Flug gestrichen ohne Benachrichtigung

12. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Baggio83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug gestrichen ohne Benachrichtigung

Guten Tag! Für eine kurze fachkundige Meinung danke ich schon jetzt. Folgender Sachverhalt in Kürze:

- Pauschalreise auf die Kanaren wurde für 4-köpfige Familie (2 kleine Kinder) über einen Broker gebucht und angetreten.
- Am Tage des Rückflugs stellte sich heraus, dass dieser gestrichen worden ist. Laut mündlicher Aussage des Reiseveranstalter ist dies angeblich am Tag vor dem Rückflug, also kurzfristig passiert, weil der Flug nicht ausgelastet gewesen sein soll.
- Reiseveranstalter buchte uns auf einen anderen Flug in eine andere Stadt um. Ankunft am Wohnort erfolgte fast 10 Stunden später als nach Reiseplan vorgesehen und mitten in der Nacht.
- Antrag auf Erstattung der mit der Verspätung verbundenen Kosten ist an den Reiseveranstalter gestellt worden. Der Erstattungsbetrag wurde ohne Schuldeingeständnis per Scheck beglichen. Ignoriert wurde die Aufforderung nach Begleichung der Entschädigungszahlung nach EU-Fluggastverordnung.
- Aufgrund der angeblichen Kurzfristigkeit des Ausfalls bin ich davon ausgegangen, dass die Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft zu zahlen sei und habe diese entsprechend angeschrieben. Schriftlich teilte man mir mit, dass meinem Wunsch nicht entsprochen werden kann, da der Flugausfall dem Reiseveranstalter frühzeitig, >14 Tage, kommuniziert worden sei.

Wenn dies zutrifft, hat es der Reiseveranstalter versäumt uns entsprechend zu unterrichten. Die eigentliche Änderung wäre noch akzeptierbar gewesen, wenn sie im Vorwege bekannt gewesen wäre. Der mehrstündige Aufenthalt am Flughafen aber nicht.

Kann auf oben beschriebener Grundlage eine Entschädigungszahlung nach Fluggastverordnung vom Reiseveranstalter angefordert oder beschränkt sich der Anspruch "nur" auf verspätungsbedingten Ausgleich auf Grundlage des Tagesreisepreises, den der Reiseveranstalter bereits vorgenommen hat und der deutlich weniger ausmacht als die Entschädigung nach der EU-Verordnung?

Vielen Dank für Eure Meinungen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Im Regelfall muss die Airline nachweisen, dass die Annullierungsmitteilung den Fluggast rechtzeitig erreicht hat.
Anspruchsgegner ist hier die Airlines.

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