Hallo zusammen,
ich habe Ende Juli Hin- & Rückflug von Köln nach Berlin/Schönefeld gebucht. Ein Tag vorher wurden dann beide Flüge annulliert. Für den Hinflug konnte man mich noch auf einen Flug nach Berlin/Tegel umbuchen und für den Rückflug waren alle Flüge der Fluggesellschaft von Berlin/Tegel nach Köln ausgebucht (von Berlin/Schönefeld alle storniert). An der Hotline wurde mir gesagt, dass man mich am Flughafen auf eine andere Airline umbuchen kann. Am Flughafen wurde mir dann gesagt, dass ich erst für die Flüge bei der anderen Airline in Vorkasse treten müsste und das Geld von der Fluggesellschaft zurückbekommen würde. Mir schien das nicht ganz normal zu sein. Letztendlich bin ich mit der Bahn zurückgefahren. Meine Frage dazu, muss die Fluggesellschaft mich laut Fluggastrecht (EU-Verordnung 261/2004) auf eine andere Airline umbuchen, wenn ich das möchte? Ich würde mich dabei auf die Passage des Fluggastrechtes, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug zum Zielort hat, beziehen. Jedoch weiß ich nicht ob das allgemein gilt oder nur für einen Flug der gebuchten Airline.
Zitat:Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:
Erstattung des Ticketpreises
kostenlosen Rückflug zum Abflugort
anderweitige Beförderung zum Zielort
kostenlose Versorgung und, falls dringend notwendig, eine Hotelübernachtung
Bei der anderen Airline waren an dem Tag auch noch genügend Plätze frei.
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!
-- Editier von Shanta am 24.08.2016 12:28