hallo
ich hatte einen Billigflug über Internet bei der Gesellschaft T gebucht, entschloss mich aber, ihn verfallen zu lassen. Der Flug steht noch sichtbar unter meinem Account verzeichnet von 21.1.:
xxxxx.com-Tarif 57,98 €
Treibstoffzuschlag 33,95 €
Gebühren 7,07 €
Zwischensumme Flug 99,00 €
d.h. die sog Gebühren waren hier nur 7,07,, derentwegen ich keinen Terz mehr machen würde, aber wie sieht es mit dem Treibstoffzuschlag aus. Kann ich den noch einfordern, da ich keinen Treibstoff verbraucht hatte?
danke für Hinweis
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-- Editiert nouvaleur am 28.05.2012 23:06
Flug nicht angetreten
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
die meisten Fluggesellschaften verweigern die Erstattung von Treibstoffzuschlaegen, ich habe da meine Zweifel, ob das rechtens ist.
Angeblich ist hierueber demnaechst auch ein Grundsatzurteil zu erwarten.
Gerne nehmen die Fluggesellschaften fuer die Erstattung auch ein Bearbeitungsentgelt. Auch das ist rechtlich bedenklich.
Was ich nicht verstehe, wo ist in Ihrer Auflistung die deutsche Luftverkehrssteuer? Oder ging der Flug nicht von Deutschland aus?
Also auf jeden Fall die Gebuehren und den Treibstoffzuschlag erstattet verlangen und hartnaeckig bleiben.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
der Flug ging von Teneriffa nach Frankfurt.
mich wundert, dass bei so gängigen Problemen noch keine bindende Rechtsentscheidung getroffen wurde.
Frage noch: liege ich für eine Erstattungsforderung noch in gültiger Zeit oder habe ich bereits Fristen versäumt?
gruss
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