Hallo,
wir sind mit mehreren Personen von Finnland nach Frankfurt geflogen.
Auf der Strecke hatte der Flug ca. 4 Stunden Verspätung.
Mein Sitznachbar hat darauf hin die Erstattung von 400 Euro gefordert. Diese hat er auch bekommen.
Auch ich habe die Ersattung von 400 Euro gefordert, mir wurde allerdings gesagt, dass dies nicht erstattet wird aufgrund außergewöhnlicher Umstände.
Verspätung war aufgrund einer defekten Landebahn, darauf hin sind wir nach Karlsruhe geflogen und mussten dort tanken. Danach sind wir weiter nach Stuttgart (welcher eigentlich erst nach Frankfurt angeflogen werden sollte, dort auch nochmal tanken) und dann zurück nach Frankfurt.
Aber wie kann es sein, dass mein Kumpel welcher neben mir im gleichen Flugzeug saß (so viel ich weiß ist er nicht mit dem Fallschirm zwischen durch rausgesprungen), Erstattung bekommt und ich nicht?
Viele Grüße
Oliver
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Flug Verspätung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
in der Tat ist es so, dass 'aussergewoehnliche Umstaende' dazu fuehren, dass Ausgleichsansprueche ausgeschlossen sind (Artikel 5, 3 EU-Fluggastverordnung 261/2004). Diese Bestimmung gilt nicht nur fuer Annullierungen sondern auch fuer Verspaetungen.
Hier waere also zu klaeren ob und in welcher Form die Landebahn in Frankfurt defekt war und warum nicht eine der anderen Bahnen zur Landung genutzt wurde. Zusaetzlich erstaunt mich, dass die Landebahn binnen relativ kurzer Zeit repariert wurde. Mit was begruendet die Fluggesellschaft denn, dass die Bahn defekt war?
Warum andere Reisende entschaedigt wurden und Sie nicht wird man hier nicht beantworten koennen, dazu muesste man die gesamten Unterlagen einsehen. Das allerdings sollten Sie durch einen Anwalt erledigen lassen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
-- Editiert bernardoselva am 16.04.2014 13:55
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