Hallo,
wir hatten einen Flug storniert, der uns ursprünglich von Zürich nach Bangkok bringen sollte. Gebucht wurde über das Reiseportal lastminute.de
Für die Stornierung selbst und die Rückforderung fühlte sich die Fluglinie Oman Air nicht zuständig und hat uns an das Reiseportal verwiesen, die uns inzwischen auch einen sehr geringen Betrag ausgezahlt hat (30EUR). Durch einen Vergleich mit einer Anfrage auf der Website der Fluglinie, sollte aber der Gebühren- und Steueranteil bei ca. 300EUR liegen.
Bis heute haben wir aber keine Aufstellung über die eigentlichen Gebühren bzw. Steuern zu unserem Flug erhalten und auch nicht über die Zsuammensetzung der Rückerstattung. Angeblich kann das System des Reiseportals das nicht ausweisen. Die Lastminute.de meint das auch nicht tun zu müssen und beruft sich auf Schweizer Recht, da Buchungen laut AGB über BravoFly mit Sitz in der Schweiz durchgeführt werden. Das Impressum gibt aber einen Sitz in Deutschland an und wir sind EU-Bürger.
Kann uns jemand sagen, wie es sich nun mit Rückforderungen der Gebühren und Steuern verhält? Gilt für die Schweiz auch hier ähnliches Recht wie in der EU? Greift das EU-Recht für EU-Bürger oder nur für Flüge die von einem EU-Flughafen starten bzw. dort landen? Oder ist entscheidend ob das Reiseportal einen Sitz in der EU hat?
Falls das EU-Recht nicht greift, gibt es etwas ähnliches für die Schweiz?
Herzlichen Dank vorab für jeden Hinweis!
Flug Stornierung Schweiz
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?



Vertragspartner sind Sie und die Airline. Die Airline hat das zu erstatten, was Ihnen aufgrund der Bedingungen zusteht, das sind eben die Gebühren und Steuern. Das muss die Airline genau aufschlüsseln.
Die Schweis hat sich der EU-Fluggast-VO 261/2004 voll umfänglich angeschlossen. Wird etwas anderes behauptet sind das faule Ausreden.
Viele Grüsse
bernardoselva
Besten Dank für die Antwort. Das ist schon sehr hilfreich. Allerdings finde ich nichts zu Stornierungen in der genannnten Verordnung. Lt. Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 müsste aber zumindest die Steuern ausgewiesen werden und lt. https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2017/203.pdf müsste das auch für die Schweiz gelten, oder?
Alerdings finde ich nichts zu Rückerstattungspflicht der Steuern und Gebühren. Im dt. Recht beruft man sich dabei wohl auf § 648 BGB
. Gibt es hierzu etwas im EU-Recht? Wenn ja, wäre es vielleicht nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Schweiz die Regelungen in einem Abkommen übernommen hat.
Welches Recht gilt denn nun in dem Fall?
- Deutsches Recht, da sowohl wir, als auch der Betreiber der Website in Deutschland sitzen?
- Schweizer Recht, da in den AGBs der Sitz der Gesellschaft in der Schweiz angeben wird und Abflug und Ankunftsort die Schweiz ist?
viele Grüße
stoeffi
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