Flug Gepäck

10. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go538432-68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug Gepäck

Hallo,
Wir haben bei einer spanischen Fluggesellschaft ein Flug mit Aufgabegepäck gebucht, wurde uns auch bestätigt. Allerdings wurde der Flug gestrichen und wir würden auf BA um gebucht allerdings wurde uns mit geteilt wir hätten kein Aufgabegepäck gebucht. Allerdings können wir aus der Bestätigungsemail beim Buchung des ersten Flugs klar nachweisen das wir Gepäck gebucht haben.
Wir haben die Fluggesellschaft kontaktiert allerdings erhalten wir seit 5 Tagen keine Antwort
Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Und? Was wollen Sie erreichen?

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#2
 Von 
go538432-68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Und? Was wollen Sie erreichen?

Das sie Koffer uns umgebucht werden oder erstattet werden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von go538432-68):
Wir haben die Fluggesellschaft kontaktiert

In welcher Form und wie genau nachweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go538432-68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go538432-68):
Wir haben die Fluggesellschaft kontaktiert

In welcher Form und wie genau nachweisbar?

Email, zudem auch Twitter Nachrichten, da Sie angeben Support über Twitter anzubieten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

E-Mail ist in der Regel nicht nachweisbar.

Twitter schon eher.



Dann mal Einschreiben-Einwurf, mit Fristsetzung zur Vertragserfüllung und Ankündigung der klageweisen Durchsetzung.



Gebucht direkt bei der Fluggeselschaft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go538432-68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
E-Mail ist in der Regel nicht nachweisbar.

Twitter schon eher.



Dann mal Einschreiben-Einwurf, mit Fristsetzung zur Vertragserfüllung und Ankündigung der klageweisen Durchsetzung.



Gebucht direkt bei der Fluggeselschaft?


Gebucht direkt bei der Fluggesellschaft

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