Hallo zusammen,
heute hat uns leider die Nachricht erreicht das Easyjet unseren Hinflug für den 23.Juni 2020 storniert hat. In der Mail berufen sie sich auf "außergewöhnlicher Umstand". Da aber alle Reisewarnungen ab den 14.Juni 2020 soweit informiert nicht mehr gelten, können sie sich laut meinen Informationen nicht darauf berufen. Persönlich denke ich liegt hier eher der Wirtschaftliche Faktor im Fokus. Zum Rückflug eine Woche später, gab es noch keine Informationen.
Frage haben wir Anrecht auf, das die Airline die Mehrkosten tragen muß, wenn wir einen Alternativflug hätten (andere Airline), oder haben wir Pech da die Absage nicht in der 14Tagefrist liegt.
Flug storniert durch Airline
8. Juni 2020
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Frage vom 8. Juni 2020 | 19:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug storniert durch Airline
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#1
Antwort vom 8. Juni 2020 | 23:55
Von
Status: Master (4990 Beiträge, 1933x hilfreich)
Zitat:Frage haben wir Anrecht auf, das die Airline die Mehrkosten tragen muß, wenn wir einen Alternativflug hätten (andere Airline), oder haben wir Pech da die Absage nicht in der 14Tagefrist liegt.
Die 14-Tage-Frist ist nur hinsichtlich der Ausgleichszahlung relevant.
Sie können eine ersatzweise Beförderung verlangen. Dieses würde ich schriftlich und nachweisbar vortragen.
Falls Easyjet Ihnen keinen Ersatzflug (auch andere Airline) bucht, dann können Sie diesen Flug selbst buchen und über den Klageweg sich diesen Preis bei Easyjet zurückholen.
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