Hallo liebe Community,
wir haben bei Ryanair für die ganze Familie (2 Erwachsene 4 Kinder) Flüge gebucht: Hinflug am 12.10. ---- Rückflug am 26.10. (Reiseziel Teneriffa).
Nun hat sich eine Kindergärtnerin in der Kindergartengruppe unserer Tochter (Krabbelgruppe --> unsere Tochter ist 1 Jahr alt) mit dem Coronavirus angesteckt (Wurde positiv getestet). Daraufhin wurde für alle betroffenen Kinder, mit denen diese Erzieherin Kontakt hatte, eine Quarantäne verhängt, darunter auch unsere Tochter.
Heute wurde uns ein Schreiben von der Ortspolizei überreicht, in dem steht, dass die Quarantäne bis auf weiteres nur für unsere Tochter verhängt wurde und diese dauert bis zum 16.10. an.
Die Testung unserer Tochter findet morgen um 9.00h auf dem Gesundheitsamt statt.
Alle anderen Familienmitglieder sind von der Anordnung ausgenommen, da kein "Direktkontakt" zu der Kindergärtnerin bestand. Sollte der Test jedoch positiv sein, wird die Quarantäne-Anordnung auf die restlichen Familienmitglieder ausgedehnt.
Finde dieses Verfahren zwar total sinnfrei, da eine VORSORGLICHE Quarantäne mehr als nur angebracht wäre, denn dadurch dass ich weiter arbeiten gehen muss (meine Frau bleibt zuhause und betreut die Kleine) steigt die Gefährdung anderer Personen exponentiell an, sollte der Test meiner Tochter positiv sein, doch darum geht es nun erst einmal nicht.
Vielmehr stellt sich uns nun die Frage, was ist mit unseren Flügen, die wir nun wegen der auferlegten Quarantäne in Bezug auf unsere Tochter nicht wahrnehmen können?
Haben wir durch diese Anordnung ein Recht auf eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung, oder nicht?
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr uns weiterhelfen könntet.
LG
Flug gebucht für den 12.10. - Quarantäne-Anordnung bis zum 16.10. !? Rücktrittsrecht?
8. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 8. Oktober 2020 | 22:19
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug gebucht für den 12.10. - Quarantäne-Anordnung bis zum 16.10. !? Rücktrittsrecht?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 19:31
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Wann haben Sie denn diese Reise gebucht?
#2
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 01:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zitat:wir haben bei Ryanair für die ganze Familie (2 Erwachsene 4 Kinder) Flüge gebucht: Hinflug am 12.10. ---- Rückflug am 26.10. (Reiseziel Teneriffa).
Ist das eine Pauschalreise? Dann kommt es darauf an, wann gebucht wurde.
Wenn es keine Pauschalreise ist, dann besteht kein Recht auf Stornierung oder Umbuchung.
Zitat:Die Testung unserer Tochter findet morgen um 9.00h auf dem Gesundheitsamt statt.
Dann würde ich dort nachfragen, ob es die Möglichkeit gibt, die Quarantäne zum 12.10 aufzuheben.
Und jetzt?
Schon
267.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten