Flug annulliert - Anschluss verpasst

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug annulliert - Anschluss verpasst

Guten Tag,

ich komme gerade vom Flughafen zurück und habe folgendes Problem:

Mein Flug von Köln nach Berlin, von Ryanair durchgeführt, wurde annulliert. Ab Berlin hatte ich 5h später einen Flug nach Stockholm gebucht, durchgeführt von easyJet.
Eine Umuchung oder andere rechtzeitige Beförderung nach Berlin war nicht möglich. Ryanair hatte zwar einen Bus organisiert, der jedoch bei geschätzten 6h Fahrzeit nicht rechtzeitig in Berlin angekommen wäre.
Hilfe durch Mitarbeiter von Ryanair gleich null, lediglich wurde ein Standardzettel mit den Fluggastrechten verteilt.

Dadurch, dass Ryanair den Flug nach Berlin annulliert hat, ist natürlich meine ganze Reise ins Wasser gefallen. Nun bin ich Student und habe nicht die finanziellen Möglichkeiten kurzfristig andere Flüge etc. zu buchen und auf Erstattung zu hoffen.
Habe ich denn ein Recht auf Erstattung meiner Hotelkosten(so kurzfristig nicht mehr stornierbar), Rückflugkosten, Bahnfahrt heimwärts? Bzw. welche Rechte habe ich nun überhaupt?

Sollten noch weitere Infos zur beantwortung der Frage von Nöten sein, kann ich diese gerne geben.

Vielen Dank für Ihre Antworten und Hilfe!

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8 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

zunaechst waere es von Bedeutung zu wissen warum der Flug annulliert wurde.

Zitat (von st128):
.....Hilfe durch Mitarbeiter von Ryanair gleich null,......

Dafuer ist diese Fluggesellschaft doch beruechtigt!

Zitat (von st128):
.......lediglich wurde ein Standardzettel mit den Fluggastrechten verteilt......

Zu mehr ist man auch nicht verpflichtet.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

zunaechst waere es von Bedeutung zu wissen warum der Flug annulliert wurde.



Flug wurde annulliert, da Flugzeug irgendwie nicht in Schönefeld landen konnte...ein Flug von Ryanair eine Stunde zuvor wurde auch annulliert, allerdings nach Tegel und aus dem selben Grund

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Die Kernfrage welche zunächst zu klären ist wie wurde das gesammte Konstrukt überhaupt gebucht?

Grundsätzlich sind getrennte Tickets immer problematisch und stellen ein Risiko dar.

FR wird hier sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat der zur Anullierung führte nur die Ausgleichszahlung nach Art. 5 der EU-VO und das gebuchte FR Ticket selbst erstatten müssen.

Alle anderen Kosten werden nicht durchsetzbar sein.

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#4
 Von 
guest-12327.12.2018 10:08:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
Die Kernfrage welche zunächst zu klären ist wie wurde das gesammte Konstrukt überhaupt gebucht?


Der Flug Köln-Berlin wurde über Ryanair und der Flug Berlin-Stockholm über easyJet gebucht, also jeweils einzelne Buchungen. Zwischen Ankunft und Abflug in Berlin lag ein ordentlicher Puffer von 5:15 Stunden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von st128):
.......Flug wurde annulliert, da Flugzeug irgendwie nicht in Schönefeld landen konnte......

Der Grund ist von Bedeutung (!!!!) 'irgendwie' ist Quark! War der Annullierungsgrund ein Grund, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat, dass muss sie auch keine Entschaedigung leisten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von st128):
Zitat (von AlinaKl):
Die Kernfrage welche zunächst zu klären ist wie wurde das gesammte Konstrukt überhaupt gebucht?


Der Flug Köln-Berlin wurde über Ryanair und der Flug Berlin-Stockholm über easyJet gebucht, also jeweils einzelne Buchungen. Zwischen Ankunft und Abflug in Berlin lag ein ordentlicher Puffer von 5:15 Stunden


In diesem Fall trägt man leider selbst das Risiko und eventuelle Kosten falls der Anschluss nicht erreicht wird.

Der einzige Ansatzpunkt wäre in diesem Fall dass FR nicht seiner Verpflichtung zur Ersatzbeförderung gemäß der Fluggastrechteverordnung nachgekommen ist, um so einen Anspruch auf Schadensersatz her zu leiten.

Es gibt zwar die Ansicht dass eine nicht rechtskonforme Ersatzbeförderung zum Anspruch auf die Ausgleichszahlung führt, allerdings sieht dies die EU-Verordnung selbst nicht direkt vor..

Allerdings wird in beiden Fällen sicher ein gerichtliches Verfahren notwendig sein um den Anspruch zu realisieren.

Grundsätzlich sollte man gerade bei getrennten Ticketbuchungen immer extrem viel Umsteigezeit einplanen die notfalls auch mit einem anderen Verkehrsmittel machbar ist. Ich musste im Fall von KL809 neulich auch feststellen, dass 19Stunden und mehrer möglicher Ersatzflüge am Ende doch zu wenig sein können.

Alerdings wie wurde das Hotel gebucht teilweise ermöglichen die Unterkünfte in solchen Fällen kostenfreie Stornierungen auch wenn sie vertraglich nicht vorgesehen sind.

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#7
 Von 
go499917-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist immer besser, einen Anschlussflug unter der gleichen Referenznummer zu buchen. Wenn Sie den Flug unter der gleichen Referenz gebucht hätten, hätten Sie möglicherweise eine Rückerstattung des Fahrpreises für die gesamte Reise erhalten. In Ihrem Fall haben Sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren annullierten Flug mit Ryanair. Da Sie mit einer EU-Fluggesellschaft innerhalb Europas unterwegs waren, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EG-Verordnung 261/2004

Die EU-Regel besagt: "Sie können eine Entschädigung für stornierte Flüge verlangen, wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor der geplanten Abfahrtszeit über die Stornierung informiert wurden. Wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von 5 Stunden oder mehr erreichen, sollten Sie es sein eine Rückerstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Abflugort angeboten. " Es gibt jedoch keine Entschädigung, wenn die Stornierung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist (wie schlechtes Wetter, Erdbeben, Tsunamis, etc.)

Sie können mehr über die EG-Verordnung hier lesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32004R0261.

"Kein Spam bitte"

-- Editiert von Moderator am 19.09.2018 11:12

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

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