Flug kurz nach Buchung storniert

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
rauschti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Flug kurz nach Buchung storniert

Hallo,
ich habe am 11.12.13 einen Flug von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok mit Czech Airlines über fluege.de gebucht. Am 20.12.13 wurde dann bekannt gegeben das die Route Prag Abu Dhabi ab 18.Jan eingestellt wird. Mein Flug geht am 17.2.14 und ist somit davon betroffen. Ich habe diesbezüglich keinerlei Informationen von fluege.de bekommen, sondern hab es nur durch einen Zufall mitbekommen. Am 31.12. habe ich deswegen das erste mal bei fluege.de angerufen, wobei mir dort bestätigt wurde das der Flug storniert wurde und eventuell ein Umbuchungsvorschlag kommt. Genaueres konnte man mir allerdings nicht sagen. Mittlerweile habe ich min. 5 mal angerufen und wurde immer wieder vertröstet. Erst heute soll dann angeblich veranlasst werden das ich mein Geld zurück bekomme. Auf den 80€ Servicegebühren seitens fluege.de bleibe ich allerdings sitzen, und das bei einen praktisch nicht vorhandenen Service. Weiterhin ist es auch nur sehr schwer zu sehen, das sich bei der Zahlung die Kreditkartengebühr nach den zu fliegenden Segmenten richtet. Aufgrund der langen Wartezeit sind andere Flüge nun auch um einiges teurer. Leider bin ich auch auf in etwa die gebuchten Flugzeiten angewiesen und bin da auch recht unflexibel. Ist das so alles rechtens?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Warum reden sie mit fluege.de? Die haben damit nichts zu tun.
Sie muessen Czech Airlines schriftlich (mit Zugangsnachweis)
auffordern, sie kostenfrei auf die nächstmögliche Flugmöglichkeit (andere Airline) umzubuchen.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Vertragspartner ist die Fluggesellschaft (siehe EU-Fluggastverordnung 261/2004) und nicht das Buchungsportal.

Also hat die Fluggesellschaft Ihnen ein Alternativangebot zu unterbreiten = EU-Fluggastverordnung Artikel 5, 2.

Die Servicepauschale werden Sie wohl nicht vom Buchungsportal erstattet bekommen, denn dort ist man ja Ihrem urspruenglichen Auftrag nachgekommen und hat seine Arbeit geleistet.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, so einfach ist das jedoch nicht.

Der hier angesprochene Vermittler bucht halt gerne mal auf Warteliste, oder gar nicht, in der Hoffnung billigere Tickets in der Zukunft zu bekommen.

Leider haben sie dieses Reisebüro nur damit beauftragt, ihnen einen Flug zu beschaffen. Eine Buchungsgarantie gibt es hier jedoch nicht.

Ob das alles so rechtens ist, keine Ahnung. Aber scheint so, sonst wäre dieser Laden schon längst weg. Wie man da buchen kann, wenn man die AGBs mal ließt, verstehe ich allerdings auch nicht.

Oder hatten Sie schon einen PNR. In diesem Fall wäre tatsächlich die Czech der Richtige ansprechpartner.

Also einfach mal den Vermittler auffordern, ihnen den FileKey oder noch besser die TicketNr zuzuschicken, damit sie sich selbst mit CZ auseinandersetzen können.

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#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Der Uebeltaeter ist hier - ausnahmsweise - nicht fluege.de (Unister). Czech Airlines/Etihad haben die Fluege Prag-Abu Dhabi aus dem Programm genommen.

http://www.routesonline.com/news/29/breaking-news/232031/csa-czech-airlines-cancels-abu-dhabi-service-from-mid-jan-2014/

Ich wette, hier liegt eine E-Ticketnummer vor.
Fluege.de hat damit wenig zu tun.
Es waere dem Betroffenen anzuraten, Czech Airlines zu kontaktieren, damit sie kostenlos einen Ersatzflug buchen (z.B. Prag - Seoul - Bangkok, ist zwar ein Umweg, aber Prag - Seoul wird von Czech Airlines bedient, d.h. hier halten sich die Kosten fuer Czech in Grenzen und viell. kommt man hier ohne Klage weiter).

Wg. einer Klage - hier muesste man Czech Airlines tatsaechlich in Tschechien verklagen.

Was mich bei fluege.de wundert. Warum verweisen Die den Betroffenen nicht einfach auf Czech Airlines. Das ist doch einfach und man hat damit keinen Stress mit dem Kunden mehr.

-- Editiert Steffen Meier am 10.01.2014 05:51

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
damit sie sich selbst mit CZ auseinandersetzen können.


Mit CZ meinst Du jetzt die sechstgrösste Airlines der Welt (CZ ist der Code fuer Southern Airlines)? Czech Airlines ist OK.

quote:
Am 31.12. habe ich deswegen das erste mal bei fluege.de angerufen, wobei mir dort bestätigt wurde das der Flug storniert wurde und eventuell ein Umbuchungsvorschlag kommt.


Unabhaendig von der EU Fluggastverordnung ist es genau die Aufgabe vom Vermittler (fluege.de), sich bei Czech Airlines um den Umbuchungsvorschlag zu kuemmern. Jeder "seriöse" Vermittler (ob ein stationaeres Reisebuero, Opodo, Expedia, Ctrip) macht das auch - ohne Extrakosten.
Dass Flüge gestrichen werden oder sich Flugzeiten ändern, ist eine normale Gegebenheit in der Flugbranche.

Natürlich kümmert sich fluege.de/Unister einen feuchten Dreck darum. Das kommt in den Prozessen halt nicht vor.
Ich würde schon fast wetten, dass in der Queue ein Umbuchungsvorschlag seitens Czech Airlines vorliegt, NUR Unister hat keinen passenden Prozess-Schritt dafür, keine Lust oder keine Ahnung davon.

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#6
 Von 
rauschti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nach sehr vielen Telefonaten und damit Verbundenen Streitereien habe ich es nun geschafft das mir der Flugpreis erstattet wird. Wirkliche Alternativen wurden mir allerdings nicht aufgezeigt. Da wir von den Flugzeiten recht unflexibel sind mussten wir dann einen Flug nehmen der jetzt fast 300€ teurer ist. Die Servicepauschale bekomme ich laut Aussage von fluege.de auch nicht wieder. Kann ich mir da irgendwie und irgendwo was von dem Geld wiederholen? Eine E-Ticketnummer hatte ich übrigens schon. Mir wurde auch nie gesagt das ich mich selbst mit Czech Airlines in Verbindung setzen kann, es wurde immer gesagt das sie was in die Wege leiten.

Die letzte Aussage von fluege.de war übrigens, worüber ich mich überhaupt beschwere, es sei bei mir angeblich ja alles sehr schnell geklärt worden. Und in Bezug auf meine Frage was mit der Servicepauschale wäre, hab ich nur die Antwort bekommen, dass sie ja auch von irgendetwas ihre Kinder und Familien ernähren müssen....



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#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Lieber rauschti! Haben Sie eigentlich gelesen, was wir geschrieben haben - anscheinend nicht.

quote:
Wirkliche Alternativen wurden mir allerdings nicht aufgezeigt. Da wir von den Flugzeiten recht unflexibel sind mussten wir dann einen Flug nehmen der jetzt fast 300€ teurer ist.


Warum rufen Sie - verdammt noch einmal - ständig bei fluege.de an?
Czech Airlines ist ihr Ansprechpartner. Die müssen sie - kostenfrei - auf eine zeitnahe Verbindung umbuchen!!!
Das steht so in der rechtsverbindlichen EU Fluggastverordnung EC261/2004. Das ist ein einklagbares Recht Ihrerseits.

Sie haben jetzt tatsächlich EUR 300 mehr bezahlt an fluege.de.
Wirklich! Sorry, aber Sie sind einfach mal "bescheuert" - das muss man so sagen. Wir geben Ihnen hier Ratschlaege, aber Diese werden einfach mal ignoriert.

Sie sind fluege.de/Unister auf dem Leim gegangen! Schade um Ihr Geld!


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#8
 Von 
rauschti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Als sie das geschrieben haben ist die ganze Sache schon passiert. Und den neuen Flug hab ich dann nicht mehr über fluege.de gebucht, sondern direkt über eine airline.

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#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Aha, sie posten Ihre Frage am 08.01.2014 um 14:10.
Sie konnten ab da noch nicht einmal 2 Stunden auf eine Reaktion warten.
Ich antwortete ja am 08.01.2014 schon und 15:50 (also nur 100 Minuten nach Ihrer Anfrage) und schrieb

quote:
Sie muessen Czech Airlines schriftlich (mit Zugangsnachweis) auffordern, sie kostenfrei auf die nächstmögliche Flugmöglichkeit (andere Airline) umzubuchen.


Tja, sie haben EUR 300 in den Sand gesetzt.


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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Der hier angesprochene Vermittler bucht halt gerne mal auf Warteliste, oder gar nicht, in der Hoffnung billigere Tickets in der Zukunft zu bekommen.....

Eine kuehne Behauptung die Sie da aufstellen!

quote:
.....Wg. einer Klage - hier muesste man Czech Airlines tatsaechlich in Tschechien verklagen.....

Hat die Fluggesellschaft eine Niederlassung in Deutschland, kann man diese auch am Ort der Niederlassung verklagen.

quote:
.....Unabhaendig von der EU Fluggastverordnung ist es genau die Aufgabe vom Vermittler (fluege.de), sich bei Czech Airlines um den Umbuchungsvorschlag zu kuemmern. .....

Wo soll das denn stehen??? Klar, ein auf Service orientiertes Unternehmen macht das. Aber langsam sollte sich herum gesprochen haben, dass Service bei diesem Buchungsportal ein wirkliches Fremdwort ist.

quote:
.....Und in Bezug auf meine Frage was mit der Servicepauschale wäre, hab ich nur die Antwort bekommen, dass sie ja auch von irgendetwas ihre Kinder und Familien ernähren müssen.....

Ja, das ist richtig. Die Servicepauschale hat man Ihnen fuer die Vermittlung des Fluges mit Czech berechnet. Diese Aufgabe hat man wahrgenommen. Alles andere passt einfach nicht in die Ablaeufe dort.

Warum geht man nicht in sein lokales Reisebuero und bucht dort, kostet nicht mehr und der Service stimmt.

quote:
.....Czech Airlines ist ihr Ansprechpartner. Die müssen sie - kostenfrei - auf eine zeitnahe Verbindung umbuchen!!!.....

Stimmt! Hatte ich auch schon am 09.01. erwaehnt.

quote:
.....Und den neuen Flug hab ich dann nicht mehr über fluege.de gebucht, sondern direkt über eine airline.....

Und was machen Sie, wenn da auch was falsch laeuft? Wieder keinen Service. Manche werden einfach nicht schlau.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#11
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn man die AGBs von Unister ließt, wird man feststellen, dass man nur eine Vermittlungsleistung geschuldet wird, bei der Unister bewußt außen vor läßt, ob die Buchung durchläuft.

Deshalb bleibt mir nur, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Vertragspartner Airline erst dann Vertragspartner geworden ist, mit allen Ansprüchen, wenn eine TicketNr vorliegt.

Vorher ist der Ansprechpartner der Vermittler.

D.h. wenn ein Flug plötzlich ausfällt, muss man sich vom Vermittler die TicketNr geben lassen. Ohne die TicketNr hat man keine Ansprüche gegenüber der Airline.

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Deshalb bleibt mir nur, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Vertragspartner Airline erst dann Vertragspartner geworden ist, mit allen Ansprüchen, wenn eine TicketNr vorliegt.....

Oder ein so genanntes FileKey.

quote:
.....Vorher ist der Ansprechpartner der Vermittler.....

Tja, da streiten die Gemueter. Der Vermittler/Agent handelt im Auftrag des Leistungstraegers, also der Fluggesellschaft. Da hat es schon Urteile gegeben, wo die Fluggesellschaft fuer den Bockmist des Vermittlers/Agenten eintreten musste.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

quote:
Oder ein so genanntes FileKey.


Nein, der beweißt nur die Reservierung, und stellt noch keine Buchung dar.

Meines Wissens nach ist noch Unister noch nicht mal Vertragspartner der Airline, sondern wickelt noch über AER Conso GmbH ab.

Auch 2014 hat sich nach meinem Kenntnisstand noch nichts daran geändert, dass erst mit einer Gültigen Buchung (und keiner Reservierung) der Vertrag mit der Airline geschlossen worden ist.

Wenn da jemand was anderes weiß, bin ich neugierig auf ein Urteil.
Dann werde ich nämlich auf allen Flügen Reservieren, die sich schlecht abverkauft haben und bei denen ich eine Chance habe, dass diese Storniert werden.

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#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Auch 2014 hat sich nach meinem Kenntnisstand noch nichts daran geändert, dass erst mit einer Gültigen Buchung (und keiner Reservierung) der Vertrag mit der Airline geschlossen worden ist.....

Sorry, das sollten Sie definieren. Ich habe es bisher nicht erlebt, dass ein Dokument, auf dem ein FileKey aufgedruckt, keine verbindliche Buchung war, da neben dem FileKey noch alle weiteren flugrelevanten Details (Strecke, Datum, Flugnummer, Freigepaeck, Status, Namen) ebenfalls aufgedruckt waren.

Ich habe auch mit diesem FileKey bisher immer problemlos ein online-checkin vornehmen koennen, sofern das angeboten war. Ob auf diesem Dokument auch eine Ticketnummer notiert ist, habe ich eigentlich bisher nie beachtet, da es nicht benoetigt wurde. Werde ich aber beim naechsten Flug beachten.

Auch sagt die EU-Fluggastverordnung nicht, dass nicht unbedingt ein Ticket am Flughafen vorgelegt werden muss, sondern das eine Buchungsbestaetigung als Dokument fuer den betreffenden Flug ausreichend ist (Artikel 3, 2 EU-Fluggastverordnung 261/2004).

Ausserdem ist dem Artikel 2, g EU-Fluggastverordnung 261/2004 ganz klar zu entnehmen, dass auch ein "anderer Beleg" ausreicht, aus dem hervorgehen muss, dass fuer den betreffenden Flug eine Buchung bei der Fluggesellschaft vorliegt.

Ich kenne das jedenfalls nur so, vielleicht hat sich da aber geaendert, dass ich nicht mitbekommen habe, dass irgendwo zwischen Reservierung und Buchung noch unterschieden wird.

quote:
.....Dann werde ich nämlich auf allen Flügen Reservieren, die sich schlecht abverkauft haben und bei denen ich eine Chance habe, dass diese Storniert werden.
....

Nicht schlecht der Gedanke, aber was machen Sie, wenn die Airline Ersatzfluege fuer diese Annullierungen anbietet. Ich glaube, dass nennt man dann "Popokarte" gezogen.


Viele Gruesse
bernardoselva



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