Flug annulliert - Ausgleichszahlung einfordern

15. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Autowaschen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Flug annulliert - Ausgleichszahlung einfordern

Hallo,

Vater A hat mit Tochter B und Sohn C einen kurzen Städtetrip über das Reiseportal einer dt. Fluggesellschaft gebucht. Das Angebot beinhaltete den Flug und die Übernachtungen im Hotel.

Das Ganze wurde auf zwei Buchungen aufgeteilt - einmal Flug + Einzelzimmer für A, und in einer zweiten Buchung Flüge + Doppelzimmer für B und C.

Als "Reiseanmelder" bei beiden Buchungen war stets A angegeben.

Der Flug wurde annulliert, A, B, und C wurden auf einen anderen Flug umgebucht, der etwa 4 Stunden später gehen sollte (und schlussendlich dann auch nochmal mehr als eine Stunde Verspätung hatte).

Wie gestaltet sich jetzt hier die Einforderung der Ausgleichszahlungen (dreimal je 250 EUR), die die Fluglinie zu leisten hat?

Sollte jede der drei Personen A, B und C ein einzelnes Schreiben aufsetzen?

Oder kann A (der bei beiden Buchungen ja als "Reiseanmelder" angegeben war) die Ausgleichszahlungen für alle drei Personen "auf einmal" einfordern? Falls Letzteres: sollte A hier kurz im Schreiben vermerken, dass B und C die Forderungen von je 250 EUR an ihn abgetreten haben?

Besten Dank!

-- Editiert Autowaschen am 15.03.2015 17:25

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

sicherlich kann der Anmelder die Ansprueche gegen die Fluggesellschaft einreichen. Explizit, dass das jeder Fluggast selbst zu erledigen hat, ist der EU-Fluggastverordnung 261/2004 nicht zu entnehmen.

Die Fluggesellschaft wird voraussichtlich verlangen, dass Sie die Boardingpaesse der Reisenden einreichen.

Wahrscheinlich wird man mit verschiedenen Tricks versuchen sich vor einer Zahlung zu druecken oder den Betrag, der zu zahlen ist, zu kuerzen, da muessen Sie hartnaeckig bleiben. Und dran denken: Nur Bares zaehlt - Gutscheine auf keinen Fall akzeptieren.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Meine Empfehlung:
Einschreiben an die Airline senden - mit drei Schreiben (drei Unterschriften von den Fluggästen). Unter Zeugen sollte man den Brief eintüten und losschicken.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Unter Zeugen sollte man den Brief eintüten und losschicken.....

Und das Amtssiegel der Royals nicht vergessen ;) :crazy:


Viele Gruesse
bernardoselva


-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen