Flug am Flughafen storniert, Schadensersatz?

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
JensPl
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Flug am Flughafen storniert, Schadensersatz?

Hallo

unser Flug von Berlin nach Barcelona wurde am Flughafen wegen krankheit des Copiloten storniert. Zusätzlich war das buchungssytem von easyjet kaputt sodass keine alternative angeboten werden konnte. Laut Aussage der Mitarbeiter war auchser Flieger einen Tag später bereits voll

wir haben nun einen sehr teuren ersatzflug nehmen müssen mit einer anderen Gesellschaft um ans Ziel zu kommen (800 Euro)

meine Frage: erhält man "nur" den Schadensersatz von 400 Euro pro Person ( eu Richtlinie 216) oder ist das obligatorisch und man kann die kosten für den neuen flug zusätzlich erhalten ?

Vielen dank
jp

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

armselige Airline - die keinen Ersatzpiloten stellen kann.

Nach Artikel 8 der EU-Fluggastverordnung hat die Airline fuer die Mehrkosten der Ersatzbefoerderung aufzukommen, denn ein kranker Pilot ist keine hoehere Gewalt.

Ebenso hat man zusaetzlich die Ausgleichszahlung in Hoehe von Euro 400,-- je Ticket zu leisten, denn Barcelona duerfte mehr als 1.500 km von Berlin entfernt liegen.

Stellen Sie Ihre Ansprueche schriftlich per Einschreiben/Rueckschein und setzen Sie eine angemessene Frist zu leisten. Sie koennen sicher sein, dass diese Airline, dafuer ist sie bekannt, die Zahlung verweigern wird. Nehmen Sie dann sofort einen Fachanwalt, denn dieser Laden sitzt in UK, kann aber in Berlin verklagt werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

-- Editiert am 30.03.2010 09:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JensPl
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank für deine Infos :) zwei fragen hab ich noch: weißt du zufällig ob es eine Frist gibt, weil wir sind ja eine Woche im Ausland und da ist es schwer die ganzen belege zu kopieren etc.

Und kann man beide Forderungen in einem schreiben abhandeln (mehraufwanfskosten plus Schadensersatz)

um den fachanwalt kommen wir dann wohl nicht herum :/

lg
jp

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zu Fristen sagt EU-Fluggastverordnung nichts aus, ausser, dass eigentlich von der Fluggesellschaft ohne spezielle Aufforderung ausgehend, die Zahlungen innerhalb von 7 Tagen zu leisten sind.

Stellen Sie zeitnah nach Rueckkunft Ihre Ansprueche gegen die Fluggesellschaft, ich denke, dass das voellig ausreichend sein wird.

Warum haben Sie Bedenken Ihre Forderungen nicht in einem Brief gemeinsam zu stellen?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

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