Flug um einen Tag nach vorne verlegt - Ersatzflug?

29. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)
Flug um einen Tag nach vorne verlegt - Ersatzflug?

Hallo Forengemeinde,

Person A hat vor Monaten einen Flug gebucht bei Ryanair, Hinflug am 1.5. und Rückflug am 5.5. Heute bekam besagte Person eine Email, dass der Rückflug um einen ganzen Tag (!) nach vorne verschoben wurde, und zwar auf den 4.5.
Da Person A aber am 4.5. noch einige Termine wahrnehmen muss, kann sie nicht einfach einen Tag früher zurückfliegen.
Person A wurde eine Rückerstattung des Rückfluges angeboten, nur das nützt ihr nichts, da ein anderer Flug am 5.5. natürlich jetz viel teurer ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass Person A sich einen Ersatzflug für den 5.5. sucht und Ryanair die Mehrkosten übernimmt? Oder hat Person A da Pech gehabt?

Viele Grüße

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26 Antworten
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#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Gibt es eine Möglichkeit, dass Person A sich einen Ersatzflug für den 5.5. sucht und Ryanair die Mehrkosten übernimmt? Oder hat Person A da Pech gehabt?


Hier gilt die EU Fluggastverordnung EC261/2004.
Bei einer Annullierung haben Sie als Passagier das Recht, dass Sie die Fluggesellschaft auf den nächstmöglichen Flug bucht. Da wohl an dem Tag Ryanair die Strecke nicht bedient, wird die nächstmögliche Fl***erbindung wohl von einer anderen Airline durchgeführt.

Hier meine Empfehlung:
- Günstigsten Ersatzflug raussuchen (auf einem Reiseportal wie z.B. Expedia, Opodo und co)
- Screenshot von allen Angeboten machen
- Ryanair eine Frist setzen (7 Tage), den Ersatzflug zu buchen (Sie müssen einen Zugangsnachweis für dieses Schreiben haben)
- Falls Ryanair der Aufforderung nicht nachkommt, dann bitte selbstständig den Flug buchen
- Dieses Geld hinterher bei Ryanair einfordern, einklagen (ggf. auch verrechnen)





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-- Editiert Steffen Meier am 30.01.2014 09:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe gestern noch eine Email an Ryanair geschrieben und gefragt, welche Möglichkeiten bestehen. Werde noch das Wochenende auf eine Antwort warten, danach werde ich wohl so wie oben beschrieben vorgehen.

Was meinen Sie mit "Zugangsnachweis für dieses Schreiben"? Eine Eingangsbestätigung?

Viele Grüße


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-- Editiert sgehdn am 30.01.2014 10:04

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich koennte mir vorstellen, dass das nicht ganz so einfach wird, wie das vom Vorschreiber dargestellt.

quote:
.....Bei einer Annullierung haben Sie als Passagier das Recht, dass Sie die Fluggesellschaft auf den nächstmöglichen Flug bucht.....

Die Fluggesellschaft wird sich auf die Position zurueckziehen, dass man Ihnen einen Ersatzflug angeboten hat, im Rahmen der ihr zur Verfuegung stehenden Moeglichkeiten. Ebenfalls hat man die Erstattung des Flugpreises nicht verweigert, sondern entsprechend Artikel 8, 1 a EU-Fluggastverordnung ausdruecklich angeboten.

Auch ist zu beachten, dass die EU-Fluggastverordnung nicht vom naechst moeglichen, sondern vom fruehest moeglichen Flug spricht.

Ganz ausschlaggebend scheint mir jedoch zu sein um welche Flugstrecke es sich ueberhaupt handelt. Diese Fluggesellschaft ist dafuer bekannt, dass sie sehr stark so genannte Randflughaefen bedient, die von anderen Fluggesellschaften ueberhaupt nicht angeflogen werden. Schon aus diesem Grunde koennte u.U. eine Befoerderung mit einer dritten Fluggesellschaft von vornherein scheitern.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 30.01.2014 10:58

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Es handelt sich um die Strecke Malaga - Köln.
Für mich wäre es allerdings auch kein Problem, von Malaga nach Düsseldorf zu fliegen.
Die Hauptsache für mich ist, dass der Flug am 5.5. stattfindet und nicht schon am 4.5.

Wobei die Strecke Malaga - Köln am 5.5. auch von anderen Airlines angeboten wird.


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-- Editiert sgehdn am 30.01.2014 11:23

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Was meinen Sie mit "Zugangsnachweis für dieses Schreiben"? Eine Eingangsbestätigung?


Sie müssen gerichtsfest nachweisen können, dass Ihre Aufforderung Ryanair auch wirklich erreicht hat - sonst wird Ryanair hinterher behaupten, nichts bekommen zu haben.

quote:
Ganz ausschlaggebend scheint mir jedoch zu sein um welche Flugstrecke es sich ueberhaupt handelt. Diese Fluggesellschaft ist dafuer bekannt, dass sie sehr stark so genannte Randflughaefen bedient, die von anderen Fluggesellschaften ueberhaupt nicht angeflogen werden. Schon aus diesem Grunde koennte u.U. eine Befoerderung mit einer dritten Fluggesellschaft von vornherein scheitern.


Das sehe ich überhaupt nicht so.
Beispiel: Ryanair fliegt von Hamburg-Luebeck nach Barcelona Girona. Ryanair annulliert den Flug und bietet am gleichen Tag keinen weiteren Flug auf der Strecke an.
Passagier bucht sich einen Ersatzflug mit Lufthansa Barcelona-Frankfurt-Hamburg. Das ist ok. Ich gehe davon aus, dass ein Richter das auch so sehen wird.

Ryanair kann sich nicht aus der Verantwortung herauswinden, weil es nur Wald-und-Wiesen Flughäfen anfliegt. Die Schutzwirkung der EU Fluggastverordnung wäre sonst wirkungslos.

quote:
Die Fluggesellschaft wird sich auf die Position zurueckziehen, dass man Ihnen einen Ersatzflug angeboten hat, im Rahmen der ihr zur Verfuegung stehenden Moeglichkeiten.


Das hat man anscheinend nicht. Auch Ryanair kann den Passagier auf Flüge von anderen Fluggesellschaft buchen (die können auf germanwings.de gehen und dort mit der Firmenkreditkarte buchen) - das ist wirtschaftlich zumutbar.

quote:
Ebenfalls hat man die Erstattung des Flugpreises nicht verweigert, sondern entsprechend Artikel 8, 1 a EU-Fluggastverordnung ausdruecklich angeboten.


Das geht es ja nicht hier. Dass Ryanair einen sog. "full refund" anbietet, ist überhaupt nicht strittig.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Ryanair fliegt von Hamburg-Luebeck nach Barcelona Girona.....

Es gibt weder einen Flughafen Hamburg-Luebeck noch einen Flughafen Barcelona-Girona.

Diese kuriosen Namensgebungen sind eine Erfindung eben dieser Fluggesellschaft und z.T. heftigst umstritten.

Ich wage zu bezweifeln, dass einem Reisenden ohne weiteres der Flugpreis bzw. die Differenz zu erstatten ist, wenn er die Strecke Luebeck - Gerona gebucht hat, dann aber durch die Annullierung Hamburg - Barcelona fliegt.

Laesst sich die Fluggesellschaft darauf ein, wird sie wohl gleichzeitig Artikel 8, 3 EU-Fluggastverordnung akzeptieren und den Reisenden in irgendeiner Form von Barcelona nach Gerona zu befoerdern haben.

Ausserdem spricht die EU-Fluggastverordnung von Fluegen unter 'vergleichbaren Reisebedingungen', und da habe ich schon meine Zweifel ob der TE das Ersatzangebot der Fluggesellschaft ausschlagen und auf eine andere Befoerderung bestehen kann, denn es gibt m.W. nach keine andere Fluggesellschaft die von Malaga nach Koeln-Bonn am Montag nonstop oder im Direktflug fliegt.

Umsteigeverbindungen waeren meiner Auffassung nach bei derart langfristiger Annullierung keine Fluege, die vergleichbaren Reisebedingungen entsprechen wuerden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 31.01.2014 12:17

-- Editiert bernardoselva am 31.01.2014 12:18

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich wage zu bezweifeln, dass einem Reisenden ohne weiteres der Flugpreis bzw. die Differenz zu erstatten ist,


Hier ist rechtlich gesehen nicht irgendeine Differenz, sondern der gesamte Flugpreis des neu gebuchten Ersatzflugs zu erstatten.

Beispiel:
Malaga - Duesseldorf Ryanair EUR 90
Malaga - Muenchen - Koeln Lufthansa EUR 160

Hier muss Ryanair dann die EUR 160 erstatten.
Die EUR 90 muss Ryanair dann natürlich nicht mehr erstatten, denn der Fluggast hat ja nicht die Option der vollständigen Rückerstattung des Flugpreises gewählt.
quote:

Umsteigeverbindungen waeren meiner Auffassung nach bei derart langfristiger Annullierung keine Fluege, die vergleichbaren Reisebedingungen entsprechen wuerden.


Das ist eine Meinung, denn diese Frage ist nicht umumstritten.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

"Auch ist zu beachten, dass die EU-Fluggastverordnung nicht vom naechst moeglichen, sondern vom fruehest moeglichen Flug spricht."

Der frühestmögliche Termin _nach_ dem ausgefallenen Flug.

Nicht der frühestmögliche stattfindende Flug. Sonst könnte die Gesellschaft ja auch auf den Ankunftstag 1.5. umbuchen, oder auf einen Flug im Februar...

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"Morgenstund ist ungesund."

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#9
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich melde mich jetzt auch nochmal zu Wort, da ich am Wochenende nicht am PC war.
Ich bekam von Ryanair lediglich eine Email mit dem Angebot, mir den Ryanairflug stornieren und erstatten zu lassen, was mir aber nichts nützt.
Macht es Sinn, dort vorher nochmal telefonisch nachzufragen bzw einen Ersatzflug zu fordern? Oder direkt per Email fordern?

Es gibt tatsächlich keine Direktflüge sonst; alle anderen haben einen Stop. Ist das dennoch möglich?

Viele Grüße

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-- Editiert sgehdn am 03.02.2014 09:51

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#10
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Aktueller Stand: Ich habe Ryanair ein Schreiben zukommen lassen mit der Aufforderung, mir eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten mit einer Frist bis zum 17.2.14. Daraufhin wurden mit Ryanair-Flüge für den 5.5. nach Weeze oder Hahn angeboten, aber ich muss wie gesagt nach Köln/Bonn. Zudem stand im Antwortschreiben, dass sämtliche Kosten die durch den geänderten Flug entstehen, übernommen werden.
Ich habe darauf mit einem Gegenangebot geantwortet, da Air Berlin an besagtem Tag auch von Malaga nach Düsseldorf fliegt. So etwas würde ich auch als "Kosten durch den geänderten Flug" verstehen. Warte nun auf eine Antwort von Ryanair.

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#11
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
langsam frustriert mich die Schreiberei, ich bekomme immer nur Standard Antwortmails vcon Ryanair, ich könntre die kostenpflichtige Buchungshotline anrufen (an der mir schon gesagt wurde dass es keine Möglichkeit gibt mich anderweitig nach Köln/Bonn zurückzubringen) oder den Flug auf der Homepage zu stornieren.
Ich möchte den Flug nicht stornieren sondern eine andere Möglichkeit angeboten bekommen, von Malaga nach Köln zu fliegen am 5.5.

Was kann ich jetzt noch tun?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe Ryanair ein Schreiben zukommen lassen mit der Aufforderung, mir eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten mit einer Frist bis zum 17.2.14.


Gibt es fuer das Schreiben einen Zugangsnachweis? Sie meinten, Ryanair hätte geantwortet - schriftlich?

quote:
langsam frustriert mich die Schreiberei, ich bekomme immer nur Standard Antwortmails vcon Ryanair,


Ja, das haben wir Ihnen doch schon gesagt. Ryanair bucht Sie nicht freiwillig auf eine andere Airline um.

Ab dem 18.02 könnten Sie einen Ersatzflug selbst buchen und den Ticketpreis bei Ryanair als Schadensersatz einfordern. Klagen kann man beim Amtsgericht, welches für den Flughafen Köln zuständig ist.

quote:
oder den Flug auf der Homepage zu stornieren.


Wenn Sie das machen, verlieren Sie die Rechte auf die Umbuchung.

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#13
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, ich habe eine EIngangsbestätigung, die erfolgt immer automatisch. Ich habe auch auf alle Schreiben eine Antwort erhalten.
Ich habe jetzt noch einmal geschrieben, dass ich ein akzeptables ANgebot bis zum 17.2. erwarte, da ich sonst rechtliche Schritte in Erwägung ziehe.
Sollte sich bis 17.2. nichts ändern, soll ich dann einfach einen Flugbuchen und Ryanair die Rechnung zukommen lassen?
Wahrscheinlich werden sie die Zahlung verweigern

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wahrscheinlich werden sie die Zahlung verweigern


Selbstverständlich!
Deshalb muss man seine Rechte auch einklagen bzw. die Forderung verrechnen.
Haben Sie mit Lastschrift bezahlt?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein der Flug wurde mit Kreditkarte bezahlt.

WIe wären dann die nächsten Schritte, falls bis zum 17.2. nichts Weiteres passiert?
Ich bin noch nie rechtlich gegen irgendwen voregangen.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich bin noch nie rechtlich gegen irgendwen voregangen.


Ryanair wird wohl davon ausgehen, dass meisten Ihrer Kunden wenig Ahnung über die Rechte und die Rechte nicht wahrnehmen werden.

Ab 18.02 könnte man sich überlegen, eben den Ersatzflug auf eigene Kosten zu buchen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

WÜrde also bedeuten:
-Bis zum 17.2. abwarten
-Ab 18.2. einen eigenen Flug buchen
-Rechnung Ryanair zukommen lassen, die werden die Zahlung verweigern
-Zum Amtsgericht Köln (Warum ausgerechnet Köln? Ich fliege zwar von dort, komme aber nicht von dort) marschieren und Klage einreichen?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum ausgerechnet Köln? <hr size=1 noshade>


weil Köln der Erfüllungsort ist.
Man koennte auch in Dublin am Firmensitz von Ryanair klagen, aber es doch fuer Deutsche einfacher in Deutschland zu klagen.

EuGH, Urt. v. 9.7.2009, Rs. C-204/08 – Rehder gegen Air Baltic

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Sie sollten sich darueber bewusst sein, dass Sie fuer den Fall, dass sich Ryan Air weiterhin auf die gemachten Zusagen, wie Erstattung des Flugpreises oder Fluege nach Weeze oder Hahn reduziert, auf eine langfristige Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft einlassen.

So wie das hier dargestellt wurde, dass man die entstehenden Mehrkosten so mal eben einklagt, wird das nicht. Die Fluggesellschaft wird u.U. saemtliche Register ziehen um Ihnen die Klage 'madig' zu machen.

quote:
.....Daraufhin wurden mit Ryanair-Flüge für den 5.5. nach Weeze.....
.....Ich habe darauf mit einem Gegenangebot geantwortet, da Air Berlin an besagtem Tag auch von Malaga nach Düsseldorf fliegt.....

Mit Ihrem Gegenangebot haben Sie signalisiert, dass Sie Duesseldorf akzeptieren. Also wird man argumentieren, dass Weeze als Ausweichangebot von Ihnen zu akzeptieren ist, da von dort aus taeglich mehrfach Transferbusse nach Duesseldorf verkehren.

Das sollten Sie bei Ihren Entscheidungen bedenken. Viel Erfolg!


Viele Gruesse
bernardoselva


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-- Editiert bernardoselva am 10.02.2014 14:10

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Also wird man argumentieren, dass Weeze als Ausweichangebot von Ihnen zu akzeptieren ist, da von dort aus taeglich mehrfach Transferbusse nach Duesseldorf verkehren.


Aber nicht abends um 23 Uhr! Da gibt es keine Verbindung mehr von Weeze nach Düsseldorf oder Köln

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
Ryanair hat sich seitdem nicht mehr gemeldet, ich werde morgen mal die Vwerbraucherzentrale anrufen und dann wohl Ryanair eine 24-Std-Frist setzen, danach werde ich einen anderen Flug buchen. Und wenn sich Ryanair in dieser Zeit nicht meldet, gehe ich davon aus dass sie das akzeptieren und lasse ihnen die Rechnung zukommen.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ryanair hat sich seitdem nicht mehr gemeldet

Das war zu erwarten.
Die Call-Center Mitarbeiter haben Null Entscheidungskompetenz, d.h. Diese werden mit Deiner Mail nichts anfangen koennen.

quote:
ich werde morgen mal die Vwerbraucherzentrale anrufen

Was soll die Verbraucherzentrale hier machen?
Ich würde mir das sparen.

quote:
und dann wohl Ryanair eine 24-Std-Frist setzen,

Sie haben doch schon eine Frist mit Zugangsnachweis gesetzt.

quote:
Und wenn sich Ryanair in dieser Zeit nicht meldet, gehe ich davon aus dass sie das akzeptieren und lasse ihnen die Rechnung zukommen.


Ryanair wird hier nichts akzeptieren.
Es ist aber davon auszugehen, dass Stenger LLP Rechtsanwälte (ich glaube, das sind die deutschen Vertragsanwaelte von Ryanair) schon etwas Entscheidungsspielraum hat, wenn die Klagebegruendung eingeht.

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#23
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

OK; also die Frist ist abgelaufen, ich werde die Tage einen Flug selber buchen.
Noch eine abschließende Frage:
Ryanair bot mir an, von Malaga nach Hahn oder Weeze zu fliegen. Ich würde dort um 23:00 ankommen, es fährt kein Zug mehr nach Köln.
Ich könnte mit Air Berlin nach Köln/Bonn fliegen, allerdings dauert die Reise 7 Stunden, Ankunft 1:15 Uhr nachts.
Ich hätte noch die Möglichkeit, nach Düsseldorf International zu fliegen, Reisezeit nur 3 Std, und nonstop.
DÜrfte ich auch solch einen Flug buchen? oder MUSS es Köln/Bonn sein?
DÜsseldorf International käme mir nämlich mehr gelegen und auf die eventuellen restlichen Reisekosten von Düsseldorf nach Köln würde ich dann verzichten.

Grüße

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-- Editiert sgehdn am 19.02.2014 14:46

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....oder MUSS es Köln/Bonn sein?.....

Artikel 8 der EU-Fluggastverordnung 261/2004 spricht lediglich davon, dass man als Reisender einen Rueckflug zum ersten Abflugort oder eine anderweitige Befoerderung zum Endziel verlangen kann.

Das waere in beiden Faellen Koeln/Bonn.

Da Sie ja Weeze ablehnen, da aufgrund der spaeten Ankunft keine Busverbindung mehr nach Duesseldorf besteht, koennen Sie, wenn ueberhaupt durchsetzbar, nur auf Koeln/Bonn bestehen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sgehdn
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
ich habe nun nochmal nachgeschaut, ich KÖNNTE den Flug nach Weeze nehmen, und von dort mit dem Bus weiter nach Köln fahren. KAnn ich darauf bestehen, dass Ryanair mir diese Busverbindung zahlt? Aus deren Standard-Antworten werde ich nicht schlau:

"Sollten wir die geplante Abflugzeit zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung und dem Reisedatum um mehr als zwei Stunden verschieben und dies für Sie unannehmbar ist und wir ferner nicht in der Lage sind, Sie auf einen anderen, für Sie annehmbaren Flug umzubuchen, haben Sie Anspruch auf die Erstattung aller Kosten, die Ihnen für den geänderten Flug entstanden sind.

Wenn Sie den Flug kostenlos umbuchen oder stornieren möchten, bitte folgen Sie den Link in Ihrer Email oder kontaktieren Sie unsere Buchungszentrale:

http://www.ryanair.com/de/fragen/kontakt-zum-kundenservice

Leider konnen wir in diesem Fall keine Entschädigung anbieten.
"
Ich verstehe das so, dass wenn ich den Flug umbuche, ich keine Entschädigung, also keine Erstattung des Busses bekomme.

Viele Grüße

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-- Editiert sgehdn am 19.02.2014 20:18

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich verstehe das so, dass wenn ich den Flug umbuche, ich keine Entschädigung, also keine Erstattung des Busses bekomme.


Sie verstehen das schon richtig.
Ryanair verhält sich hier nicht gemaess der EU Fluggastverordnung. Es muss dem Fluggast ermöglichen, einen zeitnahen Ersatzflug zum ursprünglichen Zielflughafen zu nehmen. Das scheint dann wohl Air Berlin zu sein.

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