Hallo
ich habe einen Flug mit EASYJET von Basel nach Berlin gebucht. Dieser Flug war aufgrund eines Maschinenschadens des Flugzeuges um 3 Stunden verspätet. Man wurde in basel immer stundenweise vertröstet so daß man gar keine Alternativer hatte als zu warten.
Nun schreibt mir die Airline auf meine Beschwerde hin daß es keinerlei Anspruch auf Rückerstattung/Zahlungen gäbe da ich den Flug ja dann doch angetreten habe.
Wegen der mir entstandenen Nachteile durch die Verspätung solle ich mich an meine "Reiseversicherugn" halten (ich habe eine solche gar nicht).
Wie kann ich in einem solchen Fall reagieren ? Haabe ich nicht nach den neueren Ureilen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises/Pauschale Zahlung?
Vielen Dank
und
Grüße
P. Haas
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Flug 3 Stunden verspätet
10. Oktober 2010
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Frage vom 10. Oktober 2010 | 14:32
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug 3 Stunden verspätet
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2010 | 13:57
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1805x hilfreich)
Hallo,
Sie haben entsprechend der EU-Fluggastverordnung Artikel 7 einen Anspruch auf Euro 250,00 je Flugticket.
Ihre Fluggesellschaft ist beruechtigt dafuer, dass man sich um Ausgleichszahlungen druecken will und wird damit argumentieren, dass es sich bei dem technischen Schaden um hoehere Gewalt handelte. Das sieht die derzeitige Rechtssprechung aber voellig anders - technische Probleme muss sich die Fluggesellschaft anlasten lassen.
Sie muessen auch nicht in England Klage einreichen, sondern hier duerfte Berlin als Gerichtsstand gelten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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