Hallo,
Vater A hat mit Tochter B und Sohn C einen kurzen Städtetrip über das Reiseportal einer dt. Fluggesellschaft gebucht. Das Angebot beinhaltete den Flug und die Übernachtungen im Hotel.
Das Ganze wurde auf zwei Buchungen aufgeteilt - einmal Flug + Einzelzimmer für A, und in einer zweiten Buchung Flüge + Doppelzimmer für B und C.
Als "Reiseanmelder" bei beiden Buchungen war stets A angegeben.
Der Flug wurde annulliert, A, B, und C wurden auf einen anderen Flug umgebucht, der etwa 4 Stunden später gehen sollte (und schlussendlich dann auch nochmal mehr als eine Stunde Verspätung hatte).
Wie gestaltet sich jetzt hier die Einforderung der Ausgleichszahlungen (dreimal je 250 EUR), die die Fluglinie zu leisten hat?
Sollte jede der drei Personen A, B und C ein einzelnes Schreiben aufsetzen?
Oder kann A (der bei beiden Buchungen ja als "Reiseanmelder" angegeben war) die Ausgleichszahlungen für alle drei Personen "auf einmal" einfordern? Falls Letzteres: sollte A hier kurz im Schreiben vermerken, dass B und C die Forderungen von je 250 EUR an ihn abgetreten haben?
Besten Dank!
-- Editiert Autowaschen am 15.03.2015 17:25
Flug annulliert - Ausgleichszahlung einfordern
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
sicherlich kann der Anmelder die Ansprueche gegen die Fluggesellschaft einreichen. Explizit, dass das jeder Fluggast selbst zu erledigen hat, ist der EU-Fluggastverordnung 261/2004 nicht zu entnehmen.
Die Fluggesellschaft wird voraussichtlich verlangen, dass Sie die Boardingpaesse der Reisenden einreichen.
Wahrscheinlich wird man mit verschiedenen Tricks versuchen sich vor einer Zahlung zu druecken oder den Betrag, der zu zahlen ist, zu kuerzen, da muessen Sie hartnaeckig bleiben. Und dran denken: Nur Bares zaehlt - Gutscheine auf keinen Fall akzeptieren.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
Meine Empfehlung:
Einschreiben an die Airline senden - mit drei Schreiben (drei Unterschriften von den Fluggästen). Unter Zeugen sollte man den Brief eintüten und losschicken.
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""
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quote:
.....Unter Zeugen sollte man den Brief eintüten und losschicken.....
Und das Amtssiegel der Royals nicht vergessen
Viele Gruesse
bernardoselva
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