Hallo,
leider finde ich im Netz widersprüchliche Aussagen zu o.g. Thema.
Kurz der Hintergrund mein Flug sollte am 26.07.18 gehen (Ryanair) am 19.07. erhielt ich die Info per Mail, dass der Flug annuliert wurde.
Ich habe schon mit der Hotline gesprochen, die können mir aber nur einen Flug anbieten, der einen Tag später und aus Düsseldorf geht und nicht wie geplant ab Hahn. Ich bräuchte allerdings die Ankunft am 26.
Meine konkreten Fragen sind hier:
Habe ich das Recht mir von Ryanair einen Flug mit einer anderen Airline buchen zu lassen?
Wenn ja müssen die den Flug buchen oder muss ich hier in Vorkasse treten und mir die Differenz rückwirkend einholen?
Oder habe ich hier sowieso schlechte Karten was das angeht, lasse mir nur den Flug erstatten und muss auf eigene Kosten etwas neues suchen?
Danke im Voraus
Gruß
Volker
Flug annuliert wegen Streik des eigenen Personals
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
Streiks des eigenen Personals fallen in den Einflussbereich der Fluggesellschaft. Sie haben zunaechst einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (Artikel 7 EU-Fluggast-VO 261/2004).
Weiterhin haben Sie einen Anspruch auf vollstaendige Erstattung des Flugpreises (Artikel 8 der VO) oder den Anspruch der anderweitigen Befoerderung. Auch wenn hier unter den Mitschreibern eine sehr unterschiedliche Auffassung besteht existiert nach wie vor ein Urteil des LG Potsdam. Danach sind Fluggesellschaften nur verpflichtet als anderweitige Fluege, Fluege aus dem eigenen Fluplan anzubieten, nicht aber Fluege anderer Fluggesellschaften.
Da die VO im Artikel 8 von vergleichbaren Reisebedingungen spricht, stellt sich die Frage, ob ab Hahn vergleichbare Fluege ueberhaupt existent sind.
Die von Ihnen gewaehlte Fluggesellschaft wird ueber dem eigenen Angebot nicht hinausgehen, dafuer ist man beruechtigt. Das bedeutet, dass Sie selbst Abhilfe schaffen und den Klageweg bestreiten muessen. Alles in allem - kein leichtes Unterfangen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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