Flug Verschiebung - EU Recht?

9. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Flug Verschiebung - EU Recht?

Guten Tag,

ich habe leider folgendes Problem:

Ich fliege am 12.07.2016 von Phuket nach Köln mit Eurowings.
Ursprüngliche Abflugzeit war 06:40 Uhr. Nun bekam ich am Abend des 06.07. (also weniger als 7 Tage vorher) eine Benachrichtigung per Mail, dass die Abflugzeit auf 10:05 Uhr verschoben wird, also mehr als 3 Stunden.
Dummerweise verpasse ich dadurch meinen (separat) gebuchten Anschlussflug.

Meine Frage ist nun, was sind meine Rechte? Besteht Anspruch auf 600€ gem. EU-Verordnung?

Danke im voraus.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Frage muss man mit 'Jein' beantworten. Startet am Abflugtag die Airline puenktlich, also um 10:05 Uhr, in Koeln kann es also moeglich sein, dass sie mit weniger als 3 Stunden Verspaetung, gegenueber der ganz urspruenglich vorgesehenen Ankunftszeit, auf Phuket landet. Es ist bei Fluegen mit derart grosser Entfernung oft ueberhaupt kein Problem 30 oder 40 Minuten aufzuholen, denn es zaehlt die Ankunftsverspaetung.

Lt. Artikel 6 EU-Fluggast-VO 261/2004 dort unter Satz 1, c muss man Abfl***erspaetungen unter 4 Stunden ohnehin akzeptieren.

Da muessen Sie den Weiterflug von dort wohl oder uebel umbuchen, da es sich nicht um eine zusammenhaengende Buchung handelt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

Hier habe ich folgendes gefunden: http://www.finanztip.de/fl***erspaetung/

und hier: http://www.finanztip.de/fl***erspaetung/


Also zwischen 3 und 4 Stunden gibt's 300€?

Im Prinzip muss man also hoffen, dass Eurowings mal wieder unpünktlich ist und es keinen Rückenwind gibt?

Danke im voraus.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Sorry, es muss natuerlich heissen Abflug ab Phuket nach Koeln und nicht wie von mir umgekehrt geschrieben.

Ist Ihnen denn ueberhaupt der Grund der Flugzeitenaenderung bekannt? Das kann ja auch Gruende haben, die von der Airline nicht zu vertreten sind.

Ueber die Auslegung 'Annullierung' ist man auch nicht gleicher Meinung. Man hat Ihnen zwar verhaeltnismaessig kurzfristig eine Flugzeitenaenderung uebermittelt, aber ist das wie eine Annullierung zu behandeln? Was ist denn mit der Flugnummer? Wurde die ebenfalls neu vergeben? Oder lautet die gleich, wie bei der urspruenglich geplanten Abflugzeit?


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Grund ist nicht bekannt, in der Mail heißt es "aus operativen Gründen". Bei Eurowings herrscht halt im Moment Chaos, zu wenig Flugzeuge etc.
Also zu 99% ist das keine höhere Gewalt, müsste ja sowieso die Airline beweisen?

Die Flugnummer ist natürlich gleich geblieben, ist ja auch der gleiche Flug. Also Annullierung vielleicht eher nicht.

Trotzdem ja eine (sehr spät angekündigte und daher eher gar nicht angekündigte) Verspätung?

Hat er EUGH da nicht etwas entschieden vor zwei Jahren?


Danke im voraus.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Seneca1992):
......Bei Eurowings herrscht halt im Moment Chaos, zu wenig Flugzeuge etc......

Das sollte man bei einer evtl. anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Richter nicht unbedingt raus posaunen. Das koennte vom Richter umgedreht werden.

Also ich wuerde wie folgt vorgehen:
Nach Rueckkunft die Airline anschreiben und die Ausgleichszahlung einfordern. Aber zuvor vor dem Abflug noch mitteilen, dass man den Flug wg. der verschobenen Zeiten nur unter Protest antritt. Die Airline hat, glaube ich, eine Automatik, dass eingehende mails sofort mit einer Eingangsbestaetigung beantwortet werden.

Wird eine Zahlung abgelehnt, was ich unterstelle, dann wendet man sich an die soep-online.de, der neutralen Schlichtungsstelle. Sollte von dort mitgeteilt werden, dass Sie keine Chance haben, dann koennen Sie eine Zahlung vergessen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, werde ich mal so machen.

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#7
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf Eurowings ist Verlass.

17:18 gelandet, damit sollte doch jetzt ein Anspruch bestehen?

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wieso? lt. Fluglan sollte die Landung 14:40 sein. Das waere 17:18 noch in der 3-Std.-Toleranz.

Ist Ihnen denn ueberhaupt bekannt durch was die Verspaetung aufgeloest wurde???? Hab ich schon mal gefragt. Wurden der Airline 'von oben' neue Slots zugeteilt, dann ist das nicht der Airline zuzurechnen. Dann besteht ueberhaupt kein Anspruch.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

14:10 sollte der ursprünglich ankommen.

Natürlich weiß ich nicht den genauen Grund der Verspätung. Woher auch?
Aber Gerichte legen "außergewöhnliche Umstände" doch sehr eng aus. Und zu 99% gehe ich davon aus, dass es eben organisatorische Probleme gab. Flugzeug nicht rechtzeitig da, Crew nicht einsatzbereit etc. Also Dinge, die in der Verantwortung der Airline liegen.

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Na ja, dann eben vorgehen, wie unter #5 bereits beantwortet. Ich denke aber, dass die Airline nicht zahlen wird.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#11
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach ungelogen 6 Wochen! kam heute die Antwort:

"Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen keine Entschädigung anbieten können, da Sie über die geänderte Flugzeit mehr als 6 Tage im Voraus informiert wurden."

Das soll ja wohl ein Witz sein? Wo sollen diese 6 Tage aufgeführt sein? 2 Wochen und 7 Tage kann ich finden.

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der erste Versuch wird von den Fluggesellschaften wie Eurowings stets abgeblockt.
Es gibt ja genug Dumme, die auf die Ausrede reinfallen.

Ich würde Eurowings erneut anschreiben und darauf hinweis, dass die Frist für die Ausgleichszahlung zwei Wochen (und nicht 6 Tage) beträgt. Frist zur Zahlung beträgt 7 Tage.

Danach würde ich den Fall an einen auf Fluggastrecht spezialisierten Anwalt bzw. an ein Inkassobüro für Fluggastrechte abgeben.

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#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......an ein Inkassobüro für Fluggastrechte abgeben......

Warum denen gut und gerne 30 % der erstrittenen Summe in den Rachen stecken???

Die soep-online kostet nichts und ich habe noch nichts Schlechtes von denen gehoert!


Zitat (von Seneca1992):
......"Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen keine Entschädigung anbieten können, da Sie über die geänderte Flugzeit mehr als 6 Tage im Voraus informiert wurden.".....

Das ist eine ebenso billige wie laecherliche Ausrede. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Ich wuerde jetzt sofort soep-online zur Schlichtung einschalten, da die Airline eine Zahlung versagte sind die Voraussetzungen zur Schlichtung gegeben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#14
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, die Schlichtungsstelle kannte ich noch gar nicht. Werde es dort einmal melden und dann berichten, wie es ausgegangen ist.

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