Flug überbucht - Nächster Flug Tag später - DB Ticket nicht mehr gültig!

20. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
mavo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug überbucht - Nächster Flug Tag später - DB Ticket nicht mehr gültig!

Hallo Ihr,

ich habe eine Pauschalreise gebucht und dann als ich eigentlich vom Hotel zum Flughafen abgeholt werden sollte (Rückflug) vom Reiseveranstalter vor Ort erst erfahren, dass der Flug überbucht sei und ich daher in einem anderen Hotel eine Nacht verbringen müsse und den selben Flug (selbe Uhrzeit) einen Tag später nehmen müsse.

Mit derm Ersatzhotel war alles in Ordnung, selbe Kategorie.

Leider habe war im Reisepreis kein Transport mit der DB inbegriffen, so dass ich für den Transport zum Flughafen und auch wieder nach Hause ein Zugticket mit Zugbindung gekauft habe. Auf Grund der Überbuchung des Flieger (um 18 Plätze auf 300 Leute) und der damit verbundenen "Verspätung" ist mein Zugticket verfallen (Beim Kauf der Rückfahrt habe ich eine Verspätung von 4hschon miteinberechnet und das Ticket dementsprechend gewählt).

Für die Rücktransport vom Flughafen nach Hause musste ich mir ein neues Ticket kaufen. Muss das Reisebüro die Kosten dafür übernehmen? Wenn nein, habe ich Anspruch auf Preisminderung für diesen Fehler seitens des Reisebüros und wenn ja wie hoch in etwa?

Vielen Dank für alle Antworten, die mir helfen können.

Mfg mavo

PS: Vor Ort habe ich mir vom Reiseleiter die "Verspätung" unterschreiben lassen und darauf hingewisen, dass alle Kosten die dadurch entstehen werden, vom Reisebüro zu ersetzen sind!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Mavo,

zuerst einmal ersetzt das Reisebüro nichts, regresspflichtig ist der Veranstalter. Das hätte Ihnen der Reiseleiter eigentlich auch sagen können!
Der "Fehler" lag auch nicht beim Reisebüro, sondern beim Veranstalter. Das Rsb. muss davon ausgehen, dass eine bestätigte Reise wie gebucht stattfindet. Überbuchungen sind leider mittlerweile schon fast üblich - sind aber keinesfalls auf einen Buchungsfehler des Reisebüros zurückzuführen, sondern auf die Vorsicht der jew. Fluggesellschaft.

Sie können mit Ihren Belegen zu Ihrem Reisebüro gehen. Dieses leitet Ihren Wunsch nach Erstattung dann an den zuständigen Veranstalter weiter.

MfG

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"Julchen"

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#2
 Von 
mavo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

HI Julchen,

na da hab ich a weng was verwechselt. Natürlich ist der Veranstalter mein Ansprechpartner, wenn ich das Geld Erstattet haben will. Habe mich leider falsch ausgedrückt.

Wo ist das gesetzlich niedergeschrieben, dass ich in meinem Fall Anspruch auf eine Zahlung habe oder hab ich gar keinen rechtlichen Anspruch darauf?

Mfg mavo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Allgemeine Reisebedingungen § 5
Rechtsgrundlegen bei Leistungsstörungen
5.2. Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet...

Es dürfte m.E. kein Problem sein, das Geld zurückzubekommen. Gehen Sie wirklich einfach mit den belegen zu Ihrem Rsb. - dieses leitet den ganzten Summs dann an den VA weiter. Wenn Sie direkt gebucht haben, können Sie Ihren Anspruch auch direkt beim VA geltend machen.

lg


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"Julchen"

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