere 2 Tage später, am 11.08.2018, machten wir uns erneut auf den Weg nach Frankfurt Dieses Mal klappte alles. Wir kamen ohne Probleme von Frankfurt über München nach Zadar, auch wenn die Maschine Verspätung hatte. Unser Gepäckstück konnten wir in Zadar in Empfang nehmen.

Am 17.08.2018 war dann unser Rückreisetage gekommen. 5 Tage später als geplant sind wir also wieder in Frankfurt gelandet !



Zusammenfassend haben wir folgenden Mehraufwand / folgende Mehrkosten aufbringen müssen:

2 Urlaubstage, die wir im Flughafenstress ohne Beförderung durch Lufthansa verbracht haben.
Insgesamt hat sich unser Urlaub um 5 Tage verschoben, was die Planung und Erholung im Urlaub extrem beeinträchtigt hat.
Wir haben 770 € für unser ursprüngliches Apartment bezahlt ohne dieses zu nutzen.
Wir fuhren die Strecke Stuttgart-Frankfurt 4 Mal umsonst. Jedes Mal 204 km. Das macht gesamt 816 km Fahrtstrecke zusätzlich !
Wir mussten aufgrund unseres temporär verlorenen Gepäckstück und der mangelnden Auskunft und Gewissheit über dieses Gepäckstück Dinge erneut kaufen, was insgesamt 100 € Mehrkosten entsprach.
Nach meiner Meinung kann man von der Lufthansa fordern:
Apartmentkosten = 770 €
Mehrkosten durch Gepäckverlust = 100 €
Ausgleichszahlung für verlorene Urlaubstage = 292 €
816 km Kilometerpauschale (0,30 € pro km) = 244,80 €

Lufthansa hat uns 9 Wochen!!! nach unserer ,,Falleinreichung' geantwortet mit:


'Wir haben Ihr Schreiben registriert und möchten Ihnen unbürokratisch eine Summe von 465 Euro anbieten und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen. Gern haben wir den Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Die Gutschrift auf Ihr Konto kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Fluggesellschaft ist im Falle einer Flugunregelmäßigkeit verantwortlich für die Erfüllung des Beförderungsvertrags. Hierzu gehört, Sie schnellstmöglich an Ihr Ziel zu bringen und währenddessen für Ihr leibliches Wohl zu sorgen. Die von Ihnen geforderten Kosten für das Apartment in Zadar sowie Ausgleichszahlungen für verlorene Urlaubstage liegen jedoch außerhalb des Beförderungsvertrags. Wir bitten daher um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihrem Wunsch nach Erstattung dieser Kosten nicht nachkommen.'

Nun wollte euch fragen, was ihr davon hält.
Wie ihr unsere Chancen seht.
Soll ich über meine Rechtschutzversicherung anwaltlich vorgehen oder soll ich das über Portale wie Flightrights usw. klären lassen.

Über eine Rückmeldung wäre ich hocherfreut.

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

evtle. Ansprueche Ihrerseits gegen die Fluggesellschaft richten sich nach der EU-Fluggast-VO 261/2004. Es waere zunaechst zu pruefen durch was die Unregelmaessigkeiten fuer die Fluege ausgeloest wurden. Fallen diese ueberhaupt in den Einflussbereich der Fluggesellschaft?

Wenn die Fluggesellschaft nicht dafuer verantwortlich ist muss sie auch nicht dafuer eintreten.

Zitat (von dickvanburik):
.......Nach meiner Meinung kann man von der Lufthansa fordern:......

Die EU-Fluggast-VO sieht vor, dass die Fluggesellschaft der Pflicht unterliegt Sie schnellstmoeglich an Ihr Endziel zu befoerdern. Dem scheint man nachgekommen zu sein, jedenfalls haben Sie die Ausweichfluege akzeptiert. Betreuungskosten (Getraenke und Mahlzeiten) scheint man ebenfalls gezahlt zu haben.

Ferner hat die Fluggesellschaft Sie bis auf das Appartement und den vermeintlichen Anspruch auf Zahlung verlorener Urlaubstage entschaedigt. Dem schliess ich mich an.

Waeren die Flugausfaelle im Einflussbereich der Fluggesellschaft zu suchen, dann waeren je Ticket/Passagier noch 250,00 Euro Ausgleichszahlung zu zahlen. Das verweigert die Fluggesellschaft offensichtlich. Ferner sperrt man sich die Appartementkosten und das, was Sie fuer verlorene Urlaubstage beanspruchen, zu zahlen.

Damit koennen Sie sich nicht anfreunden und beabsichtigen einen der Dienstleister einzuschalten. Fuer meine Begriffe sind diese Dienstleister voellig ueberfluessig, da man fast ausschliesslich nur solche Falle annimmt und vertritt, die offensichtlich eindeutig fuer den Reisenden sprechen. Unklare Faelle weist man sehr oft zurueck.

Ich an Ihrer Stelle wuerde mich an www.soep-online.de wenden. Diese Schlichtungsstelle ist fuer Verbraucher kostenfrei und wenn von dort eine Empfehlung ausgesprochen wird, die fuer Sie spricht, haben Sie grosse Chancen, das vor Gericht auch durchzusetzen, zumal zusaetzlich noch eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Wenn die Fluggesellschaft nicht dafuer verantwortlich ist muss sie auch nicht dafuer eintreten.


Und das liegt meiner Einschätzung nach hier vor.

Das das Boarding am 07.08. gestoppt bzw. das Terminal geräumt wurde liegt nicht im Einflussbereich der Airline, dafür ist der Flughafen Frankfurt, bzw. dessen Sicherheitfirma verantwortlich.

Auch für die Annullierung am 09.08. kann die Fluggesellschaft nicht in die Verantwortung genommen werden, der Flughafen Frankfurt hatte dort wegen eines starken Unwetters den Flugbetrieb eingestellt.

Zitat (von dickvanburik):
möchten Ihnen unbürokratisch eine Summe von 465 Euro anbieten


Meiner Meinung nach ist man damit gut bedient.

-- Editiert von spatenklopper am 25.10.2018 15:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.941 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen