Hallo zusammen,
wir haben 9 Tage vor Abflug eine Flug-Annullierung für einen Zubringer Flug von Hannover nach Frankfurt bekommen.
Wir wurden auf einen Zug umgebucht, der mehr als 2 Stunden später (als der annullierte Flug) in Frankfurt gewesen wäre. Deshalb hätten wir nur noch ca. 1 Stunde zum Umsteigen in Frankfurt auf unseren Flug nach Miami gehabt was aufgrund der momentanen Lage, US-Flug usw. sicher nicht geklappt hätte.
Daraufhin haben wir uns durch die Airline (nach 8 Stunden Warteschleife) "kulanterweise" auf einen Zug am Vortag umbuchen lassen.
Soweit so gut.
Die dame in der Hotline sagte aber direkt, dass für das Hotel am Vortag in Frankfurt die KOsten nicht übernommen werden.
Auch soweit so gut.
Sie sagte aber auch, dass mit der Umbuchung kein Anspruch auf Fluggastentschädigung aufgrund der Annullierung besteht.
Ist das aber wirklich so?
Der angebotene Zug wäre wie oben beschrieben über 2 Stunden später in Frankfurt gewesen und der letztlich "kulanterweise" durch die Airline gestatte Zug kam bereits am Vortag in Frankfurt an.
Habe ich hier eine Chance auf Entschädigung?
Flug Annullierung / Entschädigungsanspruch ja oder nein?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
zu welcher Uhrzeit hätte der Flug ab Hannover starten sollen und wann geht stattdessen der ursprünglich angebotene Zug?
Unabhängig davon, dass ich eine Ankunft eine Stunde vor Abflug mit Aufgabegepäck in der aktuellen Situation recht gewagt finde (das ist aber zunächst Lufthansas Problem, vielleicht sind die ja vor Ort darauf vorbereitet), sehe ich hier erstmal keinen Entschädigungsanspruch, sofern der ursprünglich angebotene Zug nicht früher als 2 Stunden vor dem geplanten Abflug des gestrichenen Fluges in Hannover startet.
Auch eine Grundlage für eine Erstattung der Hotelkosten für die selbstgewählte Alternativverbindung sehe ich im gegebenen Fall nicht.
Der Flug HAJ - FRA wäre 06.05 Uhr - 07.10 Uhr gewesen.
Angeboten wirde ICE von Hannover - Frankfurt 06.41 Uhr - 09.18 Uhr.
Der wäre über 2 Stunden später in Frankfurt als der Flug gewesen.
Daraufhin haben wir uns in die Warteschleife gehangen und angeblich mit ganz viel „goodwill" wurden wir dann umgebucht auf einen Zug am Vortag.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei Information 9 Tage vor Abreise und Angebot eines Ersatzfluges (alternativ: Bahn), der nicht früher als 2 Stunden vor der eigentlich geplanten Abflugzeit startet und nicht später als 4 Stunden nach der geplanten Landezeit landet, besteht leider kein Entschädigungsanspruch.
Diese Fristen sind gewahrt.
Lassen Sie sich auf eine andere Verbindung umbuchen, die diese Zeiten nicht mehr einhält, entsteht auch kein Anspruch.
Zu der Zeit geht auch nichts anderes passendes ab Hannover, soweit ich weiß.
Haben Sie mal geschaut, ob eine Alternative über München verfügbar ist? Also für die ganze Strecke meine ich?
Vielleicht kommen Sie da noch unter?
Nein Alternativen gibt es nicht.
Zug ist ja auch ok.
Aber da wir dann noch ein Hotel benötigen, wird es natürlich noch etwas teurer.
Heyo,
ist zwar schon ein bisschen her aber hat sich das geklärt?
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Liebe Grüße,
Bernhard
Moin Bernhard,
herzlichen Dank für das Angebot aber die Sache ist erledigt :-)
Gruß
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