Flug Annullierung / Entschädigungsanspruch ja oder nein?

12. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Flug Annullierung / Entschädigungsanspruch ja oder nein?

Hallo zusammen,

wir haben 9 Tage vor Abflug eine Flug-Annullierung für einen Zubringer Flug von Hannover nach Frankfurt bekommen.

Wir wurden auf einen Zug umgebucht, der mehr als 2 Stunden später (als der annullierte Flug) in Frankfurt gewesen wäre. Deshalb hätten wir nur noch ca. 1 Stunde zum Umsteigen in Frankfurt auf unseren Flug nach Miami gehabt was aufgrund der momentanen Lage, US-Flug usw. sicher nicht geklappt hätte.

Daraufhin haben wir uns durch die Airline (nach 8 Stunden Warteschleife) "kulanterweise" auf einen Zug am Vortag umbuchen lassen.

Soweit so gut.

Die dame in der Hotline sagte aber direkt, dass für das Hotel am Vortag in Frankfurt die KOsten nicht übernommen werden.

Auch soweit so gut.

Sie sagte aber auch, dass mit der Umbuchung kein Anspruch auf Fluggastentschädigung aufgrund der Annullierung besteht.

Ist das aber wirklich so?

Der angebotene Zug wäre wie oben beschrieben über 2 Stunden später in Frankfurt gewesen und der letztlich "kulanterweise" durch die Airline gestatte Zug kam bereits am Vortag in Frankfurt an.

Habe ich hier eine Chance auf Entschädigung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo,

zu welcher Uhrzeit hätte der Flug ab Hannover starten sollen und wann geht stattdessen der ursprünglich angebotene Zug?

Unabhängig davon, dass ich eine Ankunft eine Stunde vor Abflug mit Aufgabegepäck in der aktuellen Situation recht gewagt finde (das ist aber zunächst Lufthansas Problem, vielleicht sind die ja vor Ort darauf vorbereitet), sehe ich hier erstmal keinen Entschädigungsanspruch, sofern der ursprünglich angebotene Zug nicht früher als 2 Stunden vor dem geplanten Abflug des gestrichenen Fluges in Hannover startet.

Auch eine Grundlage für eine Erstattung der Hotelkosten für die selbstgewählte Alternativverbindung sehe ich im gegebenen Fall nicht.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Der Flug HAJ - FRA wäre 06.05 Uhr - 07.10 Uhr gewesen.

Angeboten wirde ICE von Hannover - Frankfurt 06.41 Uhr - 09.18 Uhr.

Der wäre über 2 Stunden später in Frankfurt als der Flug gewesen.

Daraufhin haben wir uns in die Warteschleife gehangen und angeblich mit ganz viel „goodwill" wurden wir dann umgebucht auf einen Zug am Vortag.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Bei Information 9 Tage vor Abreise und Angebot eines Ersatzfluges (alternativ: Bahn), der nicht früher als 2 Stunden vor der eigentlich geplanten Abflugzeit startet und nicht später als 4 Stunden nach der geplanten Landezeit landet, besteht leider kein Entschädigungsanspruch.

Diese Fristen sind gewahrt.
Lassen Sie sich auf eine andere Verbindung umbuchen, die diese Zeiten nicht mehr einhält, entsteht auch kein Anspruch.

Zu der Zeit geht auch nichts anderes passendes ab Hannover, soweit ich weiß.

Haben Sie mal geschaut, ob eine Alternative über München verfügbar ist? Also für die ganze Strecke meine ich?
Vielleicht kommen Sie da noch unter?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Nein Alternativen gibt es nicht.

Zug ist ja auch ok.

Aber da wir dann noch ein Hotel benötigen, wird es natürlich noch etwas teurer.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Heyo,

ist zwar schon ein bisschen her aber hat sich das geklärt?

Ich bin Bernhard und arbeite für das Magazin akte. auf Sat.1. Für eine Live-Show mit Call-In am 6.7 gibt es die Möglichkeit sich von solchen Themen durch Ingo Lenßen beraten zu lassen.

Hast du Interesse?
Freue mich auf eine Antwort.

Liebe Grüße,
Bernhard

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#6
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Moin Bernhard,

herzlichen Dank für das Angebot aber die Sache ist erledigt :-)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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